Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2018/408

Syrien: Gutachten

(10.07.2018)

Tagesschau.de berichtet über ein bislang unveröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur völkerrechtlichen Legitimität des russischen Einsatzes in Syrien und der Einsätze der US-geführten Koalition gegen den IS: „Völkerrechtlich schwieriger ist laut der Expertise der Einsatz amerikanischer Truppen in Syrien. Schon die Bewaffnung und Ausbildung der syrischen Rebellengruppen durch die USA stelle einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar. Juristisch ist demnach die Unterstützung der Rebellen illegal, die Zusammenarbeit mit einem Machthaber wie Assad aber rechtlich in Ordnung. Erlaubt ist aus Sicht einiger Experten auch die Intervention im Kampf gegen die IS-Terrormiliz. Allerdings nur, wenn Syrien selbst nicht willens oder in der Lage wäre, den Terroristen Einhalt zu gebieten.“

Dasselbe gelte für den Einsatz der Bundeswehr innerhalb der US-geführten Koalition. Die ohnehin vage Argumentation der „erweiterten Selbstverteidigung“, auf die sich USA und Bundesregierung berufen, leidet darüber hinaus an der Tatsache, dass die syrische Armee selbst den IS bekämpft, dabei mehrfach von der USA und ihren Verbündeten angegriffen wurde und dass der IS mittlerweile auch in Syrien weitgehend besiegt ist (s. IMI-Analyse 2018/17). Dessen ungeachtet baut Deutschland sein Engagement in der Region gerade aus (ebd.)

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de