Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

Kriterien für die Zusammenarbeit des Sanitätsdienstes mit zivilen Kliniken

Dokument 4 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser

(16.06.2000)

Seit 16.06.2000 ist diese Seite im Netz

Dokument 1 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Dokument 2 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Dokument 3 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Dokument 4 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Dokument 5 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Kriterien für die Zusammenarbeit des Sanitätsdienstes mit zivilen Kliniken

Die spezifischen Gesundheitsstörungen mit besonderem Schwerpunkt in traumatologischen Fragestellungen (Akutversorgung), für deren Behandlung der Sanitätsdienst im Rahmen der Einsatzoptionen der Streitkräfte mit besonderem Schwerpunkt sich vorzubereiten hat, bedingen, daß die zivilen Partnerkrankenhäuser bestimmte Kriterien für die Zusammenarbeit erfüllen sollten.

In erster Linie kommt es dem Sanitätsdienst der Bundeswehr darauf an, daß die vorhandene Infrastruktur des zivilen Hauses (OP-Sääle, Intensivstation, diagnostische Kapazitäten, Hubschrauberlandeplatz etc.) eine Erweiterung der Aufnahme-, Diagnostik- und Behandlungskapazität ermöglicht, um den erhöhten Patientendurchlauf bewältigen zu können, der durch die Erweiterung der Bettenzahl im Verbund mit einer Reservelazarettgruppe (etwa 500 Betten sowie ggf. weitere 500 Notbetten) verursacht wird.

Weiterhin ist es im Blick auf die angestrebte Zusammenarbeit sinnvoll, wenn die Krankenhäuser neben den klassischen Fachgebieten (Chirurgie, Innere, Anästhesie / Intensivmedizin, Laboratoriumsmedizin, Diagnostische Radiologie) über spezifische traumatologische Fachgebiete (Orthopädie, Urologie, Neurochirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, etc.) verfügen.

Für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Frieden ist für den Sanitätsdienst auch die in den zivilen Häusern vorhandene Ausbildungs- und Weiterbildungskapazität für Ärzte/Fachärzte und für nichtärztliches Assistenzpersonal von besonderem Interesse.

Daraus ergeben sich folgende Basisanforderungen:

Fachgebiete: Anästhesie / Intensivmedizin
Chirurgie
Innere Medizin
Laboratoriumsmedizin
Diagnostische Radiologie
möglichst auch Orthopädie
Urologie

mit jeweils breitem Spektrum im Sinne der Akutversorgung. Teilnahme am D-Arzt-Verfahren ist wünschenswert.
Weiterbildungsermächtigung für Ärzte im jeweiligen Fachgebiet.
Ausbildungskapazität für medizinisches Assistenzpersonal.

In den großen Fachgebieten Chirurgie und Innere Medizin sollten jeweils mindestens 100 Betten betrieben werden. In den übrigen oben angegebenen Fachgebieten sollten mindestens 30 Betten, auf der Intensivstation mindestens 10 Betten betrieben werden. Eine Erweiterung der Intensivpflege sollte möglich sein.

Weitergehende Forderungen:

Kapazitäten in den übrigen operativen (zum Beispiel: Neurochirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Augenheilkunde) sowie den nichtoperativen Fachgebieten müssen aufgrund des Bedarfs an entsprechenden Kapazitäten für die Versorgung, aber auch für Ausbildung/Inübunghaltung des Personals vorrangig berücksichtigt werden.

Infrastruktur:

Neben den medizinisch fachlichen Anforderungen ergeben sich weitere Kriterien für die Zusammenarbeit mit einem Partnerkrankenhaus zur Schaffung eines Verbundes.

Bei der Bewertung der Infrastruktur kommt es unter anderem auf eine gute Verkehrsanbindung (z.B.: zu Flughäfen) mit Möglichkeit zur Verkehrslenkung, Verfügbarkeit von Hubschrauberlandeplätzen beziehungsweise Feststellung der Eignung für eine Kapazitätserweiterung im Schichtbetrieb nicht nur aus medizinischer, sondern auch in allgemeiner Hinsicht (Versorgungseinrichtungen/Entsorgung) an.

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