IMI-Aktuell 2021/259

Militärische Mobilität: Kriterien

von: 12. Mai 2021

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Die Militärische Mobilität ist eins der wichtigsten Projekte im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (PESCO). Ziel ist es, die Infrastruktur so zu „ertüchtigen“, dass Gerät und SoldatInnen schneller an die Grenze Russlands verlegt werden können (siehe IMI-Analyse 2020/07). Die EU hat das Programm im neuen Haushalt 2021 bis 2027 mit 1,69 Mrd. Euro ausgestattet und jüngst mit den USA, Kanada und Norwegen drei nicht-EU-Länder mit an Bord genommen, weil hier wichtige Schnittstellen mit der NATO existieren. In den Ausschüssen Industrie (ITRA) und Verkehr (TRAN) wurde sich auf Kriterien verständigt, nach denen die Mobilitätsgelder vergeben werde3n sollen, berichtet Bruxelles2. Das Insiderportal beschreibt auch den weiteren Fahrplan für die ebenfalls notwendige Zustimmung des Rates (übersetzt mit deepl.com): „Der Text legt die Bedingungen für Programme fest, die aus dem europäischen Haushalt gefördert werden. Die Projekte müssen zunächst von den Mitgliedstaaten in ihrem Aktionsplan für militärische Mobilität als vorrangig eingestuft werden. Zweitens müssen sie den zivilen Prioritäten entsprechen, die auf der Liste der Transeuropäischen Netze-Verkehr (TEN-V) der Europäischen Kommission aufgeführt sind. Und schließlich müssen sie von der Europäischen Kommission als „geeignet für den doppelten Verwendungszweck“, sowohl zivil als auch militärisch, identifiziert worden sein. Dabei ist zu beachten, dass diese Förderung nicht nur neue Netze betreffen kann, sondern vor allem auch die Aufrüstung bestehender Infrastruktur. […] Es bleiben noch einige Schritte, damit das Programm für militärische Mobilität vollständig zur Verfügung steht. In der nächsten Zeit muss der Rat der EU den von den Ausschüssen ITRE und TRAN gebilligten Text bestätigen, der bis Mitte Juni erfolgen soll. Der Text des Rates muss dann im Ausschuss des Europäischen Parlaments angenommen werden, bevor er im Juli oder im September im Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung gestellt wird.“ (jw)