IMI-Aktuell 2015/487
Bundeswehr & Private
(10.09.2015)
Zeit Online verweist heute in einem Artikel auf die zahlreichen Probleme, die sich aus dem zunehmenden Rückgriff der Bundeswehr auf private Dienstleister ergeben. Dazu gehöre u.a. dass sich mit „Zivilisten“ faktisch Kontingentsobergrenzen überschreiten ließen: „Nachdem das Isaf-Mandat in Afghanistan Anfang 2015 ausgelaufen ist, habe die Bundeswehr in Masar-i-Sharif ‚massiv militärisches Personal durch Zivilisten ausgewechselt‘, sagt ein vor Ort eingesetzter Airbus-Mitarbeiter zu ZEIT ONLINE. Das bestätigt auch das Verteidigungsministerium. Zum Jahreswechsel wurde das offizielle Mandat von 3.300 Bundeswehrsoldaten auf 850 verringert.“ Außerdem hätte es den „Vorteil“, dass in solchen Einsätzen sterbende Menschen keinen Eingang in die offiziellen Zahlen finden: „Sollte ein privater Dienstleister im Auslandseinsatz getötet werden, zählt er auch nicht in die offizielle Bundeswehr-Statistik der 55 Soldaten.“ Ein weiteres Problem bestehe darin, dass „die Truppe viele Kompetenzen“ verliere und die „zivilen Mitarbeiter der Armeen unter afghanisches Recht“ fallen. Der Artikel berichtet über den augenscheinlich kreativen Umgang, den die Bundeswehr an den Tag legt, sollte es hier zu Problemen kommen: „Würde eine Drohne unter Führung eines privaten Piloten abstürzen und dabei unbeteiligte Personen verletzen oder töten, dürfte die afghanische Polizei im Bundeswehr-Camp ermitteln und den zivilen Mitarbeiter des Dienstleisters festnehmen. Ein Mitarbeiter eines Privatunternehmens vor Ort behauptet jedoch etwas Unglaubliches, was weder Bundeswehr noch Airbus offiziell bestätigen. Er sagt, niemals würde ein privater Mitarbeiter festgenommen werden, die Bundeswehr würde ihn mit einer Lüge schützen: ‚In so einem Fall wäre auf dem Papier immer ein militärischer Pilot geflogen.‘“ (jw)