Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2015/677

Bundeswehr im Innern?

(18.11.2015)

Schon in den vergangenen Legislaturperioden hatte Wolfgang Schäuble den Einsatz der Bundeswehr im Innern gefordert. Nach den Anschlägen von Paris versuchte der Bundesfinanzminister dieses Thema wieder zu etablieren. »Reuters« berichtete: „Für […] Schäuble ist ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren im Falle von Terroranschlägen offenbar kein Tabu. ‚Wenn wir eine Situation hätten wie in Paris, möglicherweise mit Anschlägen an drei bis vier Orten, wird man darüber nachdenken müssen, ob unsere polizeilichen Fähigkeiten ausreichen‘, sagte Schäuble […]. ‚Was können wir in großen Herausforderungen tun, damit die verbandsmäßig organisierten Kräfte, die an manchen normalen Wochenenden schon überfordert sind, unterstützt werden?‘, zitierte die Zeitung den früheren Innenminister weiter.“ »RP Online« fügte dieser Sichtweise des Finanzministers einen rechtlichen Überblick sowie die Position anderer Parteien an: „Die SPD reagierte dagegen skeptisch, der Truppe mehr Aufgaben im Innern zuzuweisen. ‚Soldaten sind nicht dafür da und auch nicht dafür ausgebildet, die Aufgaben der Polizei zu übernehmen‘, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD), unserer Redaktion. […] Die Verfassung setzt dem Agieren der Bundeswehr im Innern allerdings enge Grenzen. Die Bundeswehr darf keine Hoheitsaufgaben im Innern übernehmen. Zur Amtshilfe kann sie gebeten werden. So können Soldaten bei Naturkatastrophen zu Einsätzen herangezogen werden. […] Militärisch darf die Bundeswehr zum Schutz der inneren Sicherheit nur in ‚Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes‘ eingreifen. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht 2012 noch einmal klar. […] Die CSU will die Bundeswehr in ein ‚integriertes nationales Gesamtsicherheitskonzept‘ einbinden. Dafür wäre wahrscheinlich eine Verfassungsänderung notwendig. Die Bayern fordern in ihrer Resolution zu den Anschlägen von Paris: ‚Wir müssen unsere Soldaten durch geeignete Ausrüstung, gezielte Ausbildung und klare rechtliche Vorgaben ertüchtigen, unsere Freiheit und unsere Sicherheit im Verbund mit allen anderen Sicherheitsbehörden auch im Innern zu schützen und zu verteidigen.'“ Die IMI hatte sich mit den rechtlichen Aspekten eines Inneneinsatzes der Bundeswehr zuletzt in der Analyse 2012/022 auseinandergesetzt. (mh)

------------

Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de