Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2016/562

Syrien: Steinmeiers Flugverbotszone

(22.09.2016)

Reichlich Fragen lässt Außenminister Steimeiers Vorschlag nach einer Flugverbotszone in Syrien offen, mit der er heute in diversen Medien zitiert wird: „Wenn der Waffenstillstand überhaupt noch eine Chance haben soll, führt der Weg nur über ein zeitlich begrenztes, aber vollständiges Verbot aller militärischen Flugbewegungen über Syrien – mindestens für drei, besser für sieben Tage.“

Will Steinmeier diese Flugverbotszone einvernehmlich mit der syrischen Regierung und mit Russland durchsetzen? Dann dürften die Realisierungschancen wohl eher mau sein. Will er sie gegen beide Akteure durchsetzen, handelt es sich um einen nicht unbeträchtlichen Eskalationssschritt. Um dies zu verdeulitchen, seien hier noch einmal die Ausführungen des Sicherheitspolitikblogs zitiert, die bereits in IMI-Aktuell 2016/559 angeführt wurde: „Eine Flugverbotszone ist ein militärisches Instrument der Intervention, also der Einmischung dritter Parteien in einen Konflikt. [W]esentliches Element der Flugverbotszone ist immer, dass sie als Mittel der Intervention von einer dritten Partei eingerichtet und somit überwacht und wenn nötig militärisch durchgesetzt wird. Zur initialen Durchsetzung einer Flugverbotszone wird falls als nötig erachtet von der intervenierenden Partei durch präventive Angriffe auf Kommandozentralen, Radarstationen, Boden-Luft-Abwehr oder militärische Flughäfen Lufthoheit hergestellt. Danach findet die Überwachung einer Flugverbotszone für gewöhnlich durch regelmäßige Patrouillenflüge und wenn nötig den gezielten Abschuss verstoßender Flugobjekte statt. […] Flugverbotszonen können zivile Bevölkerungen nicht effektiv schützen. Politisch wiederum wäre eine solche Flugverbotszone desaströs. Keine der Konfliktparteien in Syrien kann es sich leisten, eine Flugverbotszone einzurichten, da niemand einen Verstoß der jeweils anderen militärisch bestrafen könnte, ohne dass dadurch der Konflikt wieder aufbräche und die Waffenruhe hinfällig wäre. “ (jw)

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de