IMI-Aktuell 2021/045

Atomverbotsvertrag: Nicht im Interesse

von: 19. Januar 2021

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Am 22. Januar wird der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft treten, der u.a. von Deutschland boykottiert wurde, weil durch hin zum Beispiel die Nukleare Teilhabe und die in Deutschland lagernden US-Atomwaffen illegal wären. Ein Papier der Stiftung Wissenschaft und Politik untermauert nun die Ansicht, der Vertrag sei nicht im deutschen Interesse: „Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen tritt am 22. Januar in Kraft. Deutsch-land lehnt einen Beitritt ab. International durchsetzen wird sich die mit dem Vertrag angestrebte Ächtung von Kernwaffen in absehbarer Zukunft nicht. Grund sind inhaltliche Schwächen des Abkommens; außerdem gründet es auf fragwürdigen Annahmen, wie sich nukleare Abrüstung politisch erreichen lässt. Vor allem aber vernachlässigen seine Fürsprecher, dass sich der Vertrag in der Praxis stärker gegen Demokratien als gegen autokratische Kernwaffenstaaten richtet. In dieser Form wird nukleare Ab-rüstung nicht machbar sein – es wäre auch nicht in Deutschlands Interesse.“ (jw)