Dokumentation: Offener Brief des Friedensplenum/Antikriegsbündnis Tübingen
Schulausflug zur Fallschirmspringerübung
Dokumentation Friedensplenum/Antikriegsbündnis Tübingen (05.01.2012)
Mitte November führte das Kommando Spezialkräfte (KSK) aus Calw gemeinsam mit der US-Army eine gemeinsame Übung ihrer Fallschirmjägerkräfte durch. Neben dem militärischen Zweck diente diese Übung ganz offen auch der Imagepflege der beteiligten Streitkräfte. Dem kamen Grundschulen aus Wendelsheim und Oberndorf (dem Sitz des Kleinwaffenherstellers Heckler und Koch) entgegen, indem sie einen Ausflug mit ihren Schülern zu dem Militärspektakel organisierten. Die Informationsstelle Militarisierung hält dies ebenso wie das Tübinger Friedensplenum/Antikriegsbündnis für einen Skandal und dokumentiert daher im folgenden dessen Brief an das Schulamt in Tübingen und das Kultusministerium in der Hoffnung um einer Stellungnahme.
Anfrage mit Bitte um Stellungnahme
Am 15.11.2011 führten die US Army Special Forces zusammen mit dem Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr eine gemeinsame Fallschirmspringerübung über den Feldern zwischen Wendelsheim und Oberndorf bei Rottenburg durch. Das „Schwäbische Tagblatt“ v. 16.11.2011 berichtete ausführlich über dieses Militärspektakel.
Die Grundschullehrer_innen von Wendelsheim und Oberndorf haben auf Anraten ihrer Schulleitung mit den ihnen anvertrauten schulpflichtigen Schulkindern einen Lerngang bzw. Ausflug zu diesem Militärspektakel organisiert.
Laut einem Presseoffizier des KSK, der im o.g. Artikel zitiert wurde, diente der Absprung von 106 Soldaten an diesem 15.11.2011 neben der Übung auch der „Imagepflege“.
Die Bedingungen für eine Show waren ideal: herrlichstes Herbstwetter, Angebot von Getränken und etwas zu vespern, reichliches Publikum. Die Kinder waren in Festtagslaune. Sie durften sogar mithelfen, die Fallschirme zusammenzulegen.
Große Militärflugzeuge kreisten über den Köpfen und es sprangen immer wieder Soldaten mit aufgeblähten Fallschirmen nieder auf die Felder. Das wirkt auf Kinder in diesem Alter sehr beeindruckend und wird ihnen lange positiv in Erinnerung bleiben. Genau das war der Zweck der Übung!
Wir halten das Vorgehen der Lehrer_innen und deren Schulleitungen für verantwortunglos. Dass Lehrer_innen und Schulleitungen ihren pädagogischen Auftrag dafür missbrauchen, Kinder im Grundschulalter einem solchen Spektakel zuzuführen, das erklärtermaßen auch der Imagepflege und damit langfristig einer unkritischen Kriegsverherrlichung und auch der Rekrutierung dienen soll, ist ungeheuerlich. Besondere Brisanz erhält dieses Vorgehen, da die Kinder im Rahmen einer verpflichtenden unterrichtlichen Veranstaltung zu diesem Militärspektakel gebracht wurden.
Wir weisen darauf hin, dass gerade Übungen von Fallschirmspringern besonders der Vorbereitung für oftmals tödliche Einsätze und nicht der Landesverteidigung dienen und somit – ebenso wie die Existenz des Kommandos Spezialkräfte – nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind. Dieses untersagt der Artikel 26(1) GG ganz eindeutig als Vorbereitung eines Angriffskrieges.
Wir konnten nicht in Erfahrung bringen, ob die Eltern vor der Aktion informiert wurden und wie die Aufarbeitung nach dem Ereignis im Unterricht aussah. Wie und was wurde mit den Schülern besprochen, damit sie das Erlebte einordnen und besser verstehen können? Besonders wäre uns wichtig, dass – falls diese Thematik im Unterricht besprochen wird – nicht nur das Glorifizieren des Soldatentums bzw. der Fallschirmspringer als nachhaltiger Eindruck bleibt. Wichtig ist hingegen, dass darüber gesprochen wird, was mit jedem Kriegseinsatz einhergeht: Leid, Tod, Schmerz, Verelendung und Verwüstung des betreffenden Landes.
Wir bitten Sie als Schulaufsichtsbehörde zu diesem Vorgehen der Schulen Stellung zu nehmen, was in diesem Fall das pädagogische und inhaltliche Ziel dieser öffentlichen pädagogischen Einrichtungen und ihrer Vertreter war.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleiben wir mit freundlichen Grüßen.
Tübingen,den19.12.2011
Das Tübinger Friedensplenum/Antikriegsbündnis
ESG Österbergstr.2
72074 Tübingen