Quelle: Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - www.imi-online.de

IMI-Aktuell 2019/537

Rüstungsexporte: Blankoscheck

(18.09.2019)

EU-Rüstungsprojekte sollen in Zukunft stärker länderübergreifend durchgeführt werden. Allerdings haben viele Länder die Sorge, bei Export durch die – nur im Vergleich – relativ strengen deutschen Regeln behindert zu werden. Die Bundesregierung versucht diese Bedenken mit ihrer Neufassung der Rüstungsexportrichtlinien zu zerstreuen, in der u.a. eine de-minimis-Regelung enthalten ist (IMI-Analyse 2021/19). Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, Produkten mit einem deutschen Anteil bis zu einem bestimmten Prozentsatz eine Art Exportblankoscheck zu erteilen. Unklar war allerdings lange die Höhe des Anteils – Berichten zufolge soll dabei alles zwischen 3,5% und 30% m Spiel gewesen sein. La Tribune berichtet nun, dass sich eine Einigung am oberen Rande des Spektrums abzeichnet (Übersetzung Google Translate): „Frankreich und Deutschland haben im Bereich Waffenexporte eine Einigung erzielt. Insbesondere hat sich Berlin verpflichtet, französische Militärausrüstungen nicht für den Export mit weniger als 20% deutscher Komponenten oder Ausrüstungen zu sperren.“ (jw)

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