Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

Dokumentation / in: guernica 3/2003

EU für „Präventivkriege“ und „robuste Interventionen“

Die „Hard-Power“-Verfassung

Gerald Oberansmayr (01.08.2003)

Javier Solana, der EU-Beauftragte für Außen- und Sicherheitspolitik, kündigte am EU-Gipfel von Thessaloniki an, dass nun für die EU die Ära der „harten Machtausübung“ („hard power“) anbreche. Unter Führung von Giscard d’Estaing hat der EU-Konvent den Regierungschefs einen entsprechenden „Hard-Power“-Verfassungsentwurf auf den Tisch gelegt. Die österreichischen Vertreter im EU-Konvent applaudieren.

Verfassungsauftrag: Verpflichtung zur Aufrüstung für alle EU-Mitglieder

Dieser Verfassungsentwurf ist in mancher Hinsicht einzigartig. So enthält er eine explizite Aufrüstungsverpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“.(1) Viele Regierungen dieser Erde betreiben Aufrüstungspolitik, soviel reaktionäre Energie, diese Politik in Verfassungsrang zu erheben – und damit maximal gegenüber politischen Veränderungen abzuschotten – haben bislang jedoch nur die Mitglieder des EU-Konventes aufgebracht. Für diese Aufrüstungspolitik soll per Verfassung ein institutioneller Turbomotor installiert werden. Dieser Turbomotor heißt „Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“. Dieses Amt soll „bei der Ermittlung der Ziele im Bereich der militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten mitwirken und die Erfüllung der von den Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Fähigkeiten eingegangen Verpflichtungen bewerten“, „die Forschung auf dem Gebiet der Verteidigungstechnologie unterstützen“, „zweckdienliche Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors ermitteln und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchführen“.(2)

Verfassungsauftrag: Weltweite „Terrorbekämpfung“

Ebenfalls einzigartig dürfte sein, dass die Bereitschaft zu weltweiten Militäreinsätzen in Verfassungsrang erhoben wird. So sollen EU-Streitkräfte zu „Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen“ eingesetzt werden können. Ohne Gebietseinschränkung, ohne Bindung an ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates. Doch damit nicht genug: „Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“.(3) Das kommt einem Freibrief zur Aufstandsbekämpfung gleich. Denn wer „Freiheitskämpfer“ oder „Terrorist“ ist, entscheidet sich bekanntlich nach Interessenslage. Der Verfassungsentwurf sieht auch eine militärische Beistandsverpflichtung für alle EU-Mitglieder, um „terroristische Bedrohungen abzuwenden“ bzw. „die demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu schützen“ vor.(4) Diese Beistandsverpflichtung könnte gefährlicher sein, als eine Beistandsverpflichtung im – unrealistischen – Fall des Angriffes auf ein EU-Mitgliedsland. Denn mit diesem Gummiparagraphen kann auch die Verpflichtung, bei offensiven Militäraktionen mitzumachen, nicht ausgeschlossen werden. Auf die Idee, den Kampf gegen den „Terrorismus“ in Verfassungsrang zu erheben, ist bislang nicht einmal Rumsfeld gekommen.

Verfassungsauftrag: Militärisches Kerneuropa

Zum Leidwesen der deutschen Machteliten konnte zwar die Aufhebung der Einstimmigkeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik nur zum Teil aufgeknackt werden. Hier haben sich die Engländer quergelegt. Dafür aber kommt die „Kerneuropa“-Idee, wie sie Joschka Fischer im Jahr 2000 bei seiner Rede an der Humboldt-Universität skizziert hat, prächtig voran. Der Verfassungsentwurf sieht die Bildung einer militärischen Kerngruppe vor „die anspruchsvolle Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf die Missionen mit höchsten Anforderungen untereinander festere Verpflichtungen eingegangen sind“. Damit wird parallel zur Erweiterung die Hierarchisierung der EU vorangetrieben. Das militärische „Avantgardeeuropa“ (Fischer) wird die Führung übernehmen. Diese Gruppe soll auch bei internationalen Militärmissionen voranmarschieren. Seinen Obulus abliefern müssen aber alle: „Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung“.(5) Mit der geplanten Einführung eines Präsidenten des EU-Rates und eines EU-Außenministers erfolgt eine enorme Zentralisierung der Außen- und Sicherheitspolitik. Damit wollen die Machteliten der großen Nationalstaaten sicherstellen, dass sich ihre Interessen weitgehend reibungsfrei durchsetzen können. Auch die Weiterentwicklung der derzeitigen EU-Interventionsarmee, die noch aus nationalen Kontingenten besteht, zu einer zentralisierten EU-Armee, steht vor der Tür. Der Verfassungsentwurf sieht vor, dass ein Beschluss der Staatsoberhäupter dafür ausreicht. Parlamente und Bevölkerungen haben nichts mehr mitzureden.

Verfassungsauftrag: Blut für Freihandel und „Weltordnungspolitik“

Aufrüstungsverpflichtung, weltweite Ermächtigung für Interventionskriege und Aufstandsbekämpfung, Zentralisierung der Außen- und Sicherheitspolitik – wofür das alles? Kampf gegen den Terrorismus? Wer zu den hinteren Kapiteln des Verfassungsentwurfes vordringt, findet eine Antwort, was sich hinter dem Nebelvorhang „Terrorbekämpfung“ verbirgt. Hier finden wir den Zielkatalog für das „auswärtige Handeln“ der EU. Darunter findet sich: „Integration aller Länder in die Weltwirtschaft“, „Abbau von Beschränkungen des internationalen Handels“, sowie „eine verantwortungsvolle Weltordnungspolitik“.(6) Anders übersetzt: die EU-Streitkräfte dienen als militärischer Arm zur Umsetzung von GATS und anderer Freihandelsabkommen. Länder, die partout nicht bereit sind, ihre Reichtümer zu internationalem Handelsgut zu machen, weil sie die Erfahrung gemacht haben, dass die „Integration in die Weltwirtschaft“ den großen US- und EU-Konzernen eine Lizenz zum Plündern ausstellt, sollen militärisch zur Räson gebracht werden. Die Selbstermächtigung zur „Weltordnungspolitik“ lässt die Herrenmenschenarroganz erahnen, dass in Hinkunft die Welt am europäischen Wesen genesen soll. Wir wissen aus der Geschichte des 20. Jahrhunderts, welche unvorstellbaren Blutspuren die Versuche weißer „Herrenmenschen“ hinterlassen haben, die sich berufen fühlten, die Welt nach ihrem Bild „zu ordnen“.

Doch das soll – auch das finden wir im Verfassungstext – „gemäß den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen“(7) geschehen. Entwarnung? Wohl kaum. Den Trick, sich bei seinen imperialen Ambitionen auf die „Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen“ zu berufen, hat man sich von der NATO abgeschaut. Die hat 1999 die BR Jugoslawien bombardiert – ohne Beschluss des UN-Sicherheitsrates, also völkerrechtswidrig, aber sich auf die „Grundsätze der UN-Charta“ berufend. Motto: Wenn der Sicherheitsrat nicht nach der eigenen Pfeife tanzt, schwingen sich die Mächtigen zu Interpreten des Völkerrechtes auf. Ähnlich hat auch die US-Administration beim Krieg gegen den Irak agiert. Als sie keine Mehrheit im Sicherheitsrat fand, hat sie sich selbst das Mandat zur Umsetzung der UN-Resolution 1441 erteilt.

Verfassungsermächtigung: Bürgerkriegseinsätze

Auch militärische Einsätze von EU-Truppen im Inneren der Union werden durch die Verfassung ermöglicht: „Der Rat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedstaaten mit der Durchführung einer Mission im Rahmen der Union beauftragen“.(8) Damit wird jenen Bewegungen, die die ultimativen „Werte“ und „Interessen“ der Union – ungehinderter Waren- und Kapitalverkehr, Deregulierung und Liberalisierung, Förderung der Atomenergie, Abschottung der Außengrenzen, usw. – in Frage stellen, bereits von Anfang an die ultimative Rute ins Fenster gestellt.

EU für „Präventivkriege“ und „robuste Interventionen“

Beim EU-Gipfeltreffen in Thessaloniki haben die Staats- und Regierungschefs den EU-Verfassungsentwurf grundsätzlich befürwortet. Vor allem die Vertreter der Großen zeigten sich voll des Lobes. Schröder sprach von einer „großen Leistung“ und Chirac schwärmt von einer „bestmöglichen Synthese“.(9) Im Mai 2004 soll die Verfassung unterzeichnet werden. Politik wird bereits jetzt im Sinne dieser Verfassung gemacht. Beim EU-Gipfel in Thessaloniki wurde die Einrichtung der EU-Rüstungsagentur ab 2004 beschlossen. Die EU-Staatschefs segneten eine neue Sicherheitsdoktrin, die die Strategie des „Präventiv (=Angriffs)krieges“ und den Einsatz militärischer Gewalt gegen Staaten befürwortet, die über Massenvernichtungswaffen verfügen, ab. Im Stil von Rumsfeld, Wolfowitz & Co heißt es: „Mit den neuen Bedrohungen wird die Verteidigungslinie oft weit entfernt verlaufen […] Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ist die allergrößte Gefahr für den Frieden und die Sicherheit zwischen den Nationen. Die neuen Gefahren sind dynamisch. Die terroristischen Netzwerke werden immer gefährlicher, wenn man nicht gegen sie vorgeht. Wir hätten uns mit al-Qaida viel früher beschäftigen müssen. Das impliziert, dass wir bereit sein müssen zu handeln, bevor eine Krise entsteht […] Eine Union mit 25 Mitgliedern und einem Verteidigungsgesamthaushalt von 160 Milliarden Euro sollte in der Lage sein, mehrere Operationen gleichzeitig auszuführen. Wir müssen eine strategische Kultur entwickeln, die frühe, schnelle und, falls erforderlich, robuste Interventionen fördert“.(10)

Friedensvolksbegehren gegen militarisiertes Establishment

Österreichs Regierungsvertreter stimmten in Thessaloniki der EU-Sicherheitsdoktrin zu. Die Vertreter aller vier Parlamentsparteien im EU-Konvent – Hannes Farnleitner (ÖVP), Caspar Einem (SPÖ), Reinhard Bösch (FPÖ) und Johannes Voggenhuber (Grüne) – haben dem EU-Verfassungsentwurf zugestimmt. Das zeigt: die Friedensbewegung kann nicht auf die Führungen der im Parlament vertretenen Parteien vertrauen. Die Friedensbewegung kann nur auf die eigenen Kräfte vertrauen und auf die Friedenssehnsucht in der österreichischen Bevölkerung, die in der ungebrochen hohen Zustimmung zur Neutralität zum Ausdruck kommt. Wir brauchen eine Basisbewegung gegen das zunehmend militarisierte Establishment. Das von der Plattform Neutralität statt Euro-Armee eingeleitete Friedensvolksbegehren ist eine historische Chance, die Friedensbewegung zu einem politischen Faktor in Österreich zu machen, die die „Hard-Power“-Ambitionen der Machteliten durchkreuzt. Jede/-r kann dazu einen Beitrag leisten. Und jeder Beitrag ist wichtig.

Gerald Oberansmayr

Anmerkungen:
(1) Entwurf für eine Verfassung, EU-Konvent (12.6.2003), Teil I, Titel V, Kapitel II, Artikel I-40
(2) ebd., Teil I, Titel V, Kapitel II, Artikel I-40 und Teil III, Titel V, Kapitel II, Abschnitt 2, Artikel III-207
(3) ebd., Teil III, Titel V, Kapitel II, Abschnitt 2, Artikel III-205
(4) ebd., Teil I, Titel V, Kapitel II, Artikel I-42
(5) ebd., Teil I, Titel V, Kapitel II, Artikel I-40
(6) ebd., Teil III, Titel V, Kapitel I, Artikel III-188
(7) ebd., Teil III, Titel V, Kapitel I, Artikel III-188
(8) Entwurf für eine Verfassung, EU-Konvent (12.6.2003), wie (1)
(9) zit. nach SZ, 21.6.2003
(10) Ein sicheres Europa in einer besseren Welt, EU-Gipfel in Thessaloniki, 20.6.2003

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