Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2013/242

Ermittlungseinstellung bei Drohnen-Angriff

(02.07.2013)

Das am 10.07.2012 aufgenommene Ermittlungsverfahren wegen eines militärischen Drohnenangriffs der USA am 04.10.2010 in Mir Ali / Pakistan, bei dem der deutsche Staatsangehörige Bünyamin E. getötet wurde, hat der Generalstaatsanwalt mangels eines für eine Anklageerhebung hinreichenden Verdachts für das Vorliegen einer Straftat gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, wie es in seiner Pressemitteilung 21/2013 vom 1.7.2013 heißt. Zur Begründung wird dort angeführt, es habe sich bei dem Getöteten um einen Angehörigen einer organisierten bewaffneten Gruppe gehandelt, die als Partei an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen habe. Deshalb sei Bünyamin E. kein vom humanitären Völkerrecht geschützter Zivilist gewesen und die Tötung stelle kein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch dar. Die Rechtsbewertung des Generalstaatsanwalts stellt wahrlich keine Überraschung dar. Hätte er die Tötung als Kriegsverbrechen eingestuft, müsste er die politischen und militärischen Verantwortlichen in den USA vor einem Gericht in Deutschland anklagen – eine verlockende, aber allzu realitätsferne Vorstellung. (mh)

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