IMI-Aktuell 2020/706

Verbotsvertrag: In Kraft

von: 26. Oktober 2020

Drucken

Hier finden sich ähnliche Artikel

Der Atomwaffenverbotsvertrag ist die wichtigste multilaterale Rüstungskontrollinitiative im Atomwaffenbereich, um der Krise, die vor allem die bilateralen amerikanisch-russischen Vereinbarungen betrifft, etwas entgegenzusetzen zu können (siehe IMI-Standpunkt 2020/040). Weil dadurch u.a. auch die Lagerung der in Deutschland befindlichen US-Atomwaffen in Büchel verbieten würde, ist auch die deutsche Regierung gegen den Vertrag (wie im übrigen auch alle über Atomwaffen verfügenden Länder). Insofern ist es ein großer Erfolg, dass der Vertrag nun bald in Kraft treten kann, wie Spiegel Online berichtet: „Der internationale Vertrag zum Verbot von Atomwaffen wird in 90 Tagen in Kraft treten. 50 Staaten haben das Abkommen inzwischen ratifiziert – Deutschland und die Atommächte boykottieren das Abkommen. […] In dem völkerrechtlich bindenden Dokument verpflichten sich die Unterzeichner, ‚nie, unter keinen Umständen‘ Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern.“ (jw)