IMI-Standpunkt 2018/017

Rückblick: Die deutsch-syrische Geheimdienstkooperation im Fall Zammar

von: Bernhard Klaus | Veröffentlicht am: 20. April 2018

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Viel wird gerade darüber berichtet, dass der „Deutsche Dschihadist“ Mohammed Haydar Zammar von kurdischen Kräften in Syrien festgesetzt wurde. In der Frankfurter Rundschau heißt es zur Vorgeschichte: „Der Hamburger Dschihadist Zammar hatte sich Ende 2001 – kurz nach den Flugzeuganschlägen in den USA – nach Marokko abgesetzt. Dort wurde er vom US-Geheimdienst CIA verschleppt und an die syrischen Behörden übergeben, die ihn ins Gefängnis sperrten. Die USA hatten nach den Anschlägen vom 11. September ein Geheimprogramm zur Verschleppung und zum Verhör von Terrorverdächtigen im Ausland gestartet.“ Zur deutschen Rolle heißt es weiter: „Das Schicksal des Deutsch-Syrers war auch Thema eines Untersuchungsausschusses des Bundestags, weil der Verdacht bestand, dass die deutschen Stellen zu wenig taten, um einen Staatsbürger vor Willkür und Folter zu schützen. Der damalige Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hatte 2008 vor dem Ausschuss vehement den Verdacht zurückgewiesen, die Bundesregierung habe die Verschleppung Zammars durch den US-Geheimdienst CIA in Kauf genommen.“

Das ist – grob gesagt – beschönigend und unterschlägt einen wichtigen Moment deutsch-syrischer Geheimdienstzusammenarbeit, wie er im Bericht des angesprochenen Untersuchungsausschusses zu den „Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ Drucksache 16/13400) dokumentiert ist und in dem u.a. der heutige Bundespräsident eine zentrale und fragwürdige Rolle spielt. Demnach hat im Juli 2002 ein Besuch unter der Leitung des damaligen stellvertretenden Leiters des militärischen Geheimdienstes und Schwagers des syrischen Präsidenten, General al Schaukat, im Bundeskanzleramt, beim BND, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz stattgefunden, bei dem die Inhaftierung Zammars in Syrien nach der Verschleppung durch die USA angesprochen wurde. Bereits wenige Tage später übersandte Syrien Befragungsergebnisse Zammars, die an zahlreiche deutsche Ministerien und Behörden weitergeleitet wurden. Bei einem anschließenden Besuch des Präsidenten des Bundeskriminalamts in Damaskus übergab dieser wiederum „eine Fotokopie des in Afghanistan anlässlich einer Durchsuchung im terroristischen Umfeld sichergestellten Reisepasses von Zammar und eine Liste mit dessen Reisebewegungen an die syrische Seite“ (S. 239).

Bereits vor dem Besuch der syrischen Delegation in Berlin war dort erwogen worden, der syrischen Seite entgegenzukommen, indem das Verfahren gegen zwei im Dezember 2001 festgenommene syrische Staatsangehörige wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall eingestellt wird, das seinerzeit von der Bundesanwaltschaft geführt wurde. Im Bundeskanzleramt wurde dabei „eine Position entwickelt, die eine Verfahrenseinstellung im Gegenzug zu einer Einstellung unabgestimmter syrischer nachrichtendienstlicher Tätigkeit in Deutschland und einer umfassenden nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit, insbesondere bei der Terrorismusaufklärung vorsah“ (S. 240). Im Nachgang zum Besuch der syrischen Delegation wurde beschlossen, „den Staatssekretär des BMJ [Bundesministerium der Justiz] telefonisch darum zu bitten, auf den GBA zuzugehen und um eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153d StPO zu bitten. Der Hintergrund sei gewesen, dass der BND, sobald neue substantielle Informationen aus den syrischen Befragungen von Zammar vorlägen, den GBA um Verfahrenseinstellung ersuchen werde“ (S. 240). Am 22. Juli, fünf Tage nachdem die Befragungsergebnisse aus Syrien geliefert worden waren, teilte das Justizministerium der Bundesanwaltschaft schriftlich mit, dass „überwiegende Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ einer weiteren Verfolgung der Angeklagten entgegenstehen würden, woraufhin der Generalbundesanwalt noch am selben Tag die Anklage zurückzog und – „einen Tag vor dem Beginn der Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Koblenz“ – die Freilassung der Angeklagten verfügte.

In der Zwischenzeit hatte der Bundesnachrichtendienst am 20. Juli 2002 an seinen syrischen Partnerdienst einen Katalog mit an Herrn Zammar zu richtenden Fragen übermittelt. Wenige Tage nach der Freilassung der mutmaßlichen Spione, vom 29. bis 31. Juli, „besuchte der Präsident des Bundeskriminalamts in Damaskus die Leitung des syrischen militärischen Nachrichtendienstes und das syrische Innenministerium zum Zwecke des Austausches über die Zusammenarbeit in den Bereichen des Terrorismus und der illegalen Migration“ (S. 242).

Diese zeitlich dichte Kooperation fand statt, obwohl „[d]en damaligen Präsidenten von BKA und BND … nach eigenem Bekunden bewusst [war], dass in Syrien bei Befragungen auch gefoltert wird“ (S. 243). „Gleichwohl sei entschieden worden, die Fragen zu übermitteln“. Der damalige Chef des Bundeskanzleramtes und heutige Bundespräsident Steinmeier gab dazu gegenüber dem Untersuchungsausschuss an: „Und wenn dann der Vorwurf erhoben wird […] die Bundesregierung habe mit Folterknechten zusammengearbeitet, dann sage ich: Wäre das Tragen von politischer Verantwortung doch so einfach! Ich sage: Ja, die Probleme in syrischen Gefängnissen waren uns bewusst, und ich kenne die Berichte, die es dazu in der Bundesregierung gab“ (S. 246).

Im weiteren Verlauf des Jahres 2002 fädelte dann der BND eine Befragung Zammars in syrischer Haft durch eine Delegation deutscher Sicherheitsbehörden ein, die dann an drei aufeinanderfolgenden Tagen zwischen dem 21. und 23. November 2002 „in einem Büro im Hauptquartier des syrischen Militärgeheimdienstes in Damaskus“ (S. 250) stattfand. „An der Befragungsreise nahmen je zwei Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie ein Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes teil“ (S. 247). Die Möglichkeit, dass Zammar zuvor, zwischen oder womöglich auch während der Befragung gefoltert werden könnte, wurde offenbar im Vorfeld erörtert und festgelegt, „dass die Befragung bei Hinweisen auf Folter sofort abzubrechen“ (S. 249) wäre. „Es habe Einvernehmen bestanden, dass eine Befragung nur dann in Betracht komme, wenn ‚Herr Zammar zumindest innerhalb der Gesprächssituation Art und Umfang seiner Einlassungen frei bestimmen konnte‘ und die Befragung abzubrechen sei, wenn eine solche Situation nicht aufrechterhalten werden könne“ (S. 250).

Tatsächlich zeigte sich Zammar damals aus eigenem Interesse heraus sehr kooperationsbereit, machte etwa Aussagen zu Personen, die ihm als Fotos vorgelegt wurden. „Die Befragung“ sei „in betont ruhiger, unaufgeregter und korrekter freundlicher Weise anhand der ausgearbeiteten Fragenkomplexe und Lichtbildvorlagen verlaufen. Man könne sagen: ‚Die deutsche Delegation selbst hat es, hoffe und glaube ich, nicht daran fehlen lassen, Herrn Zammar eine korrekte – und nicht nur korrekte, sondern eher sogar betont freundliche – Behandlung zukommen zu lassen’“ (S. 252). Laut einem an der Befragung beteiligten Vertreter des BND habe Zammar „der Hoffnung Ausdruck [gegeben], durch Kooperationsbereitschaft seine Lage in syrischer Haft weiter verbessern und nach Möglichkeit auch seine Freilassung erwirken zu können… Auf die Bitte, seine Familie zu unterrichten, wurde ihm ebenfalls mitgeteilt, dass man dies tun werde, sofern dem die syrische Seite zustimme“ (S. 260). Ihm sei bei der Befragung „in Aussicht gestellt worden, „langfristig konsularische Betreuung oder Ähnliches“ in die Wege zu leiten. Laut Bericht des Untersuchungsausschusses bestätigten die Mitglieder des Befragungsteams Presseberichte, nach denen Zammar „sowohl in marokkanischer als auch anfangs in syrischer Haft geschlagen worden [sei] und … sich meist in einer Zelle von 190 cm Länge und 103cm Breite ohne Licht aufhalten“ musste (S. 253). Die deutsche Botschaft bemühte sich zwar um konsularischen Zugang zum deutschen Staatsbürger Zammar, die jedoch von syrischer Seite mit dem Verweis abgelehnt wurde, dass es sich auch um einen syrischen Staatsbürger handele und dies aus ihrer Sicht alleine maßgeblich sei.

Nach der Darstellung der Beteiligten seien Kooperation und Befragung auch als „Türöffner“ verstanden worden, um eine konsularische Betreuung möglicherweise einleiten zu können – ggf. im Zuge einer weiteren Befragung, die jedoch nicht stattfand, da sich „[d]as Fenster in Richtung Syrien … sehr viel schneller geschlossen [habe], als dies im Herbst 2002 eingeschätzt worden“ sei (S. 256). Die deutsche Botschaft in Syrien sei jedoch erst „etwa im Jahr 2004 [über die Befragung] unterrichtet worden“ (S. 259). Der damalige deutsche Botschafter in Syrien gab gegenüber dem Untersuchungsausschuss an, dass er „im ersten Halbjahr 2003“ (S. 260) zunächst vom Auswärtigen Amt und kurz darauf vom BND aufgefordert worden sei, „im Namen der am Sicherheitsdialog Beteiligten[,] konsularische Schritte zu unterlassen“ (S. 261).

Zammar war seinerzeit in Syrien wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft inhaftiert – ein Delikt, das nach deutschem Recht nicht strafbar war. 2007 (so die Frankfurter Rundschau) wurde er dieses Vorwurfs für schuldig befunden und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Bei der Frankfurter Rundschau heißt es weiter: „Doch vier Jahre später begann der Syrien-Konflikt, und viele islamistische Gefangene wurden freigelassen oder brachen aus dem Gefängnis aus und schlossen sich dschihadistischen Gruppen an.“ Nach dem Bericht des Untersuchungsausschusses sei der seit 2001 inhaftierte Zammar „schließlich wegen Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft in Syrien und weiteren Staatsschutzdelikten zu den für diese Delikte in Syrien üblichen zwölf Jahren Haft verurteilt worden, auf die seine bereits verbüßte Haftstrafe angerechnet wird.“ Seine Freilassung Ende 2013 muss insofern nicht zwangsläufig in Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg in Syrien gestanden haben. Darüber, ob Zammar „aktiv als Mitglied einer extremistischen Gruppe in Syrien gekämpft hat“, machten die kurdischen Kräfte, die ihn gegenwärtig befragen, keine Angaben. Von Interesse, besonders auch für die USA, die ebenfalls vor Ort aktiv sind, dürfte er allemal sein.