IMI-Aktuell 2020/001

KDV: Kostenpflichtig

von: 3. Januar 2020

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Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Arzt, der aufgrund seiner nachträglichen Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung erhebliche Beträge an die Bundeswehr rücküberweisen musste: „Ein Ex-Sanitätsoffizier (37) und heutiger Oberarzt aus Moers muss als später Kriegsdienstverweigerer der Bundeswehr wohl den größten Teil der Ausbildungs- und Studienkosten erstatten.“ (jw)