IMI-Analyse 2014/026 - in: AUSDRUCK (August 2014)
Bundeswehr und Kita: Militarisierung im Kleinen
Thomas Mickan / Kolja Fuchslocher (07.08.2014)
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Das Dampfgeplauder von Bundespräsident Gauck für ein Mehr an militärischer Verantwortung und der Vorstoß von Verteidigungsministerin von der Leyen für das Leasing von bewaffnungsfähigen Drohnen sind leicht als Militarisierung zu verstehen. Beide wollen dem Militär eine präsentere Rolle in der Außenpolitik einräumen und durch mehr Geld und neues Material á la Drohne dem neuerwachten Großmachtstreben Ausdruck verleihen. Schnell gerät dabei jedoch in Vergessenheit, dass auch im Alltag eine oftmals banale aber fortschreitende Militarisierung des öffentlichen Raumes stattfindet, seien das die neu aufgestellten RSU-Kompanien an der Heimatfront, zehntausende Schulbesuche der Jugendoffiziere/Karriereberater_innen oder die Belegrechtepraxis der Bundeswehr in Kindertagesstätten (Kita). Insbesondere Letztere war bisher jedoch kaum im Fokus der Öffentlichkeit. Die Bun-destagsfraktion der Linken hat nun dazu eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/1709) gestellt und die soeben erschienene Antwort zeigt, wie die Militarisierung der Gesellschaft im Banalen und Kleinen vorangetrieben wird und dabei auf Kosten der Allgemeinheit Soldat_innen bevorzugt behandelt werden.
Was sind Belegrechte?
Das Thema Kita-Betreuung war im vergangenen Jahr durch den geschaffenen Rechtsanspruch für unter Dreijährige (U3) und in diesem Jahr mit der Bundeswehr-„Attraktivitätsoffensive“ der Verteidigungsministerin in aller Munde. Ganz allgemein führten die mangelnden Kita-Plätze und die zunehmende Verschlechterung der Qualität durch einen überhasteten Ausbau zu Kritik etwa der Gewerkschaften ver.di und GEW. Aber auch von der Leyen erntet bis heute von allen Seiten Kritik, entweder weil sie sich nicht mit den „echten“ Problemen der Bundeswehr beschäftige oder weil die Bundeswehr eben keine familienfreundliche Organisation sein könne. Wie die Bundeswehr ihre eigene Kita-Offensive vorantrieb, blieb bis auf wenige öffentlichkeitswirksam inszenierte Kita-Eröffnungen im Detail unbeachtet – zu gering scheint der Schaden zu sein, der ein solches Eingreifen in das öffentliche, zivile Leben bedeutet. Doch wer so denkt, täuscht sich, und verkennt, wie Angehörige der Bundeswehr unter anderem zur Nachwuchswerbung mit immer mehr und immer neuen Privilegien ausgestattet werden (beispielsweise auch in Fragen der Rente). Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und der Chancengleichheit ist dringend Aufklärung und Widerstand geboten.
Wer im Bekanntenkreis frisch gebackene Eltern kennt, wird wissen, dass die Suche und Anmeldung eines Kita-Platzes hohe Priorität besitzt, hängt doch davon nicht weniger als das zukünftige Berufsleben und ein schneller beruflicher Wiedereinstieg ab. Von Region zu Region sehr unterschiedlich kann dabei der Aufwand sein, den Eltern betreiben müssen, einen solchen Platz möglichst wohnortnah zu ergattern. Lange Wartezeigen und bei Erfolg lange Anfahrzeiten bei voll ausgelasteten Kitas mit schlecht bezahlten Angestellten sind dann nicht selten das Ergebnis.
Das Verteidigungsministerium glaubt nun für die Bundeswehr in Fragen der Kita-Plätze die gleichen Wege, wie sie große Unternehmen mit dem Kauf von Belegrechten beschreiten, gehen zu können. Dabei wenden sich die finanzkräftigen Unternehmen an die meist in kommunaler oder kirchlicher Hand befindlichen Kitas und reservieren sich durch einmalige oder monatliche Zahlungen Plätze für ihre Angestellten. In der Theorie klingt dies plausibel, wenn lokale Unternehmen kommunale Verantwortung übernehmen und mit ihrer Finanzspritze helfen, weitere Plätze auch zum Vorteil der anderen Kinder zu schaffen; die Praxis sieht jedoch anderes aus. Neben betrieblichen Lösungen können es sich insbesondere finanzstarke Unternehmen leisten, bei den zumeist klammen Kommunen auf Plätzefang zu gehen. Die Kommunen sind dabei durch den Rechtsanspruch für U3 noch weiter in Zugzwang geraten. Für die Unternehmen ist es dann ein Leichtes, wohnortnahe Plätze auszuhandeln. Falls dann tatsächlich mit dem Geld neue Plätze geschaffen werden sollten, ziehen diese mitunter auf die Grüne Wiese in Kita-Container, wie es sie in mehreren Städten wie beispielsweise in Stuttgart gibt. Die Kinder von Arbeitssuchenden, Selbstständigen und Arbeiter_innen und Angestellten, für die ihre Unternehmen keine Gelder bereitstellen (können), sind dann die Leidtragenden dieser Belegrechtepraxis. Sie müssen sich in der Warteschlange hinten anstellen, haben lange Anfahrtswege und verlieren schlimmstenfalls ihre berufliche Perspektive. Jeder einzelne Fall ist ein sozialpolitischer Skandal. Abgemildert wird dies jedoch durch die Möglichkeit, dass durch die Unternehmensgelder in der Summe neue Plätze geschaffen werden, die im Ergebnis allen zugute kommen – genaue Zahlen dazu sind allerdings kaum zu erheben. Bei der Belegrechtepraxis der Bundeswehr gilt dieses Argument in mehrfacher Weise jedoch nicht.
Umfang und Kosten der Bundeswehrbelegrechte
Vorab jedoch zu den Fakten, über die die Kleine Anfrage der Linken erstmals für mehr Klarheit gesorgt hat. Die Bundeswehr verfügt demnach aktuell über 277 Belegrechte in Kitas, die sie in den letzten fünf Jahren erworben hat, Plätze also, die zuerst an Kinder von Bundeswehrangehörigen verteilt werden. Die meisten Belegrechte hat die Bundeswehr in Niedersachsen erworben (91 Plätze in Faßberg, Nienburg, Seedorf, Westerstede und Wunstorf), einem Bundesland, das große Defizite beim Kitaausbau aufweist. Bis zu 5.000 Euro pro Platz und Jahr lässt sich die Bundeswehr dieses Privileg in Niedersachsen kosten. Aber auch in Köln, das den Kitaausbau bis vor kurzem verschlafen hat, war die Bundeswehr groß Einkaufen und sicherte sich 55 Plätze. Weitere Anschaffungen sind in Planung, vor allem in Niedersachsen (Holzminden und Wilhelmshaven). Gemessen an der Gesamtanzahl an Kitaplätzen in Deutschland (ca. 662.000 für U3) ist das lediglich ein Promilleanteil, am Problem des Kitaplatzmangel ändert dies allerdings wenig. Außerdem gaukelt das Verteidigungsministerium der Bevölkerung und den eigenen Soldat_innen vor, es verfüge über 9.000 Belegrechte an 353 Standorten – eine entsprechende Liste hält das Kinderbetreuungsportal der Bundeswehr für die Soldat_innen online bereit. Eine Dunkelziffer über die Nutzung der 9.000 Altbelegrechte aus den 60er und 70er Jahren ist nach den diesbezüglich ungenauen Angaben in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken anzunehmen, allerdings bleibt offen, wie viele genutzt werden. Finanzielle Kosten entstehen dem Bund hierdurch allerdings nicht. Selbiges gilt jedoch nicht für die neuerworbenen und in Planung stehenden Belegrechte. Diese verursachen für die Steuerzahler_innen jedes Jahr an laufenden Kosten knapp eine halbe Million Euro, Tendenz steigend. Zusätzlich hat die Bundeswehr für 40 Plätze eine Einmalzahlung in Höhe von 420.000 Euro geleistet – für Verträge, die bis ins Jahr 2024 bzw. 2039 gelten. Im Haushalt des Verteidigungsministeriums sind diese „kleinen“ Beträge im Posten „Vermischte Verwaltungsausgaben“ (Kapitel 1403 Titel 53999) gelistet. Die Kosten von Kitaplätzen in der Neuschaffung und im Unterhalt sind nur schwer zu berechnen, Expert_innen gehen von durchschnittlich 25.000 Euro Neubaukosten pro Platz und weiteren 1.000 Euro Betriebskosten pro Platz pro Monat aus. Ein Blick auf die Beschaffungskosten für Belegrechte der Bundeswehr zeigt, dass die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben und die Bundeswehr keineswegs kostendeckend und vergleichsweise billig davonkommt – auch wenn das von Fall zu Fall schwierig zu bewerten ist.
Fadenscheinige Rechtfertigungen
Worin liegt jedoch genau das Problem der Belegrechte und was unterscheidet die Bundeswehr von einem privaten Unternehmen? In der Antwort auf die Kleine Anfrage verkennt die Bundesregierung das Problem der Belegrechte vollkommen, wenn sie schreibt, es entstünden keine Privilegierung für Bundeswehrangehörigen. Sie begründet diese Einschätzung mit drei Argumenten. Erstens müssten die Bundeswehreltern ebenso Kita-Gebühren zahlen. Mit der Reservierung von Kitaplätzen über Belegrechte hat dies allerdings nichts zu tun, da es bei diesen ja um den Zugang zu Kitaplätzen geht, nicht um die anfallende Kitagebühr. Zweitens hätten die Soldat_innen einen „bundeswehrspezifischen Bedarf“ (der anscheinend doch eine Privilegierung rechtfertige) – namentlich Schichtzeiten, Arbeitsplatznähe und Versetzungen im Kitajahr. Doch auch dieses Argument geht am Problem vorbei: Schichtzeiten und Arbeitsplatznähe sind kein bundeswehrspezifisches Problem, ähnliches trifft für die Versetzungen zu, die aber auch auf anderem Wege intern geregelt werden könnten ohne die Allgemeinheit damit zu belasten. Drittens schließlich argumentiert die Bundesregierung, dass auch andere Ressorts über Belegrechte verfügten. Doch wenn dem so ist, gehört auch dieses auf den Prüfstand. Bei der Bundeswehr kommt jedoch erschwerend hinzu, dass sie die Belegrechte nicht als Selbstzweck für ihre Angehörigen versteht, sondern zur „Sicherung der personellen Einsatzfähigkeit“, wie es in der Antwort auf die Kleine Anfrage heißt. Die vermeintliche Fürsorge wird so zur wehrpolitischen Maßnahme reduziert.
Kernproblem: Privilegierter Zugang
Für die Bundesregierung soll abschließend das Kernproblem der Belegrechte deshalb mangels fehlenden Problembewusstseins zusammengefasst werden: Die Bundeswehr erwirbt zu Werbezwecken und zum Erhalt der Einsatzfähigkeit Belegrechte aus Bundesmitteln, sprich Steuergeldern. Diese Belegrechte kauft sie zum günstigen Preis von klammen Kommunen insbesondere dort, wo es zu wenig Kitaplätze gibt. Belegrechte führen dazu, dass ein für alle benötigtes und aus Steuergeldern bezahltes Gut nicht mehr gleich verfügbar ist. Während jedoch private Unternehmen ihr eigenes Geld in die Hand nehmen und unter Umständen ein Mehr an Kitaplätzen schaffen, benutzt das Verteidigungsministerium Steuergelder. Diese wären besser in den allgemeinen Ausbau von Kitaplätzen investiert – stattdessen privilegiert der Staat seine eigenen Angestellten. Definitionsgemäß muss dies als Militarisierung verstanden werden, wenn hier vor allem Militärangehörige per Gesetz, Verordnung oder Regierungshandeln Privilegien gegenüber der Allgemeinheit erhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei Kitaplätzen in guter Qualität und wohnortsnah um ein besonders knappes Gut handelt, bei denen der Staat eine besondere Sorgfalt walten lassen muss, um Chancengleichheit für alle Bürger_innen zu gewährleisten. Dies scheint dem Bundesverteidigungsministerium und Ursula von der Leyen jedoch egal zu sein, und so wird die Praxis der Belegrechte, bei der Eltern zugunsten von Bundeswehrangehörigen womöglich ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen, weiter auf Kosten der Allgemeinheit vorangetrieben. Das Kernproblem des privilegierten Zuganges für Bundeswehrangehörige zu wohnortnahen Kitaplätzen hat die Bundesregierung bisher jedoch nicht verstanden oder verstehen wollen. Sie prüft daher weiterhin im Rahmen von Standortanalysen den jeweiligen Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen und Belegrechten und wird diese auf Kosten der Allgemeinheit wohl auch in Zukunft vermehrt kaufen.
Zur ausführlichen Analyse der Belegrechtepraxis der Bundeswehr siehe:
Motivationsfaktor Kita. Über Belegrechte und die Privilegierung der Bundeswehr