IMI-Aktuell 2018/429
Völkerrechtliche Zeitenwende?
(18.07.2018)
Seit gestern (17.7.2018) darf der internationale Strafgerichtshof in Den Haag auch Anklage wegen Durchführung eines Angriffskrieges erheben. Die Süddeutsche Zeitung berichtet: „An diesem Dienstag bricht eine neue Phase des Völkerrechts an. Weitgehend unbeachtet ist das jahrelang vorbereitet worden. Die internationalen Regeln, vor allem aus der Charta der Vereinten Nationen (UN), wurden zuletzt oft ignoriert, gebrochen, geschwächt. Jetzt läuft es einmal umgekehrt. Das Völkerrecht wird stärker. Es bekommt mehr Biss. Der 17. Juli 2018 ist der Stichtag: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag darf erstmals auch das Verbrechen des Angriffskriegs verfolgen.“
Das eröffne ganz neue Möglichkeiten. Allerdings weist die SZ auch auf die Probleme und Schwächen des Gerichts hin: Es gilt als wenig neutral und habe bislang ausschließlich Verfahren gegen afrikanische Personen eröffnet. „Strafanzeigen gegen westliche Politiker und Soldaten gehen in Den Haag laufend ein. Die Reaktion ist stets dieselbe. Es wird eine sogenannte Vorermittlung eingeleitet, sie läuft still und leise. Noch nie hat die Chefanklägerin, Fatou Bensouda aus Gambia, sich bereit gezeigt, auch den nächsten Schritt zu gehen, also tatsächlich eine Anklage gegen einen Nicht-Afrikaner bei den Richtern zu beantragen.“