IMI-Aktuell 2021/401

Arbeitszeitrichtlinie

von: 22. Juli 2021

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„Ein Todesstoß für unsere Verteidigung“, wird der frühere französische Verteidigungsminister Jean-Pierre Chevènement in der FAZ zitiert. Der frühere Premierminister Edouard Philippe ist ebenfalls empört: „das gesamte Modell der Einsatzfähigkeit unserer Streitkräfte und unsere Militärkultur ist bedroht“. Gegenstand der ganzen Aufregung ist ein französisches Gerichtsurteil, demzufolge auch SoldatInnen nicht grundsätzlich jegliche Arbeitnehmerrechte verweigert werden können: „So will es der Gerichtshof, der am 15. Juli urteilte, dass Militärangehörige nicht prinzipiell von der EU-Arbeitszeitrichtlinie ausgenommen seien. Soldaten müssen künftig bei bestimmten Tätigkeiten ihre Arbeitszeit erfassen und dürfen eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten.“ (jw)