Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

Dokumentation / Aktion

Aufruf an alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – insbesondere an die Besatzungen der AWACS-Flugzeuge:

Widersetzen Sie sich dem drohenden Krieg gegen den Irak!

Armin Leuven / Martin Singe / Dokumentation (10.01.2003)

Verweigern Sie jede Beteiligung an einem Krieg gegen den Irak!

„Muss der Bürger auch nur einen Augenblick, auch nur ein wenig, sein Gewissen dem Gesetzgeber überlassen? Wozu hat denn dann jeder Mensch ein Gewissen?“

(Henry David Thoreau, 1849 – Amerikaner, der wegen des Krieges gegen Mexiko seine Kriegssteuern verweigerte und dafür ins Gefängnis musste)

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

(Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3)

„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusam-menleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

(Grundgesetz Artikel 26 Absatz 1)

An alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr!

Vier Jahre nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien droht erneut ein Krieg mit Beteiligung der Bundeswehr. Die USA und Großbritannien haben angekündigt, mit militärischer Gewalt im Irak einen Sturz der politischen Führung herbeiführen zu wollen. Der Truppenaufmarsch am Persischen Golf ist in vollem Gange. Es ist damit zu rechnen, dass im Februar 2003 die USA und Großbritannien den Irak angreifen werden. Trotz gegenteiliger Beteuerungen der deutschen Bundesregierung wird die Bundeswehr auch dieses Mal wieder aktiv an einem Angriffskrieg beteiligt sein!

Parallel zu den laufenden Kriegsvorbereitungen versuchen vor allem die USA, massiven Druck auf die UNO auszuüben und den Weltsicherheitsrat zu drängen, eine Ermächtigung zum Angriff auf den Irak zu erteilen. Zahlreiche Regierungsverantwortliche in den USA, aber auch in Deutschland, betrachten bereits die UNO-Resolution 1441 vom November 2002 als ausreichende Legitimation für einen Angriff auf den Irak.

Die Bundesregierung verhält sich äußerst widersprüchlich: einerseits solle sich die Bundesrepublik nicht an einer militärischen Intervention im Irak beteiligen, andererseits sollen Bündnisverpflichtungen gegenüber den USA und der Nato erfüllt und sogar ein neuer UNO-Beschluss zum Angriff auf den Irak mitgetragen werden. Im Gegensatz zu allen diesen Überlegungen gilt es jedoch, eindeutig festzuhalten: das bundesdeutsche Verfassungsrecht verbietet jegliche Vorbereitung und – direkte oder indirekte – Beteiligung an einem Angriffskrieg, selbst wenn die UNO eine entsprechende Ermächtigung erteilt oder die USA bzw. die Nato eine aktive Kriegsbeteiligung einzufordern versuchen!

Die Bundesregierung steht im Wort! Sie hat vor der Bundestagswahl ein Nein zum Irak-Krieg angekündigt. Doch nun rudert sie heftig zurück und unterstützt die Kriegsvorbereitungen. Alle Wünsche der einen Krieg gegen den Irak befürwortenden Mächte werden klaglos erfüllt:

Gewährung von Überflugrechten; Erlaubnis zur Nutzung der US-Basen und Kommandozentralen in der Bundesrepublik; Schutz von Truppen- und Materialbewegungen bzw. von militärischen Einrichtungen der USA auf deutschem Territorium durch Bundeswehrsoldaten.

Die Bundesregierung weigert sich, die bereits in der Golfregion stationierten deutschen Soldaten zurückzuziehen (Marineeinheiten am Horn von Afrika und die Besatzungen der Fuchs-Spürpanzer in Kuwait). Bei Beginn eines Krieges gegen den Irak werden diese Truppen sofort in das Kriegsgeschehen involviert sein.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Besatzungen der AWACS-Flugzeuge angewiesen, nach Kriegsbeginn den Luftraum der Türkei zu „verteidigen“: eine Beschönigung des tatsächlichen Sachverhaltes! AWACS-Flugzeuge werden – wie im Jugoslawien-Krieg – als Feuerleitzentralen zur feindlichen – diesmal irakischen – Zielerfassung dienen.

Die Bundesregierung handelt ungesetzlich und bricht – zum wiederholten Male! – die Verfassung!

Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an der Vorbereitung eines Angriffskrieges, was vom Grundgesetz (Art. 26) als verfassungswidrig eingestuft wird. Gemäß § 80 Strafgesetzbuch kann derjenige, der sich an der Vorbereitung eines solchen Verbrechens beteiligt, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Im Soldatengesetz ist geregelt, dass Soldaten diejenigen Befehle nicht befolgen dürfen, die Straftaten zur Folge haben (§ 11 Soldatengesetz). Solche Befehle sind Unrecht und daher für die Soldaten nicht verbindlich! Das Wehrstrafgesetz stellt ausdrücklich fest, dass Untergebene nicht rechtswidrig handeln, wenn sie unverbindliche Befehle nicht befolgen. Der Befehl an Bundeswehrsoldaten, sich mit den AWACS-Systemen auf einen Irak-Krieg vorzubereiten und sich gegebenenfalls an diesem zu beteiligen, ist eindeutig ein solcher rechtswidriger und daher unverbindlicher Befehl, da die Ausführung dieses Befehls zur Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges beiträgt. Auch sind alle Befehle, die deutsche Soldaten veranlassen, in Deutschland stationierte Truppen der USA und Großbritanniens indirekt – z.B. logistisch – bei ihrem Aufmarsch gegen den Irak zu unterstützen, rechtswidrig und unverbindlich: Sie dürfen nicht befolgt werden!

Wir rufen daher alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf, sich allen Befehlen zu widersetzen, deren Umsetzung der Vorbereitung oder Führung eines Krieges gegen den Irak dienen! Erklären Sie bereits jetzt Ihren Disziplinar-Vorgesetzten, dass Sie gegenüber allen Befehlen, die im Kontext eines möglichen Krieges gegen den Irak erteilt werden, den Gehorsam verweigern werden!

Wenn Sie den AWACS-Einheiten angehören, rufen wir Sie auf: Verweigern Sie Ihre Beteiligung an allen Kriegsvorbereitungen! Weisen Sie Ihre Vorgesetzten auch darauf hin, dass Sie entsprechende Befehle nicht an Untergebene weiterleiten, sondern diese ebenfalls auf ihre Pflicht zur Gehorsamsverweigerung aufmerksam machen werden.

Wenn Ihre Dienstvorgesetzten Ihre Gehorsamsverweigerung nicht anerkennen sollten, gehen Sie dienstrechtlich/gerichtlich vor! Wenn auch dies erfolglos bleibt, berufen Sie sich auf Ihr Verfassungsrecht zur umfassenden Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz. Wird die aufschiebende Wirkung eines solchen Verfahrens nicht gewährt und auch Ihre Gehorsamsverweigerung nicht anerkannt, bleibt notfalls die Desertion als Ausweg. Entscheiden Sie im Zweifelsfall strikt nach Ihrem Gewissen! Kriminalisierungsversuche der Strafverfolgungsbehörden sollten Sie nicht davon abhalten, das von Ihnen als richtig Erkannte zu tun. Auch wenn Parteien, Bundesregierung und Bundeswehrführung immer stärker von den Grundsätzen des Völkerrechts und den Prinzipien unseres Grundgesetzes abkehren: Lassen Sie sich nicht zum Vollstrecker eines fortgesetzten Verfassungsbruches und andauernder Völkerrechtsverletzungen machen!

Erstunterzeichner:

Armin Lauven, Bonn Martin Singe, Bonn

V.i.S.d.P.: Armin Lauven, In der Maar 40, 53175 Bonn; Martin Singe, Stiftsgasse 17a, 53111 Bonn

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