Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

CW 3

CONSTITUTION WATCH: EU-Verfassungsvertrag – Nr. 3 – 08.04.2005

Die Behauptung: EU-Verfassung besser für Demokratie

Tobias Pflüger (08.04.2005)

Martin Schulz (Sozialdemokratischer Fraktionsvorsitzender im EU-Parlament) auf www.tagesschau.de am 25. März 2005: „Die Verfassung stellt an die Spitze der mächtigsten Regierung in Europa einen Kommissionspräsidenten, der durch das Europäische Parlament gewählt wird – auf der Grundlage der Ergebnisse der letzten Europawahl. Die Bürger haben endlich unmittelbaren Einfluss: Also: Wenn ich einen sozialdemokratischen Kommissionspräsidenten haben will, wähle ich die SPD in Deutschland oder die Labour-Party in England. Wenn ich will, dass der Präsident ein
Christdemokrat ist, dann wähle ich in Deutschland die CDU oder in Großbritannien die Tories. Damit wird die Europawahl zu einer echten Wahl.“

Der Verfassungsvertrag

In Artikel I-27 der EU-Verfassung heißt es: „Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechender Konsultation mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament.“ Das heißt: Das Pa

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rlament kann wählen, aber es steht nur ein einziger Kandidat zur Wahl. Bei aber nur einem Kandidaten kann von einer echten Wahl nicht gesprochen werden.

Schulz verschweigt, dass sich im Vergleich zum geltenden Nizza-Vertrag praktisch nichts ändern wird. Laut Nizza-Vertrag muss das EU-Parlament seine Zustimmung geben – mehr darf es nicht. Wie im Verfassungsvertrag auch kann es weder Kandidaten selbst bestimmen, noch aus vorgeschlagenen Kandidaten einen auswählen. In Artikel 214 Nizza-Vertrag heißt es: „Die Regierungen der Mitgliedstaaten benennen im gegenseitigen Einvernehmen die Persönlichkeit, die sie zum Präsidenten der Kommission zu ernennen beabsichtigen, diese Benennung bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments.“ Zur Zeit stellen die Konservativen die Mehrheit im Europäischen Rat. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich daher auf den Konservativen Barroso als Kommissionspräsident. An diesem Verfahren wird sich mit dem EU-Verfassungsvertrag nichts ändern. Eine echte Wahl findet nicht statt. Die Demokratisierung bleibt aus.

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