IMI-Aktuell 2013/441
Frontex: Verletzung der Menschenrechte
(21.10.2013)
Das Deutschlandradio (17.10.2013 via bpb-9-11-newsletter) berichtet, über die 2012 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als menschenrechtswidrig verurteilte Praxis, Migranten auch unter Gewalteinsatz in Drittstaaten zurückzubringen. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex habe eingeräumt, hieran beteiligt zu sein. „Das gibt auch der Leiter von Frontex, Ilkka Laitinen, zu: ‚Für uns sind diese Push-Back Aktionen nicht akzeptabel‘, sagte Laitinen, trotzdem kämen sie ‚bedauerlicherweise‘ weiter vor. ‚Unsere Statistiken weisen fünf bis zehn Fälle im Jahr auf, in denen wir einem solchen Verdacht nachgehen müssen.‘ Die für nichtig erklärte EU-Vorschrift, die die Abdrängung von Flüchtlingen in Drittstaaten detailliert regelt, kommt auch weiterhin zur Anwendung. Für den Europa- und Völkerrechtler Andreas Zimmermann ist diese Praxis ein klarer Verstoß gegen EU-Recht: ‚Die Frontex-Richtlinie sieht eine Rückführung der Flüchtlinge vor, ohne dass es zu einer individuellen Prüfung kommt, ob einem Flüchtling im Abschiebeland Folter droht oder nicht‘, sagt Zimmermann gegenüber Monitor. ‚Deshalb verstößt die Richtlinie gegen die europäische Menschenrechtskonvention und ist daher auch rechtswidrig.'“ (jw)