Dokumentation
KIT – Keine Militärforschung in der neuen Karlsruher Großforschungseinrichtung
Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald
Dokumentation / ver.di Mittelbaden-Nordschwarzwald (28.11.2008)
Die Gewerkschaft ver.di Mittelbaden-Nordschwarzwald fordert aus gegebenem Anlass, im Gesetz für das Karlsruher Institut für Technologie (KIT), mit dem die Fusion der Großforschung von Universität und Forschungszentrum Karlsruhe geregelt werden soll, die Beschränkung auf ausschließlich zivile Forschungszwecke festzuschreiben. In der Satzung des Forschungszentrums heißt es von Beginn an, dass die Forschung ausschließlich friedlichen Zwecken dient (Zivilklausel). Diese Beschränkung für den gesamten Bereich der atomaren und kerntechnischen Großforschung der Bundesrepublik ist die historische Konsequenz aus dem Naziregime. Für Generationen von Forscherinnen und Forschern ist es zur Selbstverständlichkeit geworden, auf diese Weise ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und ihre schöpferischen Kräfte nur nützlichen, zivilen Zwecken zu widmen.
Wie Wolfgang Eppler, Betriebsratsvorsitzender des Forschungszentrums, mitteilt, seien Versuche der Forschungsadministration in früheren Jahren, die Forschungsziele mit militärischen Zwecken zu vermischen („dual use“), von den WissenschaftlerInnen entschieden zurück gewiesen worden. In einem Symposium im April über die Zukunft der wissenschaftlichen Mitbestimmung sei in Anwesenheit des Vorstands klar gestellt worden, dass die Zivilklausel auch für die KIT-Großforschung Gültigkeit behalten soll. In der Universität gibt es eine derartige Klausel nicht. Der Personalrat der Universität würde die Aufnahme einer Zivilklausel in das KIT-Gesetz begrüßen.
Wie aus einer Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE hervorgeht, versuchen Bundes- und Landesregierung die Festschreibung einer Zivilklausel in das KIT-Gesetz mit zwei Argumentationsmustern zu umgehen:
a) Die Klausel sei ohnehin Voraussetzung für das KIT.
b) In der Sicherheitsforschung sei häufig eine Trennung von Zivil- und Militärforschung schwer zu bewerkstelligen („dual-use“-Projekte).
Der ver.di-Fachbereich erklärt dazu, dass allein dieser Widerspruch die Notwendigkeit belegt, diese wichtige Voraussetzung im KIT-Gesetz zu regeln.
Jürgen Ziegler, ver.di-Geschäftsführer, sieht in der Zivilforschungstradition der beiden Forschungspartner angesichts der eher wachsenden Rolle von Wissenschaft und Forschung bei der verantwortlichen Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung ein großes Glück. Die aktuellen außenpolitischen Entwicklungen (Afghanistan) bewiesen erneut, dass mit militärischen Mitteln weder Sicherheit noch Frieden geschaffen werden. Sie gemahnen immer gebieterischer, Konflikte ausschließlich mit zivilen, wirtschaftlichen und humanitären Mitteln zu lösen. Dazu brauche man gerade solche WissenschaftlerInnen, die im Umfeld der Zivilforschung groß geworden sind und denen es nicht gleichgültig ist, für welche Zwecke ihre Forschungsergebnisse verwendet werden.
ver.di appelliert an die Bundesregierung, das Bundesforschungsministerium und die Landesregierung Baden-Württemberg dafür zu sorgen, dass die Zivilklausel in das KIT-Gesetz übernommen wird. Sie appelliert an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten, sich dieser Forderung anzuschließen und auf Umsetzung zu drängen. Die demokratische Öffentlichkeit wird aufgefordert, sich einzumischen.
Die KIT-Forschung muss der gesellschaftlichen Vorsorge gewidmet sein, und nicht Militär, Krieg und Vernichtung!
Ergänzung der Informationsstelle Militarisierung:
Auf Anfrage des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Johannes Stober (SPD) teilte das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg darüber hinaus mit, dass bei der Klausel auch der „Verteidigungsauftrag des Staates zur Sicherung des Friedens, wozu gegebenenfalls auch die entsprechende Forschung zählt“ beachtet werden müsse. Damit droht die Bundesregierung, die Zivilklausel an sich ad absurdum zu führen indem sie selbst die wehrtechnische Forschung als Beitrag zur Friedenssicherung deklariert.