Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

Dokumentation

Neue Richtervereinigung für den Frieden

NRV (Neue Richtervereinigung / Dokumentation (02.03.2003)

Neue Richtervereinigung – Zusammenschluß von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V.

14.02.2003

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ihren Widerstand gegen einen Krieg der USA gegen den Irak mit allen diplomatischen Mitteln aufrechtzuerhalten und zu erweitern. Die Neue Richtervereinigung erinnert an die Völkerrechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit von Angriffskriegen. Kein Staat der Welt hat das Recht, Angriffskriege zu führen, auch nicht mit Billigung des UN-Sicherheitsrates. Die Kriegsvorbereitungen der USA müssen gestoppt werden – ihnen beizutreten bedeutet, den Krieg zu unterstützen. Die Bundesregierung verweigert daher zu Recht eine vorauseilende Bündniszusage nach dem NATO-Vertrag für den hypothetischen Fall eines Angriffskrieges des Irak auf die Türkei. Jede sonstige Unterstützung für die Kriegführung hat auch vor dem Hintergrund der eingeforderten Deutsch-Amerikanischen Freundschaft zu unterbleiben. Krieg gegen den Irak ist darüber hinaus auch sinnlos, weil das Land keine militärische Gefahr für den Weltfrieden darstellt. Verbindungen der Staatsführung des Irak zu internationalem Terrorismus sind ebenso wenig belegt wie die Existenz einsatztauglicher Massenvernichtungswaffen in dem Land, so dass die darauf gestützte – an sich schon absurde – „Kriegslogik“ bereits im Ansatz in sich zusammenbricht. Krieg darf niemals alleine deshalb geführt werden, weil die Maschinerie dafür schon in Gang gesetzt ist und ein verbrecherisches, diktatorisches und unkooperatives Regime ein Land mit Erdölreserven regiert. Jeder Krieg bringt Menschen um. Krieg ist eine Gefahr für alle Grundwerte, auf die sich moderne zivile Staaten und die Gemeinschaft der Staaten gründen. Das Völkerrecht darf nicht den globalen Machtinteressen der USA geopfert werden, dieser Weg würde zurückführen in die völkerrechtliche Steinzeit. Die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag und der Bundesrat werden aufgefordert, initiativ zu werden, ergänzend zur bestehenden Strafbarkeit der Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB) auch die Erteilung von Befehlen zur Beteiligung an einem bereits geführten Angriffskrieg unter Strafe zu stellen. Die Neue Richtervereinigung wendet sich entschieden gegen Repressionen, die Friedensaktivisten in Deutschland und in aller Welt wegen ihres Einsatzes für Frieden und Völkerrecht drohen, wie z.B. die Verhaftung von Tobias Pflüger am 07. Februar 2003 in München. Der Rechtsstaat muss sich auch dadurch bewähren, dass er friedliche Kundgebungen und Demonstrationen nicht behindert.

———

Sprecher des Bundesvorstandes:
Inken Gallner (z.Zt. Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union), Weimarstraße 29, 70176 Stuttgart, Tel.: 0711/617128 (p.)
Wolfgang Neskovic (BGH), zugleich Pressesprecher, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721/159-0 (d.), mobil: 0170/8165960
Sekretariat: Andreas Schroth Greifswalder Str. 4 10405 Berlin Tel. 030/420223-49 Fax: -50

Sekretariat@nrvnet.de
http://www.nrv-net.de

------------

Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de