Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2018/170

Deutsche Welle zu Afrin

(23.03.2018)

Die Deutsche Welle hat ein Interview mit Marcel Kau, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz zur völkerrechtlichen Einordnung des türkischen Einmarsches im Norden Syriens veröffentlicht. Der Titel suggeriert eine relativ klare Stellungnahme und lautet: „Afrins Eroberung ‚läuft Völkerrecht zuwider'“. Tatsächlich nimmt das Interview jedoch einen etwas anderen Verlauf.

Oberflächlich bewertet der Völkerrechtler das türkische Vorgehen kritisch, bleibt aber in seinen Formulierungen vorsichtig. So laufe „die Belagerung und Einschließung von Städten“ dem Völkerrecht „tendenziell zuwider“, außerdem „möchte das Völkerrecht nicht, dass angrenzende Mächte diese temporäre Schwäche [der syrischen Regierung] ausnutzen und zum Beispiel dort intervenieren“. „Je länger die Türkei mit ihren Streitkräften aber in Nordsyrien bleibt, sich einrichtet und so eine Form der Besatzungsherrschaft etabliert, desto zweifelhafter ist natürlich, ob das Motiv tatsächlich nur die Selbstverteidigung ist.“

Trotz oberflächlicher kritischer Einschätzung bleibt somit eine sehr weitgehende Verdrehung des Sachverhalts. Wenn nämlich grundsätzlich anerkannt wird, dass der militärische Einmarsch in einen Nachbarstaat mit der Selbstverteidigung gerechtfertigt werden könnte, wird die ursprüngliche Aggression der kurdischen Führung in Afrin aufgrund angenommener Verbindungen zur PKK zugeordnet. Die Frage aber, ob es einen militärischen und die Türkei gefährdenden Angriff von syrischem Territorium gegeben hat oder dieser unmittelbar bevorstand und damit die Selbstverteidigung überhaupt als Rechtsgrundlage auch nur annähern plausibel ist, wird ausgeblendet und in die Diskussion überführt, wie lange die Türkei nun Afrin besetzt halten dürfte, um sich auf die Selbstverteidigung berufen zu können. Auch die gerade in diesem Zusammenhang wichtige Zusammenarbeit der Türkei mit nichtstaatlichen Milizen wird völlig ausgeblendet.

Doch damit nicht genug, wirklich absurd wird es, wenn es um die Handlungsoptionen der Bundesregierung geht, wobei unterstellt wird, dass Deutschland ernsthafte Absichten hätte, das türkische Vorgehen zu sanktionieren. Zu den Handlungsoptionen meint Kau u.a.:
„Die Bundesrepublik könnte bilateral mit der Türkei Kontakt aufnehmen und Gespräche beginnen. Aber das deutsch-türkische Verhältnis ist ausgesprochen komplex und in den vergangenen Jahren auch zunehmend problematisch geworden. Man darf bezweifeln, ob man auf diese Weise viel erreichen wird.“ Auch von einer entsprechenden Debatte im NATO-Rahmen würde sich Kau „nicht viel versprechen“. Bliebe noch die UN, wo aber „die russische Regierung die Position der Türkei vor Beschlüssen des Sicherheitsrates schützt.“ Also ist in erster Linie Russland schuld, dass Deutschland den NATO-Partner Türkei nicht zur Mäßigung aufrufen kann. Und natürlich das „komplexe“ Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei.

Wie sehr dadurch die Darstellung der Lage auf den Kopf gestellt wird, wird in der Nachfrage der Deutschen Welle deutlich, in der es heißt: „Was müsste die Bundesregierung konsequenterweise jetzt tun, wo sie so auf das Völkerrecht pocht?“

Die Bundesregierung pocht also im Fall Afrin auf das Völkerrecht, ihr sind aber leider die Hände gebunden. Das selbe gelte so ähnlich auch in Sachen Rüstungsexporte, denn ein „Problem in diesem Zusammenhang, was man in Deutschland gerne ignoriert: die Türkei und Deutschland sind NATO-Partner. Und nach dem NATO-Vertrag unterstützen sich die NATO-Partner, auch etwa in Fragen der militärischen Rüstung“. Und „dass man die Türkei bisher auch mit Kampfpanzern und anderen Militärgerät aus Deutschland versorgt hat, ist erst einmal im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands“.

------------

Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de