Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Mitteilung: Neues Flugblatt zum Lissabonner Vertrag:

Irland: Nein heißt Nein! Den Militärvertrag von Lissabon endgültig beerdigen!

IMI (02.09.2008)

https://www.imi-online.de/download/euflyer2008-irland.pdf

Seit einigen Jahren verläuft die Militarisierung der Europäischen Union in beängstigender Geschwindigkeit. Immer häufiger werden Truppen zur „Verteidigung“ europäischer Interessen in Auslandseinsätze geschickt, mittlerweile fanden über 20 davon statt. Ursprünglich sollte diese Militarisierung mit dem EU-Verfassungsvertrag weiter forciert werden (s. Rückseite). Obwohl der Verfassungsvertrag im Jahr 2005 bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde, ließen sich die EU-Eliten davon nicht beirren. Ein „Plan B“ wurde ausgearbeitet.

Plan B: Vertrag von Lissabon

Im Sommer 2007 wurde in Geheimverhandlungen ein kaum verändertes Folgedokument, der Vertrag von Lissabon (auch: EU-Reformvertrag) ausgearbeitet. Ohne weitere Referenden und damit unter Ausschluss der europäischen Öffentlichkeit sollte der Vertrag bis zu den Europawahlen 2009 unter Dach und Fach gebracht werden.

Doch in Irland, dem einzigen EU-Land, in dem ein Referendum vorgeschrieben war, lehnte die Bevölkerung am 12. Juni 2008 den Lisabonner Vertrag mehrheitlich ab – ein großer Erfolg für die Friedens- und globalisierungskritische Bewegung in ganz Europa!

Irland: Zustimmung oder Rauswurf – Abstimmen bis es passt

Nun präsentierte EU-Ratspräsident Nicolas Sarkozy einen „Plan C“, indem er lapidar angab, die irische Bevölkerung müsse noch einmal über den Vertrag abstimmen. Eine Zustimmung soll durch verschiedene geringfügige Zugeständnisse in Form angehängter Protokolle schmackhaft gemacht werden, der Kernvertrag jedoch unangetastet bleiben. Gleichzeitig wird den Iren offen gedroht, sollten sie den Vertrag auch ein zweites Mal ablehnen, würden sie aus der EU hinausgeworfen.

Das ist ein Skandal! Man stelle sich vor, nach einer Bundestagswahl würden Stimmen laut, die Wahl zu wiederholen, weil manchen das Ergebnis nicht passt oder diejenigen, die falsch gewählt haben, gleich auszubürgern. Diese Forderung sagt viel über das Demokratieverständnis Sarkozys und anderer EU-Eliten aus. Dem ehemaligen Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch (FDP) ist zustimmen, wenn er angibt: „Sollten die Iren nun mit dem Rauswurf bedroht werden, dann wäre diese Erpressung ein Akt der organisierten Kriminalität“.

Solidarität mit dem irischen NEIN!

Nach dem dritten NEIN gehört der Vertrag endgültig beerdigt. Die Bevölkerung jedes EU-Landes sollte das Recht haben, über Entwicklungen dieser Tragweite mitzuentscheiden – und diese Entscheidung hat von den EU-Eliten auch dann respektiert zu werden. Wenn ihnen das nicht passt, sollen sie abtreten und so den Weg für ein friedliches, soziales und demokratisches Europa freimachen.

Deshalb: Solidarität mit dem irischen NEIN!
Den Militärvertrag von Lissabon beerdigen!

Militarisierung durch die Hintertür: Der EU-Vertrag von Lissabon

Sämtliche bereits an der EU-Verfassung kritisierten Militarisierungsaspekte wurden auch in den Vertrag von Lissabon übernommen. Kernpunkte der Kritik waren und sind:

1. Weltweite EU-Kampfeinsätze mit nahezu unbegrenztem Aufgabenspektrum

Artikel 43, Absatz 1 (konsolidierte Fassung) benennt u.a. „gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen“, „Kampfeinsätze“ und „Operationen zur Stabilisierung der Lage“ sowie „die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ als Aufgabenspektrum künftiger EU-Kriege.

2. Solidaritätsklausel: Militäreinsätze im Inland zur Aufstandsbekämpfung

Extrem weit reichend ist auch die so genannte „Solidaritätsklausel“ in Artikel 222 (1a), mit der erstmals ein Einsatz von EU-Militär im Inneren zur Abwehr terroristischer Bedrohungen möglich würde. Aufgrund der vagen Terrordefinition könnte so EU-Militär auch zur Aufstandsbekämpfung eingesetzt werden. In den Erläuterungen zur viel gerühmten Grundrechtscharta jedenfalls heißt es: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels [Recht auf Leben] betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um […] einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“

3. Vertragliche Aufrüstungsverpflichtung

Artikel 42, Absatz 3 enthält erneut die bis dato einmalige Verpflichtung, mehr Gelder in den Rüstungssektor zu investieren: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ Die bereits 2004 eingerichtete Rüstungsagentur soll die Einhaltung dieser Vorschrift überwachen und nun mit dem Reformvertrag überhaupt erst eine rechtliche Grundlage erhalten.

4. Endgültige Einrichtung eines EU-eigenen Rüstungshaushalts

Der bislang noch gültige Nizza-Vertrag verbietet die Aufstellung eines EU-Rüstungshaushalts. Deshalb wird im Lissabon-Vertrag (Artikel 41) der Europäischen Union erstmalig die Möglichkeit eröffnet, einen als „Anschubfonds“ bezeichneten Wehretat aufzustellen.

5. Keine parlamentarische Kontrollmöglichkeit von EU-Interventionen

Über EU-Kriegseinsätze entscheiden allein die Staats- und Regierungschefs. Das Europäische Parlament hat im Reformvertrag (Artikel 36) lediglich das Recht „angehört“ und „unterrichtet“ zu werden, mitentscheiden darf es nicht. Da auch der Europäische Gerichtshof in diesem Bereich keinen Einfluss besitzt (Artikel 275), wird somit die Gewaltenteilung auch in der entscheidenden Frage von Krieg und Frieden de facto aufgehoben.

6. Kerneuropa – nur wer Krieg führt, darf mitbestimmen

Mitglieder, die sich militärisch hierfür qualifiziert haben, indem sie an den wichtigsten Aufrüstungsprogrammen teilnehmen und Interventionstruppen (Battlegroups) zur Verfügung stellen, können eine „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ eingehen, mit der das eigentlich für den außen- und sicherheitspolitischen Bereich geltende Konsensprinzip ausgehebelt wird (Artikel 46). Das Einstimmigkeitsprinzip bezieht sich dabei „allein auf die Stimmen der Vertreter der an der Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten.“

7. Machtverschiebung zugunsten der Großmächte

Schon die EU-Verfassung sah mit der sog. doppelten Mehrheit eine dramatische Verschiebung der Machtverhältnisse im wichtigsten EU-Gremium, dem Rat, vor. Deutschland verdoppelt damit seinen Stimmanteile im Rat von 8,4% auf 16,72% (die anderen Gewinner sind Frankreich, Großbritannien und Italien). Mit dem Reformvertrag (Artikel 16, Absatz 4) soll diese Machtverschiebung ab Jahr 2014 eingeführt werden.

Ohne Vertrag von Lissabon fehlt einem eigenen EU-Rüstungshaushalt ebenso die Rechtsgrundlage wie der Herausbildung eines militärischen Kerneuropas. Es wird keine Militäreinsätze im Inneren geben und auch die Machtverschiebung zugunsten der EU-Großmächte ist damit auf Eis gelegt. Anstatt eines undurchsichtigen neuen Vertrages, der den EU-Eliten noch mehr „Handlungsfähigkeit“ einräumen soll, ist eine Reformpause notwendig, damit sich endlich auch die Bevölkerung der EU neue Spielräume und Rechte erkämpfen und an den Entscheidungen auf europäischer Ebene teilhaben kann.

Deshalb: Solidarität mit dem irischen NEIN!
Nein zur Militarisierung EUropas! Nein zum Vertrag von Lissabon!

(Informationsstelle Militarisierung, Stand: August 2008)

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de