Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

Präventivschläge mit UN-Mandat?

Falschdarstellungen, Provokationen, Ungenauigkeiten - Die neue Irak-Resolution 1441 stützt die US-Politik gegen den Irak

Joachim Guilliard / Dokumentation / Gastbeitrag (13.12.2002)

(Vortrag gehalten am 16.11.2002 auf der Tagung der Marx-Engels-Stiftung „Krieg als ‚weltordnendes‘ Instrument und die deutsche Politik“ in Wuppertal)

Mit der am 8. November verabschiedeten Resolution 1441 des UN-Sicherheitsrats ist der seit langem angekündigte Feldzug gegen den Irak, der die Besetzung des Landes und den Sturz der gegenwärtigen Führung in Bagdad zum Ziel hat, wieder einen riesigen Schritt näher gerückt.

Der Text dieser sogenannten „scharfen“ Resolution war von der US-Regierung formuliert worden und enthält auch alle wesentlichen von Washington geforderten Elemente, insbesondere die Androhung „ernster Konsequenzen“ für den Irak bei „Verletzung seiner Pflichten“.

Formal wäre für einen Angriff auf den Irak zwar ein weiterer Beschluss des Sicherheitsrats erforderlich, der z.B. zusammentreten muss, wenn dem Irak eine „erhebliche Verletzung“ seiner sich aus der neuen Resolution ergebenden Pflichten vorgeworfen wird. Die US-Regierung hat aber deutlich gemacht, dass sie „eigene Bewertungen“ der irakischen Kooperationsbereitschaft vornehmen und die USA auch alleine handeln werden, sollte der Sicherheitsrat nicht in ihrem Sinne entscheiden.

Unbeeinflusst durch die Diskussionen im UN-Sicherheitsrat wurde Medienberichten zufolge das Tempo des Truppenaufmarsches in den Nachbarstaaten des Irak in den vergangenen Wochen noch gesteigert.

Nachdem im Oktober beide Kammern des US-Kongress den US-Präsidenten zu einem umfassenden Krieg gegen den Irak auch ohne UN-Mandat ermächtigt haben hat er nun alles was er braucht. Ein Krieg wird kaum noch zu verhindern sein. Der britische Guardian hielt daher auch „die Würfel für gefallen“

Dennoch wird von den regierenden Politikern und den meisten Medien das Ergebnis des 8-wöchigen Ringens um eine Resolution gelobt, die eine friedliche Lösung ermöglichen würde. Die Verantwortung liege jetzt bei „Saddam Hussein“, der nun eine „letzte Chance“ erhalten habe. Dabei war zuvor auch in bürgerlichen Medien häufig die Meinung vertreten worden, dass der Irak keine Bedrohung darstelle, die einen Krieg rechtfertigen würde und dass es den USA allein um wirtschaftliche/geostrategische Zielen gehe.

Die Debatte um die prinzipielle Rechtmäßigkeit eines militärischen Vorgehens, scheint nun abgeschlossen zu sein, die US-amerikanische Sichtweise wurde übernommen – jetzt interessiert nur noch die Frage, ob die irakische Führung die Resolution mit allen ihren Demütigungen und Risiken akzeptiert und anschließend einhält oder nicht. Falls nicht, scheint auch ein Krieg plötzlich gerechtfertigt.

Auch wenn die US-Regierung so oder so entschlossen scheint, in den Irak einzufallen, ist die Frage, ob sie dafür auch eine Mehrheit im Sicherheitsrat (SR) finden wird, nicht unwichtig. Dies kann vielleicht noch Einfluss darauf haben, wann und ob überhaupt der Krieg begonnen wird, sicherlich aber in welcher Form er geführt werden kann.

Im Falle eines UN-Mandats, könnte kaum einer der arabischen Staaten und kein europäisches Land seine Unterstützung noch verweigern. Je offensichtlicher aber der unilaterale, willkürliche Charakter eines Angriffs sein wird, desto weniger Unterstützung vor Ort wird es geben und desto risikoreicher wäre der Krieg. In den USA selbst würde die Zustimmung drastisch sinken und auch führende Militärs haben große Bedenken für einen solchen Fall geäußert. Der politische Preis könnte sehr hoch sein und er könnte explodieren, wenn sich die Kämpfe im Irak in die Länge ziehen, die hohe Zahl ziviler Opfer nicht zu verheimlichen wäre und es auch zu erheblichen eigenen Verlusten kommen würde.

Präventivschläge gegen „erhebliche Pflichtverletzungen“

Es lohnt sich daher auf die Resolution 1441 genauer einzugehen. Ich kann nur allen raten, sie sich selbst einmal anzusehen (es gibt sie im Internet auch in deutscher Übersetzung (1)), denn man muss kein Völkerrechtsexperte zu sein, um die enthaltenen Geschichtsfälschungen, die Ungereimtheiten und Fallstricke zu erkennen.

So fällt einem als erstes auf, dass diese Resolution völlig ignoriert, dass bereits sieben Jahre lang Abrüstungsmaßnahmen mit großem, auch dokumentierten Erfolg durchgeführt worden waren. (2)

Stattdessen wird im 1. einleitenden Paragrafen summarisch behauptet, „Iraks Nichtbefolgung der Resolutionen des Rates, sowie die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und Langstreckenflugkörpern“ würde eine Bedrohung für den „Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstellen“.

Warum die behauptete Nichtbefolgung friedensbedrohend wäre, wird an keiner Stelle der Resolution begründet. Es wird zwar später eine Reihe von Verpflichtungen ausführlich aufgeführt, die der Irak nicht eingehalten habe. Dies wird aber lediglich „missbilligt“, konkrete Gefahren werden daraus nicht abgeleitet.

Im entscheidenden ersten operativen Absatz, der die Beschlüsse einleitet, wird dann festgestellt, der Irak habe seine Verpflichtungen aus vorangegangen Resolutionen „erheblich verletzt“ und würde sie auch „nach wie vor erheblich verletzen“, indem er nicht mit den UNO-Inspektoren kooperiere. Letzteres entbehrt offensichtlich jeder Grundlage, hatte doch acht Wochen zuvor der Irak neuen Inspektionen vorbehaltlos zugestimmt.

Dass die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eine Bedrohung für den Weltfrieden darstellt, ist in dieser Allgemeinheit sicherlich richtig, an dieser Stelle aber pure Demagogie: Es wird weder hier noch an einer anderen Stelle im Text der direkte Vorwurf erhoben, der Irak würde solche Waffen verbreiten.

Falsch ist u.a. auch der in der Präambel geäußerte Vorwurf, der Irak hätte 1998 „schließlich jede Zusammenarbeit mit UNSCOM eingestellt“(3) und perfide, die „verursachte Verlängerung der Krise in der Region und des Leids der irakischen Bevölkerung“ allein dem Irak anzulasten.

Auf einer solch unseriösen Basis werden dem Irak indirekt militärische Maßnahmen angedroht, sollte er sich nicht den Bestimmungen der Resolution widerspruchslos unterwerfen – so wird schließlich gemeinhin die Formulierung „ernsthafter Konsequenzen“ interpretiert. Diese völkerrechtlich so wenig definierte Formulierung, ist offensichtlich als Kompromissformel aufgenommen worden, wie auch die genauso schön interpretierbare, „erhebliche Verletzung“. Die Drohung militärischer Maßnahmen wird noch an mehreren Stellen unterstrichen, in dem von „einer letzten Chance“ für den Irak die Rede ist und von der „Entschlossenheit des Rates … die vollständige Befolgung seiner Beschlüsse sicherzustellen“ – und in besonderem Maße natürlich durch den britisch-amerikanischen Truppenaufmarsch.

Mit anderen Worten, nicht der Nachweis einer konkreten Gefahr, sondern schon der Verdacht der Supermacht soll einen militärischen Angriff legitimieren können. Mit präventiven Schlägen eine mögliche zukünftige Gefahr beseitigen, noch lange bevor eine Bedrohung konkret feststellbar ist – das ist bekanntlich auch der Kern der neuen Präventivkriegsstrategie der Bush-Regierung. Sie hat nun mit dieser Resolution auch Eingang ins Völkerrecht gefunden.

Ohne es explizit auszusprechen ist die Resolution darauf angelegt, den Eindruck zu erwecken, der Sicherheitsrat hätte festgestellt, dass der Irak eine Bedrohung für den Weltfrieden sei und als genüge eine „erhebliche Verletzung“ von Verpflichtungen aus früheren Resolutionen, militärische Sanktionen zu beschließen. Dafür bietet die UN-Charta aber keinerlei Grundlage und auch der UN-Sicherheitsrat ist daher nicht berechtigt, die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen mit militärischen Mitteln durchzusetzen. Militärische Maßnahmen – wie auch Wirtschaftssanktionen – dürfen ausschließlich als Antwort auf eine bereits erfolgte Verletzung des Weltfriedens oder zur Abwehr einer unmittelbar bestehenden Bedrohung angeordnet werden. Wenn nun Politiker und Medien auch hierzulande den Eindruck erwecken, ein Verstoß des Iraks gegen die Verpflichtungen aus der neuen Resolution würde den Einsatz militärischer Mittel rechtfertigen, so unterstützen sie damit die amerikanischen Kriegsvorbereitungen. (4)

Es wurde im übrigen nicht der geringste Versuch unternommen, die Willkür zu kaschieren, die darin besteht, dass allein der Irak nun Objekt so rigider Maßnahmen wegen Missachtung von Sicherheitsratsresolutionen wird. So erinnerte auch der britische „Guardian“ an eine Resolution die vor genau 35 Jahren ebenfalls einstimmig angenommen worden war.(5) Diese berühmte Resolution – die Resolution 242, fordert Israel u.a. zum sofortigen Rückzug aus den 1967 besetzten Gebieten auf. Sie wurde von Israel genauso wenig beachtet, wie die große Zahl derer, die ihr folgten.

„Konstruktive Ungenauigkeiten“ und andere Hürden

Bereits frühere Resolutionen zum Irak, zeichneten sich durch das aus, was US-Diplomaten mit der Arroganz der Macht offen „constructive ambiguity“, „konstruktive Zweideutigkeit“ nennen. Die neue Resolution ist in dieser Hinsicht ein neuer Höhepunkt.

Sie enthält eine Reihe neuer Verpflichtungen, die gar nicht vollständig zu erfüllen sind. So erstreckt sich die Berichtspflicht jetzt nicht nur auf die Waffenprogramme selbst, sondern auf „alle Aspekte seiner Programme zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen“, völlig unklar lassend, wo diese Aspekte wohl enden könnten. Desgleichen bei den „Agenzien und dazugehöriges Material“, die nun zusätzlich zu den eigentlichen Komponenten aufgelistet werden müssen, unabhängig davon, ob sie irakische Fachkräfte für die Waffenproduktion relevant halten oder nicht. Im Prinzip erfordert dies eine komplette Inventur aller Aktivitäten auf chemischem und biologischem Gebiet. Selbst der Chef der neuen Inspektionskommission UNMOVIC, Hans Blix, hielt es für unwahrscheinlich, dass ein so umfassender Bericht innerhalb von 30 Tagen akkurat und vollständig zusammengestellt werden kann.(6) Falsche Angaben oder Auslassungen werden aber als so schwere Verstöße betrachtet, dass sie zu den „ernsten Konsequenzen“ führen können.

Darüber, wie im einzelnen beurteilt werden kann, ob die irakische Regierung überhaupt Kenntnis von nicht gelisteten Substanzen oder Geräten haben konnte, schweigt sich die Resolution aus. Auf diese Weise eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten der Subversion für Regimegegner und Geheimdienste

Doch selbst wenn alle Hürden genommen werden könnten, so fehlen klare Kriterien, wann die Kontrollen als abgeschlossen gelten können (ein Haupthindernis für die Iraker auch zuvor, Kontrollen wieder zuzulassen). Daher wird die Kriegsdrohung auch dann nicht vom Tisch sein wenn die Inspektoren innerhalb der gesetzten Frist nichts Belastendes finden würden. Die US-Regierung würde weiter darauf beharren, dass sie von der Existenz irakischer Massenvernichtungswaffen (MVW) überzeugt sei und das negative Ergebnis vielmehr – gemäß verschiedener Äußerungen führender Mitglieder – als Beweis für die besondere Hinterlistigkeit Saddam Husseins und seiner bösen Absichten darstellen und auch als Beweis für die generelle Nutzlosigkeit von UNO-Inspektionen.

Ein erfolgreicher Abschluss der neuen Inspektionen ist in Washington und London sowenig vorgesehen, wie bei den früheren unter UNSCOM. Konsequenter Weise haben sie daher diesmal auch verhindert, dass die Möglichkeit einer Aufhebung der Sanktionen im Falle der Kooperation Iraks in den Resolutionstext aufgenommen wurde.

Mexiko und Syrien hatten zunächst darauf bestanden auch wiederum einen entsprechenden Passus aufzunehmen. Der englische Vertreter im SR entgegnete aber, dass der Irak lange genug Gelegenheit gehabt hätte, seine MVW zu vernichten. Da er aber beschlossen habe, sie zu behalten, wäre ein Hinweis auf Aufhebung der Sanktionen völlig unangemessen.

Der irakische Außenminister Naji Sabri ging in seinem Antwortschreiben zur Resolution auf dieses Beispiel ausführlich ein, das deutlich zeigt, dass die Vorwürfe gegen den Irak, die durch die Inspektionen ja erst überprüft werden sollen, schon wie bewiesene Tatsachen zur Grundlage des Sicherheitsratsbeschluss wurden. Zurecht wundert er sich, dass kein anderes Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dem Engländer widersprochen hat und warnt vor dem völligen Verlust an Glaubwürdigkeit der internationalen Organisation, die gegründet wurde um Frieden und Sicherheit zu bewahren und nun ein „Cover für Krieg, Zerstörung, Blockaden und Aushungern zur Verfügung stellt“. Dieses Schreiben, das den Charakter der Resolution recht treffend kritisiert, wurde übrigens in keiner deutschen Zeitung – auch nicht auszugsweise – veröffentlicht.(7)

Die Hardliner in der Bush-Regierung haben ohnehin keinen Zweifel daran gelassen, dass sie den Umweg über die Waffenkontrollen für Zeitverschwendung halten und es ihnen egal ist, ob UNMOVIC Verbotenes im Irak findet oder nicht. Sie haben auch schon öffentlich Zweifel an der Entschlossenheit der führenden Mitglieder von UNMOVIC geäußert tatsächlich ernsthaft gegen den Irak vorzugehen. (s. Vorwürfe gegen Hans Blix (8))

Weiter wird – immer unter dem Schwert der „ernsten Konsequenzen“ – der „sofortige, ungehinderte, bedingungslose und uneingeschränkter Zutritt“ auch zu all den sensiblen Bereichen gefordert, für die bis dahin eine Sonderregelung galt. Zu diesen Bereichen gehören die oft genannten „Präsidentenpaläste“ oder die Parteizentrale der Baath-Partei. Entgegen der weit verbreiteten Darstellung konnten auch diese bisher durchsucht werden, allerdings nur mit einer limitierten Zahl von Inspektoren und die Präsidentenanlagen zudem nur unter Beisein ausländischer Diplomaten. (9) Letzteres war 1998 von Kofi Annan ausgehandelt und in Resolution 1154 fixiert worden.

Die einseitige Aufkündigung dieser Übereinkommen der UNO mit dem Irak, offensichtlich nur zum Zweck der Demütigung und Provokation, demonstriert auch deutlich, wie wenig internationale Abkommen und Sicherheitsratsresolutionen gelten, wenn sie dem Interesse der Supermacht entgegenstehen.

Äußerst bedenklich ist auch die Berechtigung, Amtsträger, Wissenschaftler, Ingenieure etc. auch gegen ihren Willen und mitsamt ihren Familien außer Landes zu bringen und dort verhören zu können. Dies könnte es ermöglichen von den Befragten durch Geld und Erpressung gewünschten Aussagen zu erhalten. Zudem ist nicht einmal ausgeschlossen, dass „Amtsträger“ auch aktive Regierungsmitglieder sein können.

Der Irak musste zudem auch zustimmen, dass die Inspektoren von einer unbestimmten Zahl bewaffneter Kräfte begleitet werden, und diesen das Recht einräumen, ganze Gebiete zu „geschlossenen Zonen“ zu erklären -die Kriterien für solche Maßnahmen und ihre Dauer sind unbestimmt.

Schon diese Beispiele zeigen, dass in der Resolution genügend Konfliktstoff angesetzt wurde, die eine faire und erfolgreiche Kontrollkommission erschweren. Bernhard Graefrath bezeichnete sie in der jungen Welt als „offensichtlich so demütigend wie möglich“. (10) Wenig bleibt auch übrig von der staatlichen Souveränität, deren Respektierung in einer der üblichen Floskeln zugesichert wird.

Weder hat der Irak selbst ein Mitspracherecht, noch gibt es irgendwelche Mechanismen die einem Mißbrauch begegnen könnten, noch gibt es eine dritte Instanz die bei Streitigkeiten hinzugezogen werden müsste. Die Inspektoren entscheiden alleine – auch darüber welche Anlagen ggbf. noch zerstört werden müssen.

Weitere Fallen

Die Resolution enthält aber noch eine weitere Fallstricke. Sie scheinen zum einen bestens geeignet, Vorwände für einen Krieg zu schaffen, für den Fall dass dies über den Gang der Waffeninspektionen nicht gelingen würde. Zum anderen aber auch zur Nachträglichen Legitimierung ihrer bisherigen Politik.

So wird behauptet, die Autorisierung zum „Einsatz aller Mittel“ gegen den Irak, d.h. auch militärischer Gewalt, in der Resolution 687 vom Nov. 1990, mit der die von den USA geführte Allianz zum Krieg gegen Irak ermächtigt wurde, bezöge sich nicht nur auf die Erzwingung eines Rückzugs aus Kuwait, sondern auch auf all die Resolutionen, die erst noch folgen sollten. Die ist ein offenkundiger Versuch im Nachhinein eine Legitimation für die gesamten Bombardierungen des Irak nach 1991 zu erhalten, der von den anderen Ratsmitglieder- trotz ihrer früheren völkerrechtlicher Kritik daran – nicht zurückgewiesen wurde. Nach dieser Argumentation wäre eine neue Ermächtigung zum Krieg durch den Sicherheitsrat auch nicht mehr zwingend notwendig.(11)

Zudem wird nun plötzlich argumentiert, der Waffenstillstand 1991 wäre nur unter dem Vorbehalt geschlossen worden, dass der Irak auch alle später erst erlassenen Resolutionen erfüllt. Die USA und England könnten den nächsten Krieg somit auch einfach als Fortsetzung des ersten deklarieren. Diese Behauptungen entbehren jeder Grundlage (12), wurden aber trotzdem und ungeachtet ihrer Gefährlichkeit von den 13 anderen Staaten abgenickt.

Ein weiteres Element, das dazu führen könnte, dass der Irak trotz vollständiger Zusammenarbeit einer „erheblichen Verletzung“ seiner Pflichten bezichtigt werden kann, ist die Verknüpfung der Abrüstungsfrage mit anderen Aspekten.

So taucht zum ersten Mal in einer Nachfolgeresolution, die Res. 688 auf, die im April 1991 von der irakischen Regierung die unverzügliche Beendigung der Repression gegen die irakischen Zivilbevölkerung geforderte hatte. Anlass war das damalige Vorgehen irakischer Truppen bei der Niederschlagung von Aufständen im Anschluss an den Krieg. Sie diente vor allem dazu, den Hilfsorganisationen einen ungehinderten Zugang zu den Hunderttausenden von Flüchtlingen zu verschaffen und hat offensichtlich keinen Bezug zur aktuellen Situation mehr, Sie dient aber, obwohl sie keine Zwangsmaßnahmen vorsah, bis heute den USA und Großbritannien als Rechtfertigung für die regelmäßigen Luftangriffe auf den Irak innerhalb der selbstherrlich verhängten „Flugverbotszonen“. (13)

Mit der Einbeziehung der Resolution gewinnt diese Rechtfertigung an Gewicht. Gelingt es den Briten und den US-Amerikanern auch noch, ihre regelmäßigen Luftangriffe als Mittel zur Durchsetzung von UN-Resolutionen zu verkaufen, so könnte jede Verteidigungsaktion dagegen als schwerer Verstoß der Iraker gegen die neue Resolution gewertet werden, die explizit „feindselige Handlungen“ auch gegen jeden UNO-Mitgliedstaat untersagt, „der tätig wird, um einer Resolution Geltung zu verschaffen“

Auf die Res. 688 beziehen sich, am Rande bemerkt, auch Teile der irakischen Exil-Opposition, die in einer Initiative die UNO und die Staatengemeinschaft auffordern, sie solle diese Resolution durchsetzen, indem sie die Demokratie und die Einhaltung der Menschenrechte im Irak erzwingen. (14)

Die USA haben dies bereits in ihre Agenda aufgenommen, man hat sie wohl nicht extra bitten müssen: In der Entschließung, die dem Präsidenten zum Einsatz der US-Streitkräfte gegen den Irak ermächtigte, autorisierte der Kongress ihn auch, militärische Gewalt zur Durchsetzung der Ziele von Resolution 688 anzuwenden – an dieser Stelle einfach eine Umschreibung für das Ziel des Regimesturzes. Dies fand nun auch in der Res. 1441 ihren Niederschlag und ist gut geeignet den Casus belli auszuweiten. Auch dies wurde von den anderen 13 Staaten abgesegnet.

Zusammenfassend muss man feststellen, dass der Bush-Regierung mit dieser Resolution viele Möglichkeiten gegeben wurden, ihren geplanten Feldzug zu legitimieren. Zwar fehlen in der endgültigen Fassung einige besonderen Grausamkeiten, wie die in den ersten britisch-amerikanischen Entwürfen geforderte automatische Ermächtigung zur militärischer Gewalt. Doch war dies als Verhandlungsmasse eingebracht worden. Es ermöglichte den anderen ständigen Mitglieder ihr Gesicht zu wahren und zu behaupten, sie hätten ja das schlimmste verhindert.

Viele begrüßten den Beschluss, weil dadurch der angedrohte sofortigen Alleingang der Supermacht verhindert worden sei und die Entscheidung über das weitere Vorgehen weiterhin beim Sicherheitsrat läge. Der irakische Außenminister Sabri verurteilte hingegen in seinem Antwortschreiben diese Haltung. Meiner Meinung nach zurecht: angesichts des völkerrechtswidrigen Charakters der Resolution und den offenen Kriegsabsichten der Bush-Regierung wäre – auch im Interesse des Ansehens der UNO – eine klare Ablehnung das einzig richtige gewesen. Sie, so Sabri, hätten es lieber gesehen, die USA hätten ihren Angriff im Alleingang und weitgehend isoliert begonnen, als nun damit konfrontiert zu sein, dass Washington einen internationalen Deckmantel für die geplante Aggression bekommen habe.

Schließlich stellt die Stoßrichtung der Resolution 1441 die wirkliche Bedrohungssituation auf den Kopf. Ganz offen wird ein UNO-Mitglied massiv von einer weit überlegene Macht bedroht, regelmäßig bombardiert und Undercover-Aktionen ausgesetzt – alles eklatante Verstöße gegen die UNO-Charta und das Völkerrecht. Die USA hätten daher in erster Linie angeklagt werden müssen und nicht der Irak.

Der ehemalige Präsident Südafrikas, Nelson Mandela, hat die USA daher zu Recht als die eigentliche Gefahr für den Weltfrieden bezeichnet.

Müßig denke ich in diesem Kreis zu erwähnen, dass es den USA/GB bisher nicht gelungen ist, irgendetwas zu präsentieren, das international als ernsthafte Hinweise auf die Wiederaufnahme von Programmen zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen akzeptiert worden wäre. Besonders der ehemalige Leiter von Inspektionsteams im Irak, Scott Ritter, beharrt darauf, dass es ihnen gelungen wäre, den Irak qualitativ abgerüstet. Falls noch Wirkstoffe unentdeckt geblieben wäre, so Ritter auf dem internationalen Irak-Kongress in Berlin am 1./2. November, so sind sie durch den natürlichen Zerfall mittlerweile unbrauchbar.

Der Begriff „Massenvernichtungswaffen“ ist im Prinzip ohnehin schon Propaganda, da er chemische und biologische Waffe auf die selbe Stufe wie die atomaren stellt. Die einzige Waffe, die tatsächlich gezielt eine ungeheure Zahl von Menschen töten kann, ist die Atombombe.(15) Chemische Waffen sind zwar schrecklich, aber kaum tödlicher als konventionelle Waffen. Moderne Antipersonenwaffen, wie Cluster- und Vakuumbomben stehen chemischen Waffen in ihrer Wirkung sicherlich nicht nach. Biologische Wirkstoffe haben zwar das Potential zur Massentötung, sind aber als Waffe gegen Menschen schwer einsetz- und kontrollierbar. Mit High-Tech- und Gentechnik könnte sich dies in Zukunft ändern – die Möglichkeit hierzu bleibt aber den wenigen industriell und wissenschaftlich hochentwickelten Länder, vor allem also den USA und den europäischen Staaten, vorbehalten, die technologisch dazu in der Lage sind.

Ob es dem Irak gelang, gewisse Mengen nichtkonventioneller Waffen oder bestimmte Aspekte seiner Waffenprogramme vor den früheren Inspektoren zu verbergen und ob er nach Abschluss der neuen Kontrollen zu hundert Prozent abgerüstet sein wird, ist nicht die entscheidende Frage. Der Irak hat seine Beziehungen zu den Nachbarstaaten weitgehend normalisiert. Er bedroht aktuell kein anderes Land und niemand sieht im Irak daher auch eine Bedrohung. Es wäre also völlig ausreichend, den Export entsprechender Rüstungsgüter in den Irak weiterhin zu untersagen und den Irak zu verpflichten, sich weiterhin regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen. Das könnte u.a. durch seinen Beitritt zur Chemiewaffenkonvention geschehen, die alle Unterzeichnerstaaten denselben Kontrollen unterwirft.

Es macht keinen Sinn weiterhin den Irak allein zum Objekt von Abrüstungsbemühungen zu machen. Unabhängig davon, wie vollständig die Abrüstungsmaßnahmen von UNSCOM waren, so ist der Irak das einzige Land, dass so weitgehend entwaffnet wurde. Diese zwangsweise Abrüstung wurde 1991 in der Resolution 687 noch als ersten Schritt auf dem Weg der „Schaffung einer Zone im Nahen Osten“ bezeichnet, „die frei von Massenvernichtungswaffen ist“.

Es wäre also an der Zeit, auch von den übrigen Staaten zu fordern, ihre Waffenprogramme offen zu legen und sich zur Abrüstung zu verpflichten, allen voran Israel, dessen enormes Arsenal an Atomwaffen zurecht von allen arabischen Staaten als massive Bedrohung empfunden wird.

Dasselbe ist natürlich von den USA und den anderen NATO-Ländern zu fordern. Auch hier sind es schließlich vor allem die USA, die sich gegen effektive internationale Abkommen zur Rüstungskontrolle stellen. Gerade haben sie wieder das Zustandekommen eines Zusatzprotokolls zur Biowaffen-Konvention sabotiert, das Kontrollmöglichkeiten enthält, die sie auch selbst betreffen würden. Und auch in der Frage ihrer eigenen nuklearen Abrüstung, die ja Grundlage des Nichtverbreitungsvertrages gewesen war, wurden bisher keine Anstalten gemacht.

Um der akuten Gefahr, dass die UN-Waffenkontrollen zum Auslöser eines neuerlichen Krieges werden, entgegen zu wirken, sollten rasch Beobachtergruppen in den Irak reisen, denen unabhängige, international geachtete Persönlichkeiten angehören. Diese Delegationen sollten im Land die Arbeit der Inspektoren begleiten, bei Konflikten vermitteln und der internationalen Öffentlichkeit Zeugnis über die tatsächlichen Vorkommnisse übermitteln.

Die Erfahrungen mit der früheren Waffenkontrollkommission UNSCOM dürfen sich nicht wiederholen. UNSCOM war nach Angaben ihres ersten Chefs, Rolf Ekeus, sowie von Scott Ritter, der von 1991 bis 1998 mehrere Inspektionsteams leitete, von den USA für gezielte Provokationen und Spionage missbraucht worden.

Da Deutschland für die US-Logistik zentral ist und die Kriegsvorbereitung bereits über hiesige Basen (Ramstein, Frankfurt) läuft, sollten wir, vor allem dort wo US-Einrichtungen sind, diesen Sachverhalt durch Aktionen bekannt machen.

Das ist der zentrale Punkt hier – nicht die ABC-Panzer oder eine Beteiligung der Bundeswehr [Warum diskutierst Du das alternativ? Es ist beides ein Hinweis auf die andauernde deutsche Teilnahme – Anm. des Redakteurs der IMI-Homepage]. Hier könnten jetzt schon Aktionen ansetzen, die klar machen, dass wir schon mitten im Krieg dabei sind.

Unabhängig davon, darf das Wirtschaftsembargo nicht länger unterstützt werden. Es fordert nach wie vor hohe Opfer unter der Bevölkerung, die Geisel der westlichen Politik gegen die irakische Regierung bleibt.

Deutschland und die EU müssen zudem massiv dazu aufgefordert werden, die auf eine politisch Lösung zielenden Aktivitäten der arabischen Liga zu unterstützen, endlich selbst einen umfassenden Dialog mit der Regierung in Bagdad zu beginnen und die für die irakische Bevölkerung verheerenden Sanktionen rasch zu beenden.

Eine demokratische Entwicklung im Irak wird erst wieder möglich werden, wenn Kriegsdrohung und Belagerung beendet wird, die das Regime in den vergangenen Jahren nicht geschwächt, sondern gefestigt hat.

(1) In deutscher Übersetzung unter http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_02/sr1441.pdf
(2) Siehe z.B. Scott Ritter: Krieg gegen den Irak. Was die Bush-Regierung verschweigt. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2002
(3) Der Irak hatte nur einmal die Zusammenarbeit vollständig eingestellt: vom 31.Oktober bis 14. November 1998, nachdem der US-Präsident das „Irak Liberation“-Gesetz unterzeichnete, das den Sturz des irakischen Regimes zum Ziel hat. UNSCOM wurde auf Anweisung der US-Regierung am 16.12.1998 abgezogen, einen Tag vor dem Beginn der Bombardierungen. Die Kommission wurde aufgelöst, weil sie nach Bestätigung von Spionagevorwürfen völlig diskreditiert war.
(4) s. Prof. Dr. Bernhard Graefrath , „So demütigend wie möglich für den Irak – Die UN-Resolution 1441 zwischen Krieg und Frieden. Eine Textanalyse“, junge Welt, 13. 11.2002
(5) Still waiting for No 242 Paul Foot, The Guardian 13.112002 (Res. 242 hatte u.a. Foots Vater ausgehandelt)
(6) Hans Blix, „Notes for the Briefing to The Security Council“, 28 October 2002, Paragraf 7.
(7) S, http://www.embargos.de/irak/sanctions/english/irak_answer_1441_141102.htm
(8) „Staatsstreich in der UNO – USA bereiten diplomatisches Terrain für Angriff auf den Irak vor, J. Guilliard, jungen Welt v. 28.4.2002
(9) UNSOM Chef Rolf Ekeus hatte 1996 eine Übereinkunft über die Inspektion sensibler Einrichtungen erzielt Orte, die die Iraker als sensibel deklarierten, sollten nur von vierköpfigen Inspektionsteams kontrolliert werden, die prüfen sollten, ob es sich tatsächlich ausschließlich um eine dem vorgegebene Zweck dienende Einrichtung handelt. Falls ja, sollten die Inspektion beendet werden.
(10) a.a.O.
(11) Lawyers Against the War: „Comments on the US-UK draft resolution of 5 November 2002“ prepared by Dr. Glen Rangwala, University of Cambridge, United Kingdom, http://www.lawyersagainstthewar.org
(12) „This is an even more egregious re-writing of history than those cited above: the draft resolution simply misquotes the Security Council’s earlier resolution.“ ebd.
(13) ebd.
(14) s.Nein zum Krieg! Nein zur Diktatur!“ Sadik Al-Biladi: Eine Stimme aus der irakischen Opposition,
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/Stimmen/sadik.html
(15) „Sanctions of Mass Destruction“ by John Mueller and Karl Mueller, Foreign Affairs, 78 (May/June 1999), pp. 43-53

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Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de