Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2014/546

Bundeswehr-Einsätze: Verfassungswidrig

(17.10.2014)

Gegenüber den anvisierten neuen Bundeswehreinsätzen in der Ukraine und im Irak scheint es selbst innerhalb der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken zu geben, wie Spiegel Online gestern  berichtete: „Drohneneinsatz in der Ukraine, Trainingscamps im Irak: Ursula von der Leyen überraschte mit neuen Plänen für die Bundeswehr. […] In der Bundesregierung wachsen die Zweifel an den von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorangetriebenen neuen Bundeswehr-Missionen in der Ostukraine und im Irak. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE warnen die Juristen anderer Ressorts der Bundesregierung im Fall der Ostukraine vor verfassungsrechtlichen Problemen. Die mögliche neue Irak-Mission zur verstärkten Ausbildung der Sicherheitskräfte bewerten sie sogar gleich als verfassungswidrig.“ Gemäß der vorherrschenden Rechtsauslegung seien Einsätze der Bundeswehr, die mit dem Risiko, in Risiko bewaffnete Auseinandersetzungen zu geraten, „nur“ im Rahmen „kollektivier Sicherheitssysteme“ (NATO, EU, UNO) erlaubt, was hier nicht der Fall sei. Allerdings könnte sich zumindest der Drohneneinsatz in der Ost-Ukraine erst einmal erledigt haben. Die FAZ berichtet heute, dort sei es zu kalt für die dafür vorgesehene Drohne „Luna“. (jw)

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