Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2015/294

Ukraine: Kriegsrecht

(15.06.2015)

Der Standard berichtet, substanzielle Menschenrechte seien im Osten der Ukraine ausgesetzt worden: „Angesichts des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine hat die Regierung in Kiew die Europäische Menschenrechtskonvention in den betroffenen Regionen teilweise ausgesetzt. Eine entsprechende Benachrichtigung traf am Mittwoch beim Europarat in Straßburg ein. Ende Mai hatte das ukrainische Parlament den Schritt per Abstimmung ermöglicht. Demnach garantiert die Regierung in den Regionen Donezk und Luhansk, wo sich die Rebellen Kämpfe mit Regierungstruppen liefern, mehrere Grundrechte nicht mehr. Dazu gehören das Recht auf Freiheit und Sicherheit, auf eine faires Gerichtsverfahren und auf Schutz des Familienlebens.“ (tp/jw)

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