IMI-Aktuell 2017/332
Entwicklungshilfe für Aufrüstung (V)
(12.06.2017)
Die Kommission legte im Juli 2016 den Vorschlag für eine Initiative zur „Änderung der Verordnung“ des Friedens- und Stabilitätsinstruments vor, durch die künftig Maßnahmen zur Ausbildung und Aufrüstung („Ertüchtigung“) „befreundeter“ Streitkräfte aus diesem Topf bezahlt und Entwicklungshilfegelder hierfür verwendet werden sollen. Wie tagesschau.de berichtet, ist dies höchstwahrscheinlich ein Verstoß gegen die geltenden EU-Verträge: „[Es] sollen 25 Millionen Euro des Entwicklungshilfefonds umgewidmet werden. 75 Millionen Euro sollen aus anderen vorhandenen Budgets umgeleitet werden. Gleich zwei juristische Gutachten kommen jedoch zu dem Schluss, dass der Vorschlag der Kommission nicht im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen steht: Die juristischen Dienste des Europäischen Rats sowie des Parlaments, die dem ARD-Europastudio Brüssel vorliegen, kommen zu dem Ergebnis, dass der Kommissionsvorschlag keine Rechtsgrundlage hat. Da das oberste Ziel nicht mehr Entwicklungszusammenarbeit, sondern Sicherheitspolitik sei, müsse dafür auch ein eigener Posten geschaffen werden.“ (jw)