Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

Pressebericht / in: verdi Bayern, Pressemitteilungen

Im Falle eines Irak-Krieges

ver.di gewährt Kriegsdienstverweigerern Rechtschutz

Michael Wendl / Verdi / Dokumentation (04.04.2003)

„Die Gewerkschaft ver.di wird ihren Mitgliedern, d.h. Soldaten, die bei einem eventuellen militärischen Einsatz gegen den Irak den Kriegsdienst verweigern, Rechtschutz gewähren“, teilte Michael Wendl, stellvertretender Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, mit.

Die Vorbereitung oder Unterstützung eines Angriffskrieges sei nach Artikel 26 Grundgesetz unter Strafe gestellt und verstoße gegen die Verfassung.

Michael Wendl erklärte, Äußerungen von Konstantin Wecker und Tobias Pflüger (siehe Pressemeldungen vom 11.02.03), in denen zur Kriegsdienstverweigerung aufgefordert wird, seien völlig legitim und würden durch das Grundgesetz nicht nur bestätigt, sondern sogar gefordert.

Anders lautende Ankündigungen der Polizei verrieten ein zumindest gestörtes Verhältnis zum Grundgesetz, sagte Wendl. Mit solchen Drohungen versuche die Polizei – die dafür im übrigen rechtlich nicht zuständig sei – die Gegner eines Krieges einzuschüchtern.

Kontakt:
Michael Wendl
0 89 / 599 77 – 25 00

(Hans Sterr, 12.02.2003)

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