Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2013/395

Japan: Truppen nach Syrien?

(25.09.2013)

In Artikel 9 der japanischen Verfassung heißt es: „1) In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. 2) Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staates zur Kriegsführung wird nicht anerkannt.“

Schon lange wird versucht, dieses Verbot Schritt für Schritt auszuhöhlen. Der jüngste diesbezüglich anvisierte Coup ist dabei besonders kreativ. So meldet Stratfor heute, Japans Premierminister Shinzo Abe habe vor anzubieten, dass die „Selbstverteidigungskräfte“ des Landes bei der Zerstörung syrischer Chemiewaffen helfen – und damit weit entfernt von den Landesgrenzen eingesetzt werden. (jw)

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