Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Standpunkt 2005/027

Aufrüstung als Verfassungsziel?

Artikel in: ZivilCourage, Februar 2005 - Tobias Pflüger

Tobias Pflüger (01.03.2005)

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„Die meisten Fortschritte gewährt die Europäische Verfassung im spezifischen Bereich der gemeinsamen Sicherheitspolitik“ – so stand es im Bericht (A6-0070/2004), der am 12, Januar bei der Plenartagung des Europäischen Parlaments zur Abstimmung stand. Im Bericht wird die Ratifizierung des 856 Seiten schweren EU-Verfassungsvertrages empfohlen. Ich stimmte mit der linken Fraktion (GUE/NGL) gegen diese an die 25 EU-Staaten gerichtete Empfehlung zur Ratifizierung. Meine wichtigsten Gründe:

Im Vertragsentwurf verpflichten sich die Mitgliedsstaaten explizit, ihre militärischen Fähigkeiten zu verbessern; das bedeutet: Ein politisch gewolltes Aufrüstungsgebot erhält Verfassungsrang.

Um militärische Stärke zu gewährleisten, ist eine Europäische Rüstungsagentur vorgesehen. Von einer Agentur für Abrüstung, Konversion und Kontrolle von Rüstungsexporten liest man im Vertragswerk nichts, vor allem nichts von einem ausdrücklichen Verbot Angriffskriege zu führen. Stattdessen verlangt der Vertrag die „auf militärische Fähigkeit zu Operationen“. Globale Kriegsführ

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ungsfähigkeit der EU ist das Ziel. Dazu wird in einem Zusatzprotokoll eine „ständige strukturierte (militärische) Zusammenarbeit“ festgeschrieben. Deshalb sage ich „Nein“ zu dieser Verfassung und „Ja“ zu einer Kampagne gegen diesen Vertrag.

Um den 8. Mai (!) herum soll das Vertragswerk in den Deutschen Bundestag. Bisher gibt es in den Mainstream-Medien keine Debatte über die Inhalte des EU-Verfassungsvertrages. Wir als Friedensbewegung werden unsere Anstrengungen verstärken müssen, damit in den anderen EU-Ländern wahrgenommen wird, dass es auch in Deutschland emanzipatorische Kritik am EU-Verfassungsvertrag gibt.

Ich habe jetzt eine Anschubfinanzierung gegeben für ein Koordinationsbüro „Gegen diesen EU-Verfassungsvertrag“. Weitere (finanzielle und politische) Unterstützung ist notwendig. Über dieses Büro können bereits Materialien bestellt werden.

Koordinationsbüro „Gegen diesen Verfassungsvertrag“, Adolf Riekenberg, Nussbaumstrasse 7, 73553 Alfdorf, Telefon 07182-49112 und 0175-4254928, email: buero@eu-verfassung.com , http://www.eu-verfassung.com

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