IMI-Aktuell 2020/423

Endverbrauch: Unkontrolliert

von: 19. Juni 2020

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Die taz berichtet über die nicht-existenten Endverbleibskontrollen deutscher Rüstungsexporte: „Auf dem Papier verhindert das deutsche Rüstungsexportrecht, dass deutsche Waffen über Umwege in Krisengebiete gelangen. […] Erst 2015 hat die Bundesregierung auf Bestreben des damaligen SPD-Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel überhaupt die Möglichkeit für sogenannte Endverbleibskontrollen eingeführt. Bei solchen Inspektionen schauen deutsche Beamte mit Vorankündigung nach, ob sich die Waffen noch beim Käufer befinden. Seitdem hat das zuständige Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) in einer Pilotphase aber nur neun solcher Kontrollen durchgeführt. Lediglich zwei Stellen wurden dem Bafa für die Aufgabe zugewiesen.“ (jw)