IMI-Aktuell 2015/713
Ausnahmezustand Frankreich (2)
(07.12.2015)
Wie Telepolis berichtet, plane der französische Präsident Hollande einen neuen Verfassungsartikel sowie die gesetzliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Hinter diesen Plänen steckt die Absicht, die Dauer des ausrufbaren Ausnahmezustands von drei auf sechs Monate zu verlängern und nach Ablauf dieser Monate eine Übergangsphase zu etablieren, in der die Polizei zum Teil weiterhin „ohne Kontrolle der Justiz“ handeln kann. Durch das Gesetzespaket, welches in Frankreich vor seiner Verabschiedung steht, soll die Polizei in der besagten Übergangsphase die Möglichkeit erhalten ohne Kontrolle der Staatsanwaltschaft Konfiszierungen durchzuführen. Zudem sieht das Paket „die Ausweitung von Überwachungsmöglichkeiten, die Schaffung der Möglichkeit, Einsicht in alle persönliche Datenbanken von Verdächtigen, der Sozialversicherung u.a, ohne juristische Ermächtigungen zu bekommen“ vor sowie „eine Erleichterung von Bestimmungen zur legitimen Selbstverteidigung“ der Polizeikräfte.
Auch die Überwachung von öffentlichen Räumen soll intensiviert werden: „Die Videoüberwachung an öffentlichen Orten soll ausgebaut werden, die systematische Installation von GPS-Überwachung bei Leihfahrzeugen erlaubt werden, die Herausgabe von Telefondaten soll auf den Zeitraum von zwei Jahren verlängert werden statt des gesetzlich festgelegten Einjahreszeitraums. Der Einsatz von IMSI-Catchern soll leichter möglich sein.“
Der neue Verfassungsartikel soll den Ausnahmezustand in die Verfassung aufnehmen und es ermöglichen, den Verfassungsrat in der Ausrufung eines Ausnahmezustands zu umgehen. Die erweiterten Befugnisse im Rahmen des Ausnahmezustandes, so betont es der von Telepolis veröffentlichte Artikel, würden auch für politische Ziele genutzt.(ja)