IMI-Standpunkt 2012/013
EU-Grenzschutzexperten reisen nach Libyen
Bernhard Klaus (05.03.2012)
Am 1. und 2. März tagte der Europäische Rat. In seinen Schlussfolgerungen wird nicht auf Libyen eingegangen oder gar auf eine EU-Beratermission, die dorthin entsandt werden solle. Eine solche war auch bislang weder Thema im Europäischen Parlament, noch im deutschen Bundestag. Dennoch berichtet der CSDP-Newsletter des Europäischen Auswärtigen Dienstes in seiner 58. Ausgabe vom 5. März 2012: „Diese Woche hat die Europäische Union eine Expertenmission nach Libyen entsandt, die den libyschen Autoritäten dabei helfen soll, ihren Bedarf im Bereich des Grenzschutzes zu ermitteln. Die Mission besteht aus einem Team von 10 Experten, die aus den Mitgliedsstaaten abgestellt wurden. Sie wird mindestens drei Monate dauern und Empfehlungen für die EU sowohl für mittel- bis langfristige, als auch unmittelbare und konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Unterstützung Libyens zur Sicherung eines sicheren und effektiven Managements der Land-, See- und Luftgrenzen erarbeiten.“ (http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/esdp/128726.pdf)
Eine Pressemitteilung hierzu findet sich nicht, auch von Seiten der deutschen Regierung hat sich hierzu bislang niemand geäußert. Somit ist völlig unklar, in wessen Verantwortung und unter wessen Leitung diese Mission stattfinden wird, welchen Status, welche Befugnisse und welche Privilegien ihr Personal genießt und welche Rolle dabei die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX spielen wird, die bereits unter dem Gaddafi-Regime zwei (deutlich kürzere) Delegationsreisen nach Libyen organisiert hatte. Zweifellos jedoch gehört zur „Bedarfsermittlung“, die im Rahmen der Mission stattfinden soll, auch, mit Vertretern der libyschen Übergangsregierung, den wichtigsten Milizen und ggf. weiteren Akteuren Kontakt aufzunehmen, die „Bedürfnisse“ der EU zu „kommunizieren“ und finanzielle wie praktische Hilfen in Aussicht zu stellen. Das soll auch dazu dienen, die Zusammenarbeit beim Grenzmanagement zum frühestmöglichen Zeitpunkt auch offiziell einzuleiten und mit einem eigenen Budget zu versehen. Denn bislang gilt die EU zwar innerhalb der UN-Mission zur Unterstützung Libyens als zuständig für den Grenzschutz, diese selbst erscheint jedoch angesichts der unklaren Situation im Land noch weitgehend handlungsunfähig: Was die United Nations Support Mission in Libya (UNSMIL) bislang überhaupt tut und wer ihr überhaupt angehört, ist bislang unklar, zum Leiter der Mission für Polizeifragen ist jedoch der ehemalige deutsche Bundespolizist Walter Wolf erklärt worden. Nicht näher bezeichnete „Experten für die Reform des Sicherheitssektors“ aus Frankreich und Italien befinden sich bereits seit spätestens Anfang Juli in Libyen, Ende September wurde ein weiterer französischer Grenzschutzexperte an das EU-Büro in Tripolis entsandt. Deutschland hat einen Verbindungsbeamten des BKA in der deutschen Botschaft Tripolis sitzen. Was jedoch all diese Berater tun und mit wem sie zusammenarbeiten, darüber ist nichts zu erfahren, denn der einzige halbwegs legitime „Partner“ wäre die libysche Übergangsregierung, die aber fast keinen Einfluss auf die hunderten Milizen und damit auch das tatsächliche Geschehen in Libyen hat.
Auch was die Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Berater angeht und unter wessen Verantwortung sie agieren, ist dubios. Das hat unter anderem damit zu tun, dass die Anbahnung diplomatischer Kontakte mit dem Nationalen Übergangsrat und die Gründung von Repräsentanzen der EU auf die bereits im März 2011 erfolgte Entsendung des Beauftragten für Krisenreaktion und operative Koordinierung des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Agostino Miozzo, zurückgeht, die seinerzeit mit humanitärer Hilfe gerechtfertigt und tw. auch aus den Töpfen für humanitäre Hilfe bezahlt wurde. Eine Kleine Anfrage der Linksfraktion offenbart, wie das angeblich humanitäre Mandat immer stärker auf Aspekte des Grenzschutzes abzielte, obgleich die Bundesregierung darin festhält, dass „[d]ie Unterstützung beim Aufbau von Fähigkeiten der libyschen Polizei … keine humanitäre Maßnahme“ darstellen. (http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/24511_1707811.pdf).
Der EAD hingegen scheint keinen rechten Unterschied zwischen Grenzschutz und humanitärer Hilfe zu machen oder letztere zumindest als Gegenleistung für erstere zu verstehen. Im aktuellen CSDP-Newsletter zur EU-Grenzschutzmission heißt es erneut: „Die Bedarfsermittlung [für den Grenzschutz] ist Teil der umfassenderen Unterstützung für Libyen, die mit der libyschen Verwaltung ausgehandelt wurde. Diese umfasste außerdem humanitäre Hilfe während der Krise sowie ein Paket im Umfang von 30 Mio. Euro, damit Libyen sich mit den dringlichsten Problemen befassen kann.“ (http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/esdp/128726.pdf)