IMI-Standpunkt 2021/006

Kein Schattenhaushalt für die Bundeswehr

von: Tobias Pflüger | Veröffentlicht am: 10. Februar 2021

Drucken

Hier finden sich ähnliche Artikel

Das „Positionspapier: Gedanken zur Bundeswehr der Zukunft. Die Bundeswehr hat sich viel vorgenommen“, von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und Bundeswehr-Generalinspekteur Eberhard Zorn vom 9. Februar 2021, hat es aus vielen Gründen  in sich.

Mit am heikelsten ist aber, dass die Bundeswehr trotz absurder Etatsteigerungen in den letzten Jahren augenscheinlich nicht mit ihrem Budget auskommt. Etwas verklausuliert fordern Kramp-Karrenbauer und Zorn aus diesem Grund, dass große Rüstungsvorhaben künftig nicht allein – oder womöglich überhaupt nicht – aus dem Etat des Verteidigungsministeriums finanziert werden sollen. Die entscheidende Stelle aus dem Positionspapier:

„In diesem Zusammenhang weisen wir mit besonderem Nachdruck darauf hin, dass Verteidigung eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die sich nicht allein im Verteidigungshaushalt niederschlagen kann. Für die Finanzierung von politisch übergeordneten Großvorhaben, vor allem in der multinationalen Rüstungskooperation, steht die Bundesregierung gemeinschaftlich in der Verantwortung. Die staatliche Kernaufgabe Sicherheit muss breit getragen werden.“

Es wäre absurd, Rüstungsprojekte nicht allein aus dem Verteidigungshaushalt zu finanzieren, wie Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und Generalinspekteur Eberhard Zorn das in ihrem neuen Strategiepapier fordern. Die Bundeswehr muss ihre Rüstungsprojekte aus ihrem eigenen Haushalt finanzieren. Alles andere ist glatte Haushaltstrickserei.

Offensichtlich kommt Annegret Kramp-Karrenbauer mit ihrem Haushalt nicht hin – obwohl die Bundeswehr schon jetzt einen Rekordetat hat. Jetzt erhöht AKK den Druck auf Finanzminister Scholz, um weitere Millionenprojekte wie die Eurodrohne oder den schweren Transporthubschrauber zu finanzieren. Gleichzeitig bleibt sie wirkliche Veränderungen im eigenen Hause schuldig. Weitere zusätzliche Finanzierungen, zum Beispiel über den Haushaltstitel 60, sind inakzeptabel.