IMI-Analyse 2006/030
Siamo tutti Clandestini!
Das EU-Migrationsregime als Laboratorium der Entrechtung
Christoph Marischka (13.12.2006)
Aus: DA (direkte Aktion) Nr. 178, hier im AUSDRUCK-Layout als pdf:
https://www.imi-online.de/download/dezember06-CM2.pdf
In der öffentlichen Diskussion um die illegale Immigration in die EU dominieren einige Fehlwahrnehmungen. Zunächst sind die Bilder und die beinahe täglichen Nachrichten von Anlandungen so genannter Clandestini an den Küsten der EU geeignet, einen „Ansturm“ von „Massen“ zu suggerieren. Tatsächlich mag die Zahl derer, die von Afrika aus mit kleinen Booten illegal nach Europa einreisen – es sind dieses Jahr bislang insgesamt etwa 50.000 – zunächst groß erscheinen, im EU-Maßstab ist sie aber gering. Jedes einzelne EU-Mitglied rekrutiert in ähnlichem und größerem Maßstab Arbeitskräfte aus anderen Ländern. Nicht einmal einen bedeutenden Anteil an der illegalisierten Migration machen die spektakulären und lebensgefährlichen Immigrationen übers Meer aus. Selbst in Italien reiste nur etwa ein Zehntel der ohne regulären Status Aufgegriffenen auf diese Weise ein. Die meisten kommen mit echten oder gefälschten Visa ins Land, bleiben aber über deren Ablaufdatum hinaus. Diese Form der Immigration wird von staatlicher Seite aus toleriert und bisweilen gar als zunächst legale StudentInnen-, PraktikantInnen, SaisonarbeiterInnen- oder Au-Pair-Migration gefördert. Toleriert werden auch die Boat-People, die in ihrem reinen Umfang schlicht irrelevant sind.
Europa – Keine Festung
Sowohl Italien als auch Spanien haben bislang den überwiegenden Teil der Angekommenen – mit oder ohne vorübergehenden Status – auf dem Festland freigelassen. Wenn dies zur Sprache kommt, dann verweisen die Behörden darauf, dass sie die illegal Eingewanderten nur 30 (Spanien) bzw. 60 Tage (Italien) festhalten könnten und es meist nicht möglich bzw. zu aufwändig wäre, ihre Abschiebung zu organisieren. Gelegentlich können zwar afrikanische Anrainer überredet werden, einige hundert MigrantInnen auf ihr Territorium rückführen zu lassen, insgesamt gestaltet sich dies aber tatsächlich als teuer und kompliziert. Darüber hinaus war auch lange kein Wille zu solchen Rückführungen gegeben und er ist auch heute, aufgrund des gesteigerten Medieninteresses, eher symbolischer Natur. Bislang schob Spanien von den Kanaren rund dreitausend Menschen nach Senegal, Mauretanien, Westsahara und Marokko ab. Der Rest wurde auf dem Festland freigelassen und lebt dort nun in Lagern und Aufnahmezentren unterschiedlicher Art.
Bei den ImmigrantInnen handelt es sich auch zum völlig überwiegenden Teil nicht um Flüchtlinge im engen Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), also um Menschen, die ein Recht hätten, in den EU-Staaten Asyl zu beantragen. Das ist wichtig: die GFK räumt den von ihr definierten Flüchtlingen lediglich das Recht ein, Staaten um Asyl zu bitten, verpflichtet die Staaten aber unter keinen Umständen, dieses zu gewähren. Einzig die Zurückweisung (Refoulment) über die Grenze in ein Land, wo den Menschen Folter oder ähnliches droht, wird durch die GFK untersagt – jedoch ohne dass es Sanktionsmöglichkeiten gäbe. Lediglich vor nationalen Gerichten oder beispielsweise dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann (wenn zuvor alle nationalen Instanzen ausgeschöpft wurden) gegen solches Vorgehen geklagt werden. Faktisch bindend sind die Urteile für die Staaten jedoch ebenfalls nicht, weil es wiederum keine Sanktionsmöglichkeiten gibt. Die halb verhungerten, fast verdursteten MigrantInnen an den Küsten der Kanaren und Lampedusas haben zunächst keinen Zugang zu Rechtsanwälten. Die EU-Staaten haben zudem in den letzten Jahren Gesetze erlassen, nach denen die Clandestini, auch nach ihrem Ankommen auf dem Boden der EU, rechtlich gar nicht auf dem staatlichen Territorium anwesend sind (zones d´attentes) und ihre Abschiebung keine Zurückweisung mehr darstellt. Im unmittelbaren Umgang mit den Bootsflüchtlingen scheint das Asylregime also keine Rolle zu spielen, weshalb linke Gruppen immer wieder einen verbesserten Zugang der MigrantInnen zum Asylsystem fordern und bisweilen AntirassistInnen an den Zäunen der Lager ausharren, um den vermeintlich Unwissenden auf verschiedenen Sprachen „beantragt Asyl, demand asylum!“ zurufen.
In den meisten Fällen wäre dies ein recht hoffnungsloses Unterfangen, da nach der GFK weder Armuts- noch (Bürger-)Kriegsflüchtlinge asylberechtigt sind. Zu beweisen, dass die ImmigrantInnen in ihrem Herkunftsland „…begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ haben müssten, dass es keine Fluchtalternativen gäbe oder sie keine sicheren Drittstaaten passiert hätten, ist in der Praxis für die Bootsflüchtlinge nicht möglich. Im Gegenteil haben diese MigrantInnen meist keinerlei persönliche Dokumente dabei, um damit ihre unmittelbare Rückschiebung zu verhindern. Würden sie beginnen und es ihnen gelingen, in großem Maßstab Asyl zu beantragen, so würden die betreffenden Staaten darauf durch weitere Abschottungsmaßnahmen reagieren. Denn während für alle EU-Staaten hinsichtlich migrantischer Arbeitskraft – auch im niedrig-qualifizierten Bereich – von einem „Bedarfsszenario“ gesprochen wird (so beispielsweise die Kommission in ihrem „Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung“), sind eben diejenigen MigrantInnen unerwünscht, die Rechte haben, selbst wenn es nur das Recht ist, nicht abgeschoben zu werden. Unter (erwünschter) legaler Zuwanderung werden gemeinhin kurzfristige, an eine Beschäftigung gekoppelte Visa verstanden, die also nicht mit langfristigen Rechten verbunden sind und oft nur ein Übergangsstadium in die Illegalität darstellen.
Aufrüstung im rechtsfreien Raum
Die Sache ist kompliziert, vieles scheint sich zu widersprechen. Auf der einen Seite hören wir fast täglich von neuen Maßnahmen im Kampf gegen die illegale Migration, von neuen Rücknahmeabkommen, quasi-militärischer Überwachungstechnologie (SIVE) an den maritimen Außengrenzen, polizeilich-militärischer Aufrüstung des Mittelmeerraumes und der Küsten Westafrikas, von immer neuen Agenturen, die repressive Maßnahmen der Einzelstaaten koordinieren sollen, wie der FRONTEX-Agentur, deren zweiter Einsatz nun um Lampedusa (Italien) herum bevorsteht. Aus unserer Mitte werden Menschen entführt, eingesperrt und trotz allen Protestes deportiert. FRONTEX ist die jüngste Schöpfung der „polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit“, der so genannten „Dritten Säule“ der EU. Innerhalb dieser können die Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten weitgehend unabhängig von nationalem Recht, aber auch weitgehend unbehelligt vom Europäischen Gerichtshof, eine EU-weite Innenpolitik betreiben. Bezeichnenderweise besteht diese fast ausschließlich aus formellen und informellen Gremien, die neue repressive Strategien im Umgang mit Migration und Grenzsicherung ersinnen und dafür Unterstützung durch die Mitgliedstaaten einwerben. Nicht zuletzt werden immer mehr außenpolitische Bereiche vermeintlich migrationspolitischen Zielen unterstellt: Es wird militärisch in Konfliktregionen interveniert, unter anderem um Flüchtlingsströme zu unterbinden, es werden Partnerschaften, Freihandels- und Entwicklungshilfeabkommen mit afrikanischen Staaten geschlossen um – nach Aussagen der Politiker – die Bedingungen in den Herkunftsstaaten zu verbessern und auf diesem Wege den „Immigrationsdruck“ zu mindern. Tatsächlich sind Wirtschaftsförderungsprogramme zur Minderung der Emigration gänzlich ungeeignet. Dies ist den Politikern, welche diese fordern, auch weitgehend bewusst. Denn: Die stattfindende Migration ist nicht Ausdruck einer fehlenden kapitalistischen Entwicklung, sondern eben deren Ergebnis.
Migration als Ausdruck kapitalistischer Entwicklung
Aus ökonomischer Sicht ist Migration in ihrer historischen Gesamtheit ein selbstregulierender Prozess. Der Anschluss vor-kapitalistischer Gesellschaften an den Weltmarkt, Privatisierungen und Effizienzsteigerungen insbesondere in der landwirtschaftlichen Produktion haben stets Arbeitskräfte freigesetzt. In Europa entstand mit der Industrialisierung ein „Heer der Arbeitslosen“, Massenarmut. Die Existenz der Menschen wird vom Verkauf ihrer Arbeitskraft auf kapitalistischen Märkten abhängig, die Menschen ziehen vom Land in die Städte und von dort in die internationalen Boomregionen, die Metropolen, in denen sich der global produzierte gesellschaftliche Reichtum konzentriert. Mit dem Wohlstand steigt aber zugleich die Nachfrage nach billiger Arbeitskraft für Infrastruktur und Produktionsprozesse, die sich räumlich nicht von der Realisierung ihres Mehrwerts trennen lassen. Vor allem aber entsteht eine neue Arbeitsteilung: Die gut verdienenden Ober- und Mittelschichten lagern zuvor nicht-bezahlte und deshalb auch keinen unmittelbaren Mehrwert liefernde, aber originär notwendige Tätigkeiten in die marktwirtschaftliche Sphäre aus: Die Alten- und Krankenpflege, Kindererziehung und -fürsorge, Haushalts-, Reinigungs- und Sex-Dienste. Die nationalen Mittelschichten der Metropolen, also die mit der entsprechenden Staatsbürgerschaft, profitieren zunächst von migrantischer Arbeit, indem sie einen urbanen post-industriellen Lebensstil pflegen können. Dass sich trotz Sozialabbaus und Ökonomisierung der Pflege weiterhin weite Teile der nationalen Bevölkerung häusliche Dienste, Kinderbetreuung und Plätze in Altenheimen leisten können und gesundheitlich zumindest rudimentär abgesichert sind, ist v.a. migrantischer Arbeitskraft zu verdanken, weshalb es insbesondere in diesem Bereich zu neuen Rekrutierungs- und Legalisierungsprogrammen von staatlicher Seite kommt (beispielsweise auch in Deutschland). In Österreich, wo gegenwärtig ein äußerst fremdenfeindlicher Diskurs vorherrscht, wurde von der Regierung ein Moratorium (also ein vorübergehendes Aussetzen) bei der Verfolgung illegaler Beschäftigung im Pflegebereich vorgeschlagen, da, nach Aussage des Wirtschaftsministers Bartenstein, „es ohne die rund 40.000 illegal in Österreich tätigen ausländischen Pflegekräfte kurzfristig schlicht nicht geht“.
Fortlaufende Unterschichtung
Bislang gab es eine Art sozialstaatlichen Kompromisses zwischen diesen marktliberalen Vorstellungen und dem Nationalismus, dem politischen Druck der nationalen Bevölkerung, gegenüber Zuwanderern privilegiert zu werden. Die arbeitsmarktpolitische Funktion des Staates ist es, die Arbeitskräfte politisch-rechtlich zu diskriminieren. In Zeiten des Wirtschaftswachstums, einer organisierten ArbeiterInnenmacht und des ideologischen Drucks durch den real existierenden Kommunismus, kurz: des Sozialstaats, geschah dies über soziale Rechte (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Alten- und Krankenversicherung, Bildung etc.), die zuerst den BürgerInnen und abgestuft verschiedenen Kategorien von MigrantInnen zugesprochen wurden und so auch unterschiedliche Lohnniveaus sicherten. Gegenwärtig werden diese sozialen Rechte massiv und in ungeahnter Geschwindigkeit auch für die nationale Bevölkerung abgebaut. Das oben beschriebene Wohlstandsleben kann nur noch von einer immer kleiner werdenden Schicht geführt werden und muss von einem boomenden Sektor der Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen abgesichert werden. Wer über keine ausreichenden Vermögenswerte verfügt, wird in einem prekären Arbeitsmarkt zum Verkauf seiner Arbeitskraft gedrängt, eine existenzielle Grundsicherung ist faktisch kaum noch vorhanden. Die Empfänger von Arbeitslosengeld II in Deutschland beispielsweise werden Herrschafts- und Kontrollmechanismen unterworfen, die zuvor an MigrantInnen, unter ihnen insbesondere an Asylbewerbern erprobt und eingeführt wurden: Sie müssen mit Hausbesuchen rechnen, jederzeit für „Beratungsgespräche“ und Job-Angebote verfügbar sein. Geradezu in den Schwarzmarkt gedrängt werden wirtschaftliche Aktivitäten und Einkommen überwacht. Der Verdacht des Missbrauchs der „Sozialkassen“ lastet generell über allen, die Hilfe in Anspruch nehmen, so wie es bei Asylbewerbern hinsichtlich des Asylrechts, des bloßen Rechts auf Gegenwart der Fall ist. Mittlerweile kursieren Vorschläge, Empfänger von Sozialhilfe mit Gutscheinen im wörtlichen Sinne abzuspeisen. Am 18. Juli 2006 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Notwendigkeit, die berufliche und familiäre Situation von Arbeitslosen zu überwachen, dem Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und der Aufenthaltsfreiheit überzuordnen sei. Damit greifen die Einschränkungen für vorübergehend oder dauerhaft nicht verwertbare Menschen vom Bereich der sozialen Rechte in den der Grundrechte über. Um eine politische Organisation und Proteste der Betroffenen, also sozialen Unfrieden, gleich ob nationalistisch-xenophober oder klassenkämpferischer Art zu erschweren, wird weiterhin diskriminiert, also immer weiter unterschichtet. Auf der untersten Stufe stehen dabei die Clandestini, deren Anwesenheit schlicht ignoriert wird und die über keinerlei soziale oder politische Rechte (jedenfalls aus Sicht der Staaten) verfügen und die in einem rein negativen Verhältnis zum Recht stehen. Ebenso wie die von Abschiebung und Abschiebehaft bedrohten Menschen mit prekären Aufenthaltstiteln, deren reine Gegenwart als unrechtmäßig und strafbare Handlung gesehen wird. Selbst ihr Tod wird regelmäßig und demonstrativ in Kauf genommen, bspw. an den Außengrenzen, bei Abschiebungen, in Abschiebehaft. Mit der Abschiebehaft ist mittlerweile ein Instrumentarium eingeführt worden, das es dem Staat erlaubt, jeden, der nicht zu seinen BürgerInnen zählt, aber auch nur diese, ohne Verfahren und Urteil zu inhaftieren. In der Entrechtung von Menschen bzw. der segmentierten Zuerkennung von Rechten kann der Nationalstaat gegenüber einer globalisierten Weltwirtschaft einerseits seine Handlungsfähigkeit demonstrieren und sich andererseits als Wirtschaftsstandort aufwerten, indem er der Wirtschaft noch rechtlosere und damit billigere Arbeitskräfte zuführt. Letzteres geschieht dadurch, dass die sozialen, politischen und existenziellen Rechte von Menschen an ihre gefügige Ausbeutbarkeit geknüpft werden.
Laboratorium der Entrechtung
Diese Überlegungen helfen uns, die Außengrenzen und ihre Abschottung, die keine ist, als Laboratorium der Entrechtung zu verstehen. Die gewaltigen und aufwändigen Maßnahmen zur Sicherung der Außengrenzen zwingen einen Teil der MigrantInnen dazu, ihr Leben zu riskieren, ihre Dokumente zu vernichten und damit auch ihre Rechte aufzugeben. In Spanien werden die kleinen Boote, mit denen die ImmigrantInnen ankommen, Pateras genannt – Opferschalen. Ihre Bergung obliegt allein den polizeilichen und militärischen Behörden und geschieht im Kontext eines permanenten Ausnahmezustands in den sich räumlich ausdehnenden und diffundierenden Grenzregionen. Die Rettung von Bootsflüchtlingen durch zivile Organisationen wurde durch sich kontinuierlich und auf Druck der EU global verschärfenden Anti-Schleuser-Gesetze und am Fall der Kap Anamur spektakulär kriminalisiert. Der Umgang der Behörden mit den Angekommenen lässt sich nicht an Maßstäben der Menschenrechte messen oder beschreiben, ihre Rettung erscheint humanitär und der Umgang mit ihnen willkürlich. Das heißt nicht, dass er rein repressiv oder in erster Linie von Gewalt geprägt wäre, viele der Grenzbeamten und Soldaten können durchaus Mitleid mit den Clandestini aufbringen. Jedoch kann in diesem Kontext alles passieren: Sicherheitskräfte können die Menschen einfach ertrinken lassen und Hilferufe ignorieren, an den Grenzen auf sie schießen, wie es in Ceuta und Melilla geschehen ist. Sie können sie schlagen, demütigen und einsperren, massenhaft abschieben und in der Wüste aussetzen. Wenn sie dies nicht tun, den dem Tode entronnenen ImmigrantInnen eine Zigarette spendieren, Wasser und Nahrung austeilen, so erscheint dies humanitär. Humanität und Willkür weisen darauf hin, dass die Menschen im Augenblick ihrer Ankunft schlicht rechtlos sind – nacktes Leben. Der ungeheure Aufwand, mit dem die „Abschottung“ und Militarisierung der Außengrenzen betrieben und die MigrantInnen in die Hände von Schleppern gedrängt werden, deuten an, dass die Rechtlosigkeit keineswegs ein vorstaatlicher Naturzustand ist, der durch die Nationalstaaten aufgehoben wird, sondern dass sie gegenwärtig aktiv diese Entrechtung betreiben. Nehmen wir die Grundrechte auf Versammlungs- oder Organisationsfreiheit: Wem außer den Staaten und seinen Sicherheitsorganen wäre es möglich, zu verhindern, dass sich Menschen „friedlich und ohne Waffen versammeln“ oder mit anderen solidarisieren und organisieren? Durch die rechtliche Prekarisierung werden Clandestini, die am stärksten von Ausbeutung und Unterdrückung betroffene Gruppe vor solchen Handlungen abgeschreckt – jedoch nicht immer erfolgreich.
Rechte werden erkämpft, nicht gewährt
In Italien waren die Bedingungen für eine gemeinsame Organisation von MigrantInnen und italienischen Linken gut. Noch bevor die italienische Regierung in den 90ern eine Einwanderungsgesetzgebung entwickelte, begannen die Gewerkschaften, die MigrantInnen in ihren Kämpfen für Rechte zu unterstützen und alltägliche Hilfeleistungen anzubieten. Von Anfang an wurde die rechtliche Prekarisierung der MigrantInnen als Angriff auf die ArbeiterInnenschaft insgesamt verstanden. Die politische Forderung bestand und besteht in der „Sanatoria generalizzata“, der bedingungslosen Legalisierung aller MigrantInnen und damit auch implizit der Öffnung der Grenzen. 1998 wurde mit den ersten Regelungen das Asyl betreffend auch erstmals eine praktikable Gesetzgebung zu Abschiebungen eingeführt und erstmals geschlossene Lager gebaut. Letzteres wurde in der italienischen Linken zunächst kaum wahrgenommen, bis es verstärkt zu Revolten in diesen Lagern kam, worauf sich von außen Unterstützung regte. Im März 2000 wurde ein rumänischer Arbeiter in Italien von seinem Chef bei lebendigem Leibe verbrannt, nachdem er eine bessere Bezahlung gefordert hatte, woraufhin die italienischen Basisgewerkschaften ihm die folgende Erste-Mai-Demo in Rom widmeten und ihre Forderungen nach gleichen Rechten für ImmigrantInnen verstärkten. In Brescia organisierte die pakistanische Community einen erfolgreichen Hungerstreik für ihre Legalisierung. Autonome Gruppen begannen in diesem Zeitraum, militant gegen Lager und Abschiebehafteinrichtungen vorzugehen. Ein Jahr später schallte der Ruf „Siamo tutti Clandestini“ auch durch die Gassen Genuas. Die Demonstration gegen das G8-Treffen und für die Rechte der Clandestini wurde von der Polizei angegriffen, wobei mehrfach der Tod von DemonstrantInnen in Kauf genommen wurde, das Verfahren gegen die Mörder von Carlo Giuliani – Carabinieris – wurde eingestellt.
Doch nicht nur die Haltung der italienischen Linken war einer Organisation für den Kampf um Rechte förderlich. Da die Zuwanderung zunächst (bis in die späten 1990er) kaum gesetzlich geregelt war, erfolgte sie überwiegend als unkontrollierte Arbeitsmigration (ein Schritt, den einige Jahrzehnte zuvor hunderttausende ItalienerInnen selbst gegangen waren) und wurde auch als solche wahrgenommen. Die zunehmende Verrechtlichung der Immigration drückte sich für alle erfahrbar in einer Verschlechterung der Situation ihrer KollegInnen aus. In Deutschland und vielen anderen Einwanderungsländern war es hingegen schon zuvor gelungen, eine an sich ökonomische Bewegung von Menschen, die aus der kapitalistischen Entwicklung resultiert, in die Form der Asylmigration zu pressen und damit humanitär zuzurichten. So zählte in Deutschland ein Asylantrag lange zu den sichersten Mitteln, ein prekäres Aufenthaltsrecht zu erlangen. Dieses war dann aber mit fundamentalen Einschränkungen verbunden. AsylbewerberInnen wurde es unter anderem untersagt, (legal) zu arbeiten, also für ihren Unterhalt selbst zu sorgen. Damit wurden sie aus weiten Teilen der Gesellschaft, insbesondere von einigen Möglichkeiten, gesellschaftliche Gegen-Macht zu entwickeln, ausgegrenzt. Das Asylrecht ist humanitär. Es wurde von den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges als Lösung eines Problems ausgehandelt, ist aber niemals aus irgendwelchen Kämpfen hervorgegangen. Zugleich prägte die rechtlich erzwungene Situation der AsylbewerberInnen (die niemals eine Mehrzahl der ImmigrantInnen insgesamt darstellten) das Bild von MigrantInnen insgesamt als hilfsbedürftig, abhängig, parasitär. Das Gegenteil ist der Fall. Sie spielen für die kapitalistische Entwicklung eine Schlüsselrolle. Deshalb soll ihre Organisation und eine Solidarisierung durch eine massive Entrechtung verhindert werden.
Gegen eine globale Zukunft der Lager
In verschiedenen Regionen der Welt, insbesondere in Afrika, leben über zehn Millionen Menschen in Lagern, fast acht Millionen bereits seit mehr als fünf Jahren. Gemeinhin werden sie als Bürgerkriegsflüchtlinge gesehen, gleichzeitig stammen aber die Bilder, welche die globale Armut darstellen sollen, meist aus diesen Lagern. Auch in den Wohlstandszonen entstehen humanitär betriebene Sammelunterkünfte und mehr und mehr Knäste. Durch Kriege und die Kriminalisierung von Migration, also der Suche nach einem Platz zum Leben und Arbeiten, wird das globale Sub-Proletariat entrechtet und für diese Lager zugeschnitten. Wer sich nicht verwerten lassen kann, landet im Lager und wer sich nicht integrieren will im Knast oder der Sammelabschiebung nach irgendwo. In Italien und Spanien betreiben insbesondere die Kirchen Sammelunterkünfte für MigrantInnen. Mittlerweile leben in diesen auch EU-Bürger, die nicht genug verdienen, um sich ein Dach über dem Kopf zu leisten, da mietfreies Bewohnen („Besetzen“) von leer stehenden Häusern und wilder Wohnungsbau ebenfalls illegalisiert sind und eine soziale Grundsicherung für immer weniger Menschen existiert. Die Situation der MigrantInnen ist also eine düstere Vision der Zukunft aller, wenn es uns nicht gelingt, gegen Staat und Kapital gemeinsam Rechte für Alle zu erkämpfen.
Literatur:
— Agamben, Giorgio 2004: Ausnahmezustand, Suhrkamp
— Boutang, Yann Moulier 2002: Nicht länger Reservearmee – Thesen zur Autonomie der Migration und zum notwendigen Ende des Regimes der Arbeitsmigration, in: Subtropen 12 (4)
— Freeman, Gary 1979: Immigrant Labour and Racial Conflict in Industrial Societies, Princeton University Press
— Hollifield, James 2003: Offene Weltwirtschaft und nationales Bürgerrecht – das liberale Paradox, in: Hunger, Uwe/Thränhardt, Dietrich: Migration im Spannungsfeld von Globalisierung und Nationalstaat (Leviathan-Sonderheft), Westdeutscher Verlag
— Kommission der EG 2005 (KOM (2005 669 endgültig): Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0669de01.pdf
— Sassen, Saskia 1988: The mobility of Labor and Capital, Cambridge University Press.
— Schuster, Liza 2005: The Realities of a New Asylum Paradigm, University of Oxford Centre on Migration, Policy and Society, Working Paper No. 20, http://www.compas.ox.ac.uk/publications/papers/Liza%20Schuster%20wp0520.pdf
— Sciortino, Giuseppe 2004: Between Phantoms and Necessary Evils – Some Critical Points in the Study of Irregular Migrations to Western Europe, in: IMIS-Beiträge Heft 24(2004), http://www.imis.uni-osnabrueck.de/pdffiles/imis24.pdf
— Transitmigration 2005 (Rutvica Andrijasevic, Manuela Bojadzijev, Sabine Hess, Serhat Karakayali, Efthimia Panagiotidis, Vassilis Tsianos): Turbulente Ränder – Konturen eines neuen Migrationsregimes im Südosten Europas, in: Prokla – Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 140, Westfälisches Dampfboot