PM 2002/02
Einladung zur Pressekonferenz vor der Kaserne des Kommando Spezialkräfte (KSK) in Calw, Donnerstag 14.03.2002, 17 Uhr
An die Medien
Tobias Pflüger (11.03.2002)
Themen:
– Kommando Spezialkräfte (KSK) im Krieg
– (Kriegs-)völkerrechtwidriges Agieren des KSK
– Situation in Calw
– Warum wir eine Auflösung des KSK fordern
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Kommando Spezialkräfte, die Elitetruppe der Bundeswehr aus Calw, ist an vorderster Front im Afghanis-tankrieg an einem schmutzigen Bodenkrieg beteiligt (Kampf „Mann gegen Mann“, ca. 800 tote Gegner, Einsatz von Thermobaric-Bomben). Der Einsatzort der KSK ist konkret im Südosten Afghanistans an der Grenze zu Pakistan in der Provinz Paktia bei der Stadt Gardes.
Diese Information haben wir am 05.03.2002 mitgeteilt (vgl. https://www.imi-online.de/2002.php3?id=45), kurz darauf wurden sie durch Verteidigungsminister Rudolf Scharping (via PDS-Abgeordneter Wolfgang Gehrcke) voll bestätigt.
Mit dem Einsatz des KSK ist seit dem 07.11.2001 zu rechnen gewesen. („Zumindest die KSK- und DSO-Truppen wer-den sich ziemlich sicher direkt am Krieg beteiligen“, heißt es in unserer damaligen Analyse (vgl. https://www.imi-online.de/2001.php3?id=258.) Seit November beteiligen sich die KSK-Truppen zuerst durch Übungen in Oman und im Iran und dann kämpfend in Afghanistan am Terrorkrieg.
Entgegen der Zusage Gerhard Schröders sind deutsche Truppen (KSK) am Bodenkrieg beteiligt.
Mit der Geheimniskrämerei der deutschen politisch-militärischen Führung werden Ängste und Unruhe produziert . Warum sagt Scharping nicht offen: „Wir führen einen brutalen Bodenkrieg in Afghanistan?“ Einzelheiten des KSK-Einsatzes sind bei ebenfalls beteiligten NATO-Verbündeten (z.B. Norwegen) zu erfahren.
Der Einsatz des KSK ist leider durch den Bundestagsbeschluss vom 16.11.2001 voll gedeckt.
Der Einsatz des Kommando Spezialkräfte verstößt dennoch gegen Völkerrecht und Kriegsvölkerrecht. Das KSK beteiligt sich offensichtlich an der Jagd nach „Taliban und El Kaida-Kämpfern“. Sollten die KSK-Soldaten dabei Ge-fangene machen, müssen diese nach dem Kriegsvölkerrecht als Kriegsgefangene behandelt werden. Eine Ausliefe-rung an US-Truppen ist rechtswidrig, da die US-Truppen Gefangene als „unrechtmäßige Kämpfer“ behandeln (vgl. Guantanamo).
Eine Ausweitung des Terrorkriegs droht: Für den Irak und Somalia liegen konkrete Kriegsszenarien vor. In einem Pentagonpapier wird über den Einsatz von Mini-Atombomben gesprochen.
Die politische Führung hat mit dem Kommando Spezialkräfte (KSK) eine politisch und militärisch gefährliche Truppe geschaffen (Volker Rühe) und ausgebaut (SPD – Bündnis 90 / Die Grünen). Die Kritik wendet sich also an die politisch-militärische Führung. Den Soldaten können wir nur raten – auch aufgrund der dubiosen Rechtslage der Einsätze – ihren Dienst zu quittieren. Das Kommando Spezialkräfte muß als erster Schritt einer Abrüstung der Einsatzkräfte aufgelöst werden.
gez. Tobias Pflüger Für Nachfragen: 0174-7650483
Dieser Text zum Download:
http://imi-online.de/download/Calw-PK-Einladung.pdf
http://imi-online.de/download/Calw-PK-Einladung.rtf