Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2017/617

Waffenhandel: Bewährungsstrafe

(06.10.2017)

Ein Hauptmann der Bundeswehr, der zugleich „leidenschaftliche[r] Jäger, Schütze und Waffensammler“ sei, wurde vom Landgericht Kiel zu einer Bewährungsstrafe von acht Monate verurteilt. Wie das Hamburger Abendblatt und die Welt (jeweils online) berichten, wurden bei ihm u.a. drei Magazine und 1,2 Kilogramm Sprengstoff entdeckt. Darüber hinaus soll er weitere Waffenteile unterschlagen und gehandelt haben. Das Gericht blieb mit seinem Urteil explizit auch deshalb milde, damit der Hauptmann weiterhin bei der Bundeswehr tätig sein kann: Ab einem Jahr Haft- oder Bewährungsstrafe hätte der Soldat aus der Bundeswehr ausscheiden müssen.

Ende August war ein mutmaßlicher Teilnehmer der Proteste gegen den G20-Gipfel zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er Feuerwerkskörper dabei hatte, wie u.a. die taz berichtete.

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de