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Dokumentation

Die reine Logik der Befehlsverweigerung

Die deutsche Regierung war gegen den Irakkrieg. Trotzdem hat die Bundeswehr den USA geholfen. Major Florian Pfaff konnte das nicht einsehen und verweigerte sich Befehlen. Dafür wurde er degradiert und auf seinen Geisteszustand untersucht

HEIDE PLATEN / taz / Dokumentation (04.04.2004)

VON HEIDE PLATEN

Major Florian Pfaff (48) ist in Zivil ein unauffälliger Mann, aschblonde, kurze Haare, blaue Augen, Jeans und Karohemd. Der Computerfachmann und Freizeitpilot ist ein Militär aus Überzeugung. In der Armee hat er gerne gelernt: „Nervenstärke, Ehrlichkeit, Mut.“ Und außerdem hatten ihn die Vorgesetzten schon 1976 in der Grundausbildung gelehrt, dass die Bundeswehr sich nie an einem Angriffskrieg beteiligen werde, schon gar nicht an einem völkerrechtswidrigen: „Das haben die uns regelrecht eingebläut.“ Auch deshalb hat er sich für die Offizierslaufbahn entschieden. „Ich wollte niemanden umbringen, sondern Recht und Freiheit verteidigen.“ Pfaff wurde wegen „vorbildlicher Pflichterfüllung“ ausgezeichnet, bekam Abzeichen wie die goldene Schützenschnur. Im Streitkräfteamt spezialisierte er sich auf das Entwickeln von logistischen Computerprogrammen für die Verwaltung: „Ich habe einen Sinn für formale Logik.“

Deshalb ist Pfaff zum Befehlsverweigerer geworden, zuerst beim Einsatz der Bundeswehr in Somalia, dann in den Golfkriegen. Es gibt keine Order und Aufgabe, die er nicht danach hinterfragt, ob ihre Ausführung nicht eventuell direkt oder indirekt der Unterstützung der US-Armee und damit deren ohne UN-Mandat geführtem Krieg gegen den Irak dienen könne. Dazu gehört für ihn der Schutz der US-amerikanischen Einrichtungen in Deutschland durch die Bundeswehr ebenso wie die Materialbeschaffung, „egal, ob Socken oder Fahrzeuge“.

Das Nichtausführen gesetzwidriger Befehle, so Pfaff, sei seine Pflicht als Soldat und vom Gesetzgeber gefordert. Außerdem sei er es seinen eigenen Untergebenen schuldig, sie seinerseits gar nicht erst in die Verlegenheit zu bringen, Weisungen folgen zu müssen und damit gegen Paragraf 80 des Strafgesetzbuches und das Völkerrecht zu verstoßen. Pfaff begründete seine Haltung akribisch: Die USA seien ohne UN-Mandat in ein Land einmarschiert, in dem kein Bürgerkrieg geherrscht habe und von dem eine weitaus geringe Friedensbedrohung ausgegangen sei als von anderen Staaten. Die USA habe keinen Verteidigungskrieg geführt, der Nachweis der Beteiligung des Irak am Terrorismus sei nicht erbracht. Bundeskanzler Schröder habe Deutschlands Neutralität erklärt, diese aber durch die Unterstützung des US-Kombattanten Kuwait durch Spürpanzer, den Einsatz von Awacs-Flugzeugen über der Nordtürkei, die Bewachung der US-Kasernen gebrochen. Er selbst verabscheue Diktatoren wie Saddam Hussein, sei aber überzeugt, dass auch US-Präsident Bush die juristische und moralische Legitimation fehle: „Die Weltgemeinschaft wollte Abrüstung, nicht Besetzung.“

Das brachte Pfaff unweigerlich in Konflikt mit seinen Vorgesetzten. Im Februar musste er sich einem Disziplinarverfahren wegen Befehlsverweigerung und Ungehorsam stellen. Das Truppengericht berief sich auf die Gehorsamspflicht, andernfalls könne „die Funktionsfähigkeit einer Armee gelähmt oder zumindest in Frage gestellt werden“. Aber es lobte ihn auch als guten Soldaten, lehnte seine Entlassung aus der Bundeswehr ab und degradierte ihn stattdessen zum Hauptmann – eine Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist. Pfaff legte Berufung beim Bundesverwaltungsgericht ein und ist bereit, auch vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Die Gesetzestreue hatte ihm schon im März 2003 eine Untersuchung seines Geisteszustandes eingebracht. Im Bundeswehr-Zentralkrankenhaus Koblenz wurde festgestellt, dass er ein ganz normaler Mensch sei. Pfaff schrieb einen Brief an den Wehrbeauftragten des Bundestages, in dem er seine Erfahrungen schilderte: „Natürlich ist man zunächst mehr als verblüfft, wenn man deshalb in der Unterhose vor einem Nervenarzt steht, um zu belegen, dass alle Reflexe noch funktionieren.“ Die einwöchige Untersuchung sei zwar zu seinen Gunsten ausgegangen, der Druck und die Einschüchterungsversuche seiner Dienststelle hinterher für ihn aber nicht nachvollziehbar gewesen. Wider besseres Wissen sei ihm gesagt worden, die Kriegsteilnahme sei rechtmäßig. Pfaff berief sich dagegen auf Äußerungen von Ex-Bundespräsident Richard von Weizsäcker wie des Verteidigungsministers.

Damit bringt er seine Dienstherren in eine prekäre Situation. Entweder hat er Recht mit seiner Befehlsverweigerung, dann müsste die Bundeswehr jedwede Unterstützung der USA und ihrer Verbündeten einstellen. „Ein Unrechtszustand“, so Pfaff, wäre vorbei. Würde er vor dem Bundesverwaltungsgericht in der Sache unterliegen, so Pfaff, wäre die Kriegsbeteiligung in seinem Einzelfall am Parlament vorbei legitimiert. Der Major ist nicht unversöhnlich. Er sehe schon, schrieb er an das Bundeskanzleramt, dass die Bundeswehr nicht voller Rechtsbrecher stecke und die Einstellung auf die neue weltpolitische Lage Zeit brauche. Eigentlich müsse der Kanzler aber die sofortige Beendigung der Unterstützung verfügen, bis das Verfassungsgericht entschieden habe. Ohne Regelung sei er allein den geltenden Gesetzen und seinem Gewissen verpflichtet.

Major Pfaff, Wertkonservativer und gläubiger Katholik, ist kein leichter Untergebener, sein Protest ist subtil. Als Zeichen seiner Anti-Angriffskrieg-Haltung trug er zeitweilig während des Dienstes eine weiße Stoffrose in der Hand. Ans Revers durfte er sie nicht stecken: „Das wäre eine Veränderung der Anzugordnung gewesen.“ Die Rose ist ihm inzwischen untersagt worden. An einen Abschied von der Bundeswehr denkt er noch nicht: „Ich bleibe bei der Fahne!“

taz Nr. 7329 vom 7.4.2004, Seite 10, 182 TAZ-Bericht HEIDE PLATEN

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