Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Standpunkt 2003/113 - in: zivil, Dezember 2003

Aufrüstung als Verfassungsgebot

Der Entwurf der EU-Verfassung enthält fragwürdige militärische Verpflichtungen

Tobias Pflüger (12.12.2003)

Die EU soll eine gemeinsame Verfassung bekommen. Diese Verfassung würde dann über den jeweiligen Verfassungen der Einzelstaaten stehen, auch über dem deutschen Grundgesetz. Zur Erarbeitung dieser EU-Verfassung gab es einen so genannten „EU-Konvent“ unter dem Vorsitz des früheren französischen Präsidenten Giscard d’Estaing. Mitarbeiter des Konvents waren jeweils ausgewählte EU-Parlamentsmitglieder, Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder der einzelstaatlichen Parlamente, so auch des Bundestages, und Mitglieder von regionalen Regierungen, in Deutschland also von Landesregierungen. Nach langer halböffentlicher Arbeit wurde dann im Sommer ein umfangreicher Entwurf für eine EU-Verfassung vorgelegt. Zu diesem Entwurf kommen noch verschiedene Teile eines Anhangs mit Zusatzvereinbarungen hinzu, die ebenfalls Verfassungsrang erhalten sollen.

Der gesamte EU-Verfassungsentwurf vom 20. 08. 2003 ist im Internet abrufbar, z.B. unter: www.imi-online.de/download/EU-Verfassungsentwurf.pdf

Aufrüstungs-Verpflichtung
Was den friedens- bzw. militärpolitischen Bereich anbelangt, finden sich im Verfassungsentwurf zahlreiche dramatische Neuerungen. So gibt es eine explizite Aufrüstungsverpflichtung mit Verfassungsrang: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ (Artikel I-40 Absatz 3) In der zukünftigen EU-Verfassung wird eine regelmäßige Aufrüstung also festgeschrieben! Um diese regelmäßige Aufrüstung zu kontrollieren und teilweise durchzuführen, wird ein „Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“ eingerichtet.

Die EU erhält für ihre Militärpolitik einzelstaatliche Militärkontingente: „Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Ministerrat festgelegten Ziele zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten, die untereinander multinationale Streitkräfte bilden, können diese auch für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Verfügung stellen.“ (Artikel I-40 Absatz 3) Ein Teil davon ist die neue EU-Interventionstruppe mit 60.000 Männern und Frauen, von der die Bundesrepublik ein Drittel der Soldaten und den Befehlshaber stellt. Ein weiteres Novum ist, dass die Bereitschaft zu weltweiten Militäreinsätzen zur verfassungsmäßigen Pflicht erhoben wird. EU-Streitkräfte sollen zu „Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen“ (Artikel III-210) eingesetzt werden können. Weiter heißt es: „Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.“ (Artikel III-210) Hierbei handelt es sich um ein extrem weit gefasstes Mandat für etwaige EU-Kampfeinsätze.

Die EU als zweite (militärische) Weltmacht – „Präventive Kriege“

Im Auftrag der EU-Regierungschefs hat Javier Solana, der Verantwortliche für den Bereich Außen- und Sicherheitspolitik, einen Entwurf für ein militärpolitisches Strategiepapier vorgelegt, das beim EU-Gipfel in Thessaloniki im Grundsatz von allen EU-Regierungschefs gebilligt wurde. Die Europäische Union setzt vor allem auf ihre (neue) militärische Stärke: „Eine Union mit 25 Mitgliedern und einem Verteidigungsgesamthaushalt von 160 Milliarden Euro sollte in der Lage sein, mehrere Operationen gleichzeitig auszuführen. Wir müssen eine strategische Kultur entwickeln, die frühe, schnelle und, falls erforderlich, robuste Interventionen fördert.“ „Eine aktive und handlungsfähige Europäische Union könnte Einfluss im Weltmaßstab ausüben.“ Die Europäische Union soll demnach so etwas wie die zweite Weltmacht in einem „multilateralen“ Weltsystem werden. Im Solana-Papier wird auch das Präventivkriegskonzept festgeschrieben: „Unser herkömmliches Konzept der Selbstverteidigung, das bis zum Ende des Kalten Krieges galt, ging von der Gefahr einer Invasion aus. Bei den neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen.“ Damit wird das Kernelement der National Security Strategy der USA – die so genannte Bush-Doktrin – auch für den EU-Rahmen festgeschrieben. War die Bombenphase des Krieges gegen den Irak der Testlauf für dieses Präventivkriegskonzept? Offensichtlich gilt diese Präventivstrategie unter Militärs und Regierungen des Westens als Erfolgsrezept. Die Formulierungen im Solana-Papier zeigen, dass es keinen qualitativen – nur noch einen quantitativen – Unterschied gibt im Bereich der expansiven Militärpolitik zwischen EU und USA. Von vielen, auch von Regierungen im „alten Europa“, werden die US-Regierung und ihre Methoden gerne kritisiert, doch genau diese EU-Regierungen – einschließlich der deutschen rot-grünen Regierung – übernehmen genau jene Methoden.

„Gut“ gegen „Böse“

Das Ziel der EU-Politik wird offen und direkt formuliert, auch wenn man den Satz mehrfach lesen muss, um zu glauben, dass er tatsächlich so im Militärstrategiepapier der EU steht: „Gemeinsam handelnd können die Europäische Union und die Vereinigten Staaten eine eindrucksvolle Kraft sein, die sich für das Gute in der Welt einsetzt.“ Gemeinsam für „das Gute in der Welt“ – gegen alles „Böse“? Für wen dieses „Gute“ gut sein soll, ist klar. Es geht um möglichst viel Macht, Einfluss und wirtschaftliche Expansion der westlichen Staaten. Auch wenn es in Detailfragen Differenzen gibt wie z.B. beim Irak-Krieg, in den Kernfragen besteht Einigkeit: weitere Aufrüstung und Herausbildung kriegsführungsfähiger Armeen. Die Kriege der Zukunft werden in ständig wechselnden Koalitionen stattfinden, bei denen nicht immer alle mitmachen werden. Aber die Kriege werden stattfinden, gegen Länder und Menschen im Süden. Die Analysen, die hinter dem Entwurf für eine EU-Verfassung und hinter dem Solana-Papier stehen, gehen davon aus, dass das Problem im Süden bei den „gescheiterten Staaten“ liegt.

Aus dem Bereich verschiedener sozialer Bewegungen gab es den Vorschlag, eine Kampagne gegen diese EU-Verfassung durchzuführen. Derzeit finden in einzelstaatlichem und in EU-weitem Rahmen Koordinationen für diese Kampagne gegen die EU-Verfassung statt. Das gemeinsame politische Ziel ist, zu verhindern, dass die Europäische Union eine militarisierte Kriegsunion wird.

Weitere Informationen zur Kampagne gegen diese EU-Verfassung unter
https://www.imi-online.de

Derzeit findet sich dieser Text unter: http://www.zivil.de/seiten/blickpunkt.html
Wird aber ersetzt, sobald eine neue zivil herauskommt.

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