Ansprechpartner / Adressen
Dokument 5 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
(16.06.2000)
Seit 16.06.2000 ist diese Seite im Netz
Dokument 1 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Dokument 2 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Dokument 3 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Dokument 4 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Dokument 5 zur Zusammenarbeit Bundeswehr und Krankenhäuser
Ansprechpartner / Adressen
Die konzeptionelle Umsetzung der zivil � militärischen Zusammenarbeit zwischen Reservelazarettgruppen und zivilen Krankenhäusern liegt in der Zuständigkeit des Generalarztes des Heeres. In dessen Auftrag werden die Wehrbereichsärzte in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich tätig, um die konkrete Zusammenarbeit einzuleiten und zu fördern. An einer Zusammenarbeit interessierte Krankenhäuser können sich an den Generalarzt des Heeres oder an den für ihr Bundesland zuständigen Wehrbereichsarzt wenden. Diese verfügen über entsprechende Kriterien und Informationen für eine mögliche Zusammenarbeit.
Adresse Zuständigkeit
Generalarzt des Heeres
Heeresunterstützungskommando
Abteilung III / Sanitätsdienst des Heeres
Postfach 101219
41012 Mönchengladbach
Wehrbereichskommando I
Abteilung SanGesWesen
Niemannsweg 220
24106 Kiel
Schleswig-Holstein
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Wehrbereichskommando II
Abteilung SanGesWesen
Fliegerstraße 11
30179 Hannover
Niedersachsen
Bremen
Wehrbereichskommando III
Abteilung SanGesWesen
Reitzenstein-Kaserne
40470 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Wehrbereichskommando IV
Abteilung SanGesWesen
Kurmainz-Kaserne
55129 Mainz
Rheinland-Pfalz
Hessen
Saarland
Wehrbereichskommando V
Abteilung SanGesWesen
Graf-Stauffenberg-Kaserne
72488 Sigmaringen
Baden-Württemberg
Wehrbereichskommando VI
Abteilung SanGesWesen
Heidemann-Straße 50
80939 München
Bayern
Wehrbereichskommando VII
Abteilung SanGesWesen
Viertelsweg 57
01457 Leipzig
Berlin
Brandenburg
Thüringen
Sachsen
Sachsen-Anhalt