Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Standpunkt 2003/095

Petition gegen Fregatte mit Namen Mecklenburg-Vorpommern

Kriegsunterstützung durch "Deutsche Marine"

Uwe Reinecke (13.10.2003)

https://www.imi-online.de/2003.php3?id=696

Göttingen, 13.10.2003

Uwe Reinecke
Eichweg 9a
37077 Göttingen
(0551- 378129)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich folgende Petition ein:

Das Land Mecklenburg- Vorpommern entzieht der Deutschen Marine das Recht einer Fregatte den Namen „Mecklenburg- Vorpommern“ zu geben. Ferner dürfen keine Waffensysteme der Bundeswehr den Namen dieses Landes tragen.

Begründung:

Der Krieg gegen den Irak (2003) war und ist völkerrechtswidrig. Offiziell hat die Bundesregierung eine deutsche Beteiligung an diesem Krieg abgelehnt.

Wir begrüßen diese Aussage der Bundesregierung und halten sie weiterhin für richtig.

Allerdings sind wir entsetzt, dass die Bundesregierung sich wortbrüchig verhalten hat. Sie hat nicht nur „Überflug- und Durchfahrtsrechte“ verfassungs- und völkerrechtswidrig gestattet, sondern Deutschland quasi zum Flugzeugträger – also zur entscheidenden Drehscheibe des Krieges – gemacht.

Schlimmer noch: Die Deutsche Marine hat mit der Fregatte „Mecklenburg- Vorpommern“ dem US- Kriegstransporter „GORDON“ „militärische Sicherung“ beim Transport von Kriegsmaterial in die damals noch zukünftige Kriegsregion gewährt (NDR-Weltspiegel am So., 09.03.2003).

Der Bundestag hatte das ausdrücklich nicht erlaubt.

Die Fregatte war im Rahmen von „Enduring Freedom“ in der Region tätig. Der Irak-Krieg hatte mit dieser Aktion nichts zu tun. Außerdem war er völkerrechtswidrig und daher nicht im Rahmen der NATO zu unterstützen.

Brisant wird die „militärische Sicherung“ des US-Kriegstransporters auch durch einen Bericht der „San Diego Union Tribune“. Dort heißt es nämlich, dass vor dem Krieg bereits „Napalm“ Bomben mit US-Schiffen in die Region transportiert wurden.

Ob die Deutsche Marine nachgefragt hatte, was dort gerade transportiert wurde, ist unbekannt und in diesem Fall auch unerheblich. Denn der gesamte Einsatz war rechtswidrig.

Das Land Mecklenburg- Vorpommern steht aber uneingeschränkt zum Grundgesetz und zum Völkerrecht. Daher kann die Fregatte nicht mehr nach diesem Bundesland benannt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Nachtrag: Mit Schreiben vom 05. März 2004 teilt der Landtag folgendes mit:

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner Sitzung am 3. März 2004 nach einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (Landtagsdrucksache Nr. 4/1062) entschieden, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrer Bitte nicht entsprochen werden kann.

Dafür, dass der Deutschen Marine das Recht entzogen wird, eine Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ zu nennen, wird keine Veranlassung gesehen. Sonstige Waffensysteme der Bundeswehr werden nicht nach Bundesländern benannt.

Damit ist das Petitionsverfahren abgeschlossen.

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