IMI-Aktuell 2020/487

KSK: interne Ermittlungen

von: 17. Juli 2020

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Das ND hat sich erkundigt, welche zivile Behörde nun die Ermittlungen wegen der 60 Kilogramm Sprengstoff führt, die der Elitetruppe offenbar fehlen und von denen zwei Kilogramm kürzlich bei einem Rechtsradikalen sichergestellt wurden: „Auffällig aber ist, dass sich bisher seitens der Justiz keine Staatsanwaltschaft als ermittelnde Behörde zu erkennen gibt. Recherchen des »nd« ergaben, dass weder in Berlin, noch in Bonn Ermittlungen bekannt sind. Diese Staatsanwaltschaften wären an den Dienstsitzen des Verteidigungsministeriums zuständig. Die für den Standort des KSK in Calw, Baden-Württemberg, zuständige Anwaltschaft war am Donnerstag nicht aussagefähig. Auch seitens der Bundesanwaltschaft gibt es keine öffentlich bekannten Ermittlungen. Die Bundeswehr will zum Ermittlungsgeschehen derzeit keine Stellung nehmen. Es wirkt, als verliefen die Ermittlungen rein bundeswehrintern im Büro von Generalinspekteur Zorn.“

Dazu veröffentlichte das ND auch einen Kommentar: „Mit großem Tamtam kündigte das Verteidigungsministerium an, die rechtsradikalen Vorgänge innerhalb der Bundeswehr-Elitetruppe Kommando Spezialkräfte aufklären zu wollen. Untersuchungen, die bisher offenbar rein intern verlaufen, denn aktuell bekennt sich keine Staatsanwaltschaft öffentlich dazu, Ermittlungen zu führen. Munition und Sprengstoff waren im einzigen nachgewiesenen Fall in den Händen eines Rechtsradikalen. Nur zwei von 60 Kilogramm Sprengstoff sind wieder aufgetaucht. Es ermitteln Soldaten gegen Soldaten. In einer Truppe, in der selbst der Geheimdienst, der rechtsradikale Umtriebe nicht nur verschlafen, sondern mutmaßlich sogar gestützt hat, nun an der Ergreifung der Täter mitwirken soll.“