IMI-Standpunkt 2010/029
Streubomben-Konvention
Tobias Pflüger (03.08.2010)
Am 1. August trat die Streubomben-Konvention in Kraft. Damit werden diese brutalen und gefährlichen Kleinwaffen endlich verboten. Bundesregierung, Bundeswehr, Rüstungsindustrie und Banken müssen eine konsequente Umsetzung der jetzt in Kraft getretenen Streubomben-Konvention gewährleisten: Das heißt ein konsequentes Verbot von Herstellung, Export, Lagerung und Finanzierung aller Streubombensysteme. Außerdem müssen Gelder für Munitionsräumung und Opferhilfe zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind u.a. auch die Regierungen der USA, Russlands und Chinas aufgefordert sich dieser Streubomben-Konvention anzuschließen.
Die von der Nürnberger Firma Diehl entwickelte Streumunition Smart 155 darf nicht mehr z.B. in Afghanistan eingesetzt werden. Bisher wird sie von der Panzerhaubitze 2000 von der Düsseldorfer Rüstungsfirma Rheinmetall verschossen. Die Bundesregierung setzte beschämenderweise in der Streumunitions-Konvention extra eine Ausnahme für diese Kriegswaffe durch.
Wichtig ist auch das Verbot der Finanzierung von Streubombensystemen, wie es in Belgien, Irland, Luxemburg und Neuseeland existiert. Nach vorliegenden Informationen verdienen noch sechs deutsche Finanzdienstleister (Deutsche Bank, Commerzbank, Bayerische Landesbank, Allianz, WestLB und Union Investment) an der Herstellung und dem Vertrieb von Streubomben und -munition.