Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2020/308

Nukleare Teilhabe: Mitsprache

(02.05.2020)

Ob im Rahmen der Nuklearen Teilhabe überhaupt irgendwelche substanziellen Mitspracherechte über die US-Atomwaffenstrategie ausgeübt werden kann, darf bezweifelt werden. Bei Spiegel Online ergänzen drei Mitglieder des IFSH, dass eine Teilnahme an der Nuklearen Teilhabe in jedem Fall nicht zwingend an die Lagerung von US-Atomwaffen in Deutschland gebunden ist: „Das zweite Argument der Befürworter der Teilhabe, diese sichere Deutschland ein besonderes Mitspracherecht, muss ebenso auf den Prüfstand. Entgegen der landläufigen Meinung hängt die Mitwirkung an der Teilhabe nicht an der Stationierung von US-Atomwaffen. Vielmehr nehmen alle Alliierten (bis auf Frankreich) an der nuklearen Planungsgruppe der Nato teil und das völlig gleichberechtigt. Befürworter müssen also darlegen, welch größerer Einfluss auf die Atomwaffenpolitik der Allianz sich durch die Stationierung der Fallbomben ergibt.“ (jw)

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