Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Standpunkt 2004/018 - Pressebericht - Interview - in: unsere zeit, 12. März 2004

Bruch des Grundgesetzes stört sie wenig

Interview mit Tobias Pflüger, IMI

Peter Wolter / Tobias Pflüger / Interview / Pressebericht / Dokumentation (25.03.2004)

UZ: Die Bundeswehr jammert über Standortschließungen und Kürzungen. Geht es ihr wirklich so schlecht?

Tobias PflügerTobias Pflüger: Ganz im Gegenteil. Das Interessante ist ja, dass Verteidigungsminister Peter Struck mit seiner Dreigliederung in in Eingreif-, Stationierungs- und Unterstützungstruppe das bislang „ehrlichste“ Konzept zum Umbau der Bundeswehr vorgelegt hat. Er schreibt damit auch offiziell das fest, was bisher analytisch zu erkennen war: Eine Zwei- bis Drei-Klassen-Armee.

Zentraler Gedanke dabei ist, dass Eingreiftruppen und Stationierungskräfte voll funktionsfähig sind, ihr Einsatzgebiet ist laut Struck „die ganze Welt“. (Unterstützungs)-Einheiten, die veraltetes Material haben, werden damit irrelevant, man lässt sie am langen Arm verhungern. Von Bedeutung ist jedenfalls, was mit den Einsatz- und Unterstützungstruppen geschieht. Die sind so ausgerüstet, dass sie kriegs(führungs)fähig sind.

UZ: Ist Deutschland in seinem militärisch-/außenpolitischen Ambitionen eher Juniorpartner oder eher Konkurrent der USA?

Tobias Pflüger: Beides. Zur Zeit stehen ca. 7 400 Bundeswehrsoldaten im Ausland. Bestimmte Einsätze sind arbeitsteilig mit den USA abgestimmt: Die deutsche Regierung kümmert sich um Afghanistan und dafür werden mittelfristig keine Bundeswehrsoldaten im Irak stationiert. Aber auch das wird über kurz oder lang ohnehin kommen – schneller als wir ahnen, zuerst indirekt, dann direkt. Andererseits gibt es gemeinsame Ideen und Planungen für Einsätze mit Frankreich, die eher als Konkurrenz zu den Ambitionen der USA gesehen werden müssen. Dazu passt die Aussage von Struck, dass es Militäreinsätze in Afrika geben wird.

UZ: In welche Richtung geht denn die Auf- oder Umrüstung der Bundeswehr?

Tobias Pflüger: Ziel ist, dass die Bundeswehr zu weltweiten Interventionen fähig wird. Zur Zeit wird zum Beispiel der Kampfhubschrauber „Tiger“ eingeführt, eher geeignet für „kleinformatige Kriegführung“ wie z. B. auch Bekämpfung von Aufständen. Zweitens werden Kapazitäten aufgebaut, um Militär über große Entfernungen einsetzen zu können, dabei geht es in erster Linie um den Militär-Airbus und die neuen Versorgungsschiffe. Drittens werden Kampfeinheiten für Spezialoperationen gebraucht, etwa das Kommando Spezialstreitkräfte (KSK) oder die Division Spezialoperationen (DSO). Und viertens: Die maritime Kapazität wird ausgebaut. Das bezieht sich vorwiegend auf die Fregatten, die über große Distanzen hinweg einsetzbar sind.

UZ: Ist dir bekannt, was das KSK in Afghanistan genau macht?

Tobias Pflüger: Ja, zum Teil. Das KSK hat mit an vorderster Linie bei Angriffsaktionen gekämpft. Mich hat einmal ein KSK-Soldat angerufen und mir diese Einsätze beschrieben. Eine offizielle Bestätigung gibt es dafür nicht. Allerdings hat mal bei einer Podiumsdiskussion in Speyer das SPD-Mitglied im Verteidigungsausschuss Gerd Höfer gemeint, mit der Weitergabe der Schilderung des KSK-Soldaten habe sich dieser und wohl auch ich strafbar gemacht. Inzwischen sind die Soldaten aus Afghanistan wieder abgezogen worden, sie hatten gegen Ende ihres Einsatzes zu wenig zu tun …

UZ: Bis vor wenigen Jahren noch gingen wir alle davon aus, dass die Bundeswehr lediglich zur Verteidigung dient. Wie versucht die Bundesregierung diese weltweiten Einsätze in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen?

Tobias Pflüger: Das Grundgesetz ist bzgl. Militäreinsätze eindeutig: Z. B. Artikel 87a (1) „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. (…) (2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt“ oder Artikel 26, Absatz 1: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Die Bundesregierung hat nun in den neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien den Verteidigungsbegriff umdefiniert: „Nach Artikel 87a des Grundgesetzes stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf. Verteidigung heute umfasst allerdings mehr als die herkömmliche Verteidigung an den Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff.“ „Die Neugewichtung der Aufgaben der Bundeswehr und die daraus resultierenden konzeptionellen und strukturellen Konsequenzen entsprechen dem weiten Verständnis von Verteidigung, das sich in den letzten Jahren herausgebildet hat.“ Dieser offensichtliche Bruch des Grundgesetzes stört Rot-Grün aber wenig.

Das Interview führte
Peter Wolter

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Aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 87a (1)

„Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. (…)“

Artikel 87a (2)

„Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetzt es ausdrücklich zulässt.“

Artikel 26 (1)

„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

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