Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Standpunkt 2006/013

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum „Luftsicherheitsgesetz“ ist zu begrüßen

Keine Berufung auf EU-Recht möglich

Tobias Pflüger (16.02.2006)

Das Bundesverfassungsgericht kippte das noch von Rot-Grün eingebrachte Luftsicherheitsgesetz. Das ist gut.

Die richterliche Entscheidung, den Abschuss entführter Passagierflugzeuge als unzulässig zu erklären, ist zu begrüßen. Das Grundgesetz verbietet Militäreinsätze der Bundeswehr im Innern. Folgerichtig hat das BVG der Verfassungsbeschwerde der beiden „Altliberalen“ Burkhard Hirsch und Gerhart Baum entsprochen. Ein Gesetz, das die Tötung von unschuldigen Zivilisten zur militärischen Aufgabe macht, ist ein Angriff auf Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben. Das von Otto Schily eingebrachte Gesetz stellte das Grundgesetz auf den Kopf, so ist es gut, dass das Luftsicherheitsgesetz nun vom BVG weggefegt wurde.

Doch Achtung! Jetzt wollen Regierungsvertreter das Vorhaben über eine Verfassungsänderung durchsetzen. Bis zur Fußballweltmeisterschaft wollen sie die Bundeswehr im Innern einsetzbar haben. Bislang darf die Bundeswehr nur bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen innerhalb des Landes zum Einsatz kommen.

Die Bundesregierung sollte nicht weiter versuchen, die verfassungsmäßigen Beschränkungen der Bundeswehr aufzuheben, auch nicht bei Sportereignissen.
Dies leistet einer Politik Vorschub, alle Bereiche des öffentlichen Lebens zu militarisieren.

Eine militärische Abschussermächtigung kann sich auch nicht auf EU-Recht stützen. Nach der Verordnung des EU-Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit der Zivilluftfahrt sind solche Einsätze nicht vorgesehen.

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