IMI-Standpunkt 2021/044 - in: Unsere Zeit, 30.7.2021

Staatsgewalt rüstet auf

Polizeidrohnen sind eine Gefahr für unsere Grundrechte

von: Sam Rivera | Veröffentlicht am: 2. August 2021

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Dieser Standpunkt erschien am 30.7.2021 in der Wochenzeitung Unsere Zeit.

Ein leises Surren, mehr ist nicht zu hören, wenn die Freiburger Polizeidrohne über dem Stühlinger Kirchplatz ihre Runden dreht. Ein paar Schilder weisen auf die Videoüberwachung per Drohne hin. Menschen sitzen im Park und picknicken, sind auf dem Weg zur Arbeit, hören Musik. Unsichtbar bleibt, wie dabei eine ungeheure Menge an Daten in dem unscheinbaren weißen Polizei-Überwachungswagen, gebaut von der Firma elt, zusammenkommt. Die Drohne filmt wahllos alle Menschen im Videoausschnitt, die Überwachungsmaßnahme ist keine Verbrecherjagd oder Vermisstensuche – es ist eine der alltäglichen Racial-Profiling-Kontrollen in der Freiburger Innenstadt.

Polizeidrohnen sind nach ersten Tests Anfang der 2000er in den letzten Jahren recht schnell zu einem Standardwerkzeug der Polizeibehörden geworden. Die Drohnen werden mittlerweile selbst für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten eingesetzt, zum Beispiel wenn das Ordnungsamt auf Rügen Corona-Kontaktbeschränkungen durch die Überwachung von Strand und Wäldern kontrolliert. Diese Alltäglichkeit bringt einiges an zu wenig diskutierten Veränderungen und damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen mit sich. Wenn bei Versammlungen Drohnen eingesetzt werden, ist die Hürde viel niedriger als bei den sehr teuren Hubschraubereinsätzen. Zudem filmt eine Drohne meist konstant, da dies allein für die Lenkung schon nötig ist. Das anlasslose Filmen von Versammlungen ist eigentlich gesetzwidrig und droht nun doch über den Drohneneinsatz zur Normalität zu werden. Wenn es normal wird, anlasslos gefilmt zu werden auf Versammlungen, Sportevents und selbst beim Picknick im Park, bringt dies eine weitere Verschiebung der Polizei von einer bereits in der Kritik stehenden Behörde zur Strafverfolgung hin zu einer präventiv agierenden Überwachungsinstitution. Dass dies nicht mit demokratischen Grundrechten vereinbar ist, liegt auf der Hand.

Neben den grundrechtlichen Einschränkungen bringen Polizeidrohnen noch einige andere, wenig beachtete Probleme mit sich. Denn die meisten von der Polizei eingesetzten Drohnen sind für den Hobbygebrauch entwickelt worden und bieten daher kaum oder keine Vorkehrungen für den Datenschutz. Dass die deutsche Polizei zunehmend militarisiert wird, wird bereits seit einigen Jahren diskutiert, ob bei der Ausstattung mit Handgranaten durch die neuen Polizeigesetze oder dem Einsatz von SEK-Einheiten gegen politischen Protest. Auch hier spielen Drohnen eine unrühmliche Rolle. Die Drohnen, die nicht aus dem Hobbybereich stammen, werden von Rüstungskonzernen wie beispielsweise Rheinmetall gebaut. Insbesondere bei der Entwicklung von flugzeuggroßen Drohnen, die sich die Polizei auch in Deutschland wünscht, sind Rüstungskonzerne die einzigen Hersteller. In Italien wurden bereits ehemalige Militärdrohnen nach ihrem Einsatz in Afghanistan von der Polizei zur Überwachung von Fußballveranstaltungen übernommen.

Drohnen sind ein billiges Einsatzmittel, das der Polizei große Möglichkeiten zur Überwachung bietet, die rechtlich kaum in ihre Schranken verwiesen werden. Damit reihen sich Drohnen in die lange Reihe autoritär anmutender Werkzeuge der Polizei, von intelligenter Videoüberwachung an Bahnhöfen bis zum Gefährder-Konstrukt der Polizeigesetze. Umso mehr Grund, die derzeitige Entwicklung kritisch zu analysieren und sich Versammlungsfreiheit und Schutz vor omnipräsenter Überwachung nicht einfach nehmen zu lassen.