IMI-Aktuell 2016/559
Syrien: Flugverbotszone?
(21.09.2016)
In deutschen Medien wird mit Bezug auf Syrien aktuell wieder häufog der Begriff „Flugverbotszone“ verwendet, was den Sicherheitspolitikblog (via Bpb-Newsletter), dazu veranlasst klarzustellen, dass es genau darum in den aktuellen Verhandlugnen nicht geht. Dies wäre außerdem überhaupt nicht sinnvoll: „Eine Flugverbotszone ist ein militärisches Instrument der Intervention, also der Einmischung dritter Parteien in einen Konflikt. [W]esentliches Element der Flugverbotszone ist immer, dass sie als Mittel der Intervention von einer dritten Partei eingerichtet und somit überwacht und wenn nötig militärisch durchgesetzt wird. Zur initialen Durchsetzung einer Flugverbotszone wird falls als nötig erachtet von der intervenierenden Partei durch präventive Angriffe auf Kommandozentralen, Radarstationen, Boden-Luft-Abwehr oder militärische Flughäfen Lufthoheit hergestellt. Danach findet die Überwachung einer Flugverbotszone für gewöhnlich durch regelmäßige Patrouillenflüge und wenn nötig den gezielten Abschuss verstoßender Flugobjekte statt. […] Flugverbotszonen können zivile Bevölkerungen nicht effektiv schützen. Politisch wiederum wäre eine solche Flugverbotszone desaströs. Keine der Konfliktparteien in Syrien kann es sich leisten, eine Flugverbotszone einzurichten, da niemand einen Verstoß der jeweils anderen militärisch bestrafen könnte, ohne dass dadurch der Konflikt wieder aufbräche und die Waffenruhe hinfällig wäre. “ (jw)