Dokumentation / Aktion
( O f f e n e r B r i e f ) an die Staatsanwaltschaft Stuttgart
Strafanzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges
Erich Schneider / Dokumentation (10.01.2003)
( O f f e n e r B r i e f )
An die Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart
Betr.: Strafanzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges
Hiermit erstatte ich Strafanzeige
gegen die Verantwortlichen
der US-amerikanischen Kommandoeinrichtungen European Command – kurz: EUCOM –
in Stuttgart-Vaihingen
wegen des begründeten Verdachtes der Vorbereitung bzw. Unterstützung eines Angriffskrieges.
Sachverhalt:
Immer häufiger und immer eindeutiger wird in den Fernseh-Nachrichten sowie in den Printmedien berichtet, dass die „Vorbereitungen für einen Krieg (gegen den Irak) laufen“
(so z.B. am 23. 12. 02 in einer Schlagzeile des „Schwäbischen Tagblatts“). Gemeint ist damit ein Angriffskrieg, den die Regierung der USA durchführen will und zwar nach eigenem Bekunden sogar in dem Fall, dass sie nicht die Zustimmung des Sicherheitsrates der UN erhalten wird. Ein solcher Krieg gegen den Irak würde – wie auch schon der frühere Golfkrieg von 1991 – vom EUCOM in Stuttgart als der Kommandozentrale für die US-amerikanischen Streitkräfte in Europa, Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten aus kommandiert.
Rechtslage:
Der in Vorbereitung befindliche Krieg verstößt nicht nur gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (vgl. Artikel 25 GG), sondern auch gegen Geist und Buchstaben unseres Grundgesetzes, wo es in Artikel 26 Absatz 1 wörtlich heißt:
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Die Verfassungswidrigkeit und die Strafdrohung werden im deutschen Strafgesetzbuch StGB näher bestimmt besonders durch die Paragraphen 80, 80a und 138:
„§ 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt werden soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Zu dieser Strafanzeige sehe ich mich berechtigt und verpflichtet nicht nur durch das eigene Gewissen sondern auch durch das deutsche Strafgesetzbuch, das in seinem § 138 die Nichtanzeige geplanter Straftaten mit Strafe bedroht und dabei die Vorbereitung eines Angriffskrieges an der ersten Stelle nennt. Es heißt in StGB § 138 Abs. 1 wörtlich:
„(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80) (….) zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Fazit:
Die USA planen innerhalb des Geltungsbereichs unseres Grundgesetzes einen bewaffneten Angriff auf den Irak, ohne von diesem angegriffen oder auch nur bedroht zu sein. Sie werden vom Irak auch sonst nicht in einer Weise bedroht, der nur mit zerstörerischer Gewalt (Krieg) begegnet werden könnte. Der geplante militärische Angriff auf den Irak ist ein Angriffskrieg, der nach unserer Verfassung (GG Art 26 Abs. 1 Satz 2) „unter Strafe zu stellen“ ist.
Es handelt sich dabei um ein schweres Verbrechen gegenüber unzähligen Menschen, das unbedingt abgewendet werden sollte, b e v o r es durchgeführt wird.
Weil inzwischen die Zeit abläuft, „zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann“, bitte ich dringend um schnellstmögliche Bearbeitung dieser Strafanzeige.
Mit friedlichen Grüßen
(gez. Erich Schneider)
Mit der Veröffentlichung dieser Strafanzeige rufe ich zugleich die Öffentlichkeit auf, sich mit den jeweils möglichen gewaltfreien Mitteln der Vorbereitung bzw. Durchführung eines Krieges gegen den Irak zu widersetzen. Ich verstehe mich dabei als Teil der in Deutschland und auch in den USA wachsenden Bewegung „resist the war!“.
(Weitere Informationen im Internet unter http://www.resistthewar.de/index2 )
Erich Schneider
Arbeitskreis Frieden Mössingen